Skip to main content
 
Antworten der Parteien

1. Dialogprozess „Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke Menschen“

Im Dialogprozess „Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke Menschen“ haben Expert*innen der Aktion Psychisch Kranke (APK) Vorschläge vieler Verbände einschließlich der Betroffenen zu gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt, die der Bundestag pandemiebedingt nicht beraten konnte. Werden Sie den Dialogprozess fortsetzen?

Diese erste Frage kommt von der DGVT-Fachgruppe Psychosoziale Versorgung. Darin geht es um den Dialogprozess „Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke Menschen“, an dem sich die Fachgruppe aktiv beteiligt hat. Wir haben zu den Antworten der Parteien eine Stellungnahme der Fachgruppe Psychosoziale Versorgung zum vierten Dialog-Forum „Personenzentrierte Versorgung – Vernetzung und Kooperation“ (24.07.2020) veröffentlicht, die Sie ebenfalls hier finden.

 

 

Ja, eine Weiterführung des Psychiatriedialogs ist aus unserer Sicht sinnvoll. Aus dem bisherigen Dialogprozess sind bereits erste wichtige Empfehlungen hervorgegangen, die zuletzt auch im Rahmen eines Fachgesprächs im Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutiert wurden. Idealerweise sollte der nächste Dialog nicht so eng auf das SGB V beschränkt werden und stärker die Schnittstellen, wie z.B. zur Pflege, der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben oder der Jugendhilfe thematisieren.

 

Der in dieser Wahlperiode gestartete Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben wir als CDU und CSU sehr begrüßt. Dabei haben das Bundesgesundheitsministerium und Vertreterinnen und Vertreter von Fachverbänden sowie weiterer Expertinnen und Experten eine Standortbestimmung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung vorgenommen und die gegenwärtigen Herausforderungen in den Mittelpunkt gestellt. Sobald der Bericht mit den konkreten Handlungsempfehlungen vorliegt, werden wir deren Implementierung voranbringen. Ebenfalls auf dieser Grundlage wollen wir die Notwendigkeit der Fortführung eines solchen Dialogprozesses prüfen.

 

 

Ja. Die Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen ist besonders zersplittert. Hilfesysteme innerhalb der GKV greifen oft nicht gut ineinander mit anderen Angeboten von Kommunen, Ländern, anderen Sozialgesetzbüchern, privaten Leistungserbringer*innen und anderen Akteuren. Besonders für die Verschränkung der Angebote wurden im APK-geleiteten Prozess sehr wertvolle Hinweise gegeben. Das Ziel der LINKEN ist es dabei, das Hilfsangebot für die Betroffenen insgesamt transparenter zu machen, einheitliche Anlaufstellen und sinnvolles Case-Management einzuführen und die Angebote besser aufeinander abzustimmen. Da dies nur in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen geht und die Perspektiven von Betroffenen sowie Helfenden dafür essentiell sind, sollte der Dialog unbedingt fortgesetzt werden. Mehr noch: die Eingrenzung auf einige wenige Fragen, die vom Gesundheitsministerium vorgegeben wurde, sollte aufgehoben und auch weitere Fragen etwa der psychiatrischen Versorgung diskutiert werden.

 

Bedauerlicherweise konnte der Gesundheitsausschuss des Bundestages im Sommer 2021 lediglich über einen Zwischenstand diskutieren. Deshalb ist es unserer Sicht wichtig, den Dialogprozess fortzusetzen, aber auch zügig zu einem Abschluss zu kommen.

 

 

Wir setzen in die Ergebnisse des Dialogprozesses große Hoffnungen. Wir erwarten uns weitere Hinweise für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft. Das ist auch der Grund, warum unsere Fachpolitiker*innen der SPD-Bundestagfraktion sich mit der APK regelhaft über Zwischenstände der Beratungen besprechen. Selbstverständlich werden wir in Regierungsverantwortung diesen Prozess fortsetzen.

 

Informationen und weiterführende Links: