Gesundheitspolitik
1. Lesung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts - Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig entschädigt werden
24. Oktober 2019
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den lange angekündigten Entwurf für eine Reform des Sozialen Entschädigungsrechts am 20.11.2018 vorgelegt. Das Soziale Entschädigungsrecht wird demnach in einem eigenen Sozialgesetzbuch Vierzehn (SGB XIV) geregelt. Mit der Reform sollen die Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht, eine verpflichtende gesetzliche Grundlage für Traumaambulanzen geschaffen, niedrigschwellige Verfahren erreicht werden und erstmals Opfer von psychischer Gewalt einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung erhalten.
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