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Antworten der Parteien

10. Vergütungsanspruch und Unterstützung PiA

Der Bundestag hat einen Vergütungsanspruch für Psychotherapeut*innen in Ausbildung während ihrer PT 1 (Praktischen Tätigkeit) beschlossen sowie die Auszahlung von 40 % an die PiA geregelt. Halten Sie diese Maßnahmen für ausreichend und wie wird Ihre Partei die PiA unterstützen?

Die folgende Frage kommt von der PiA-AG. Es geht um den Vergütungsanspruch für Psychotherapeutinnen in Ausbildung. Martin Wierzyk, Sprecher der PiA-AG, ist zudem mit einem Statement vertreten.

 

 

Ja, erforderlich sind Übergangsregelungen, damit auch die heutigen PiA nicht länger ihre praktische Tätigkeit als Praktikant*innen absolvieren müssen, sondern im Angestelltenverhältnis angemessen vergütet werden. Das Studium der Psychotherapie sollte zudem bei Einhaltung der Qualitätskriterien auch an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaft möglich sein und mehr Praxiserfahrung als bisher beinhalten.

 

Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung ist es CDU und CSU gelungen, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Insgesamt erreichen wir damit bessere Vergütungsmöglichkeiten für die künftig vorgesehene Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Konkret haben wir die Ambulanzen an Aus- und Weiterbildungsstätten verpflichtet, mindestens 40 Prozent der von den Krankenkassen gezahlten Vergütung an die Aus- und Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern auszuzahlen und darüber einen Nachweis zu erbringen. Dabei wollen wir daran festhalten, es den Ambulanzen zu ermöglichen, einen höheren Anteil an ihre Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden auszuzahlen. Für den stationären Bereich wurde eine monatliche Mindestvergütung für PiAs in Höhe von 1.000 Euro verankert. Ferner haben wir festgeschrieben, dass die oder der Aus- und Weiterbildungsteilnehmende für jede konkret erbrachte Leistung den Anteil von der Vergütung im Rahmen eines Individualanspruchs erhält, die die Krankenkassen an die Ambulanz für die jeweilige Leistung entrichten. Damit lassen wir keinen Raum für eine pauschale Berechnung des entsprechenden Anteils. Die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen werden wir intensiv begleiten.

 

Nein. DIE LINKE hat die mit dem neuen Psychotherapeutenausbildungsgesetz gefundenen Neuregelungen als nicht ausreichend kritisiert. Es ist zwar gut, dass endlich eine Mindestvergütung festgeschrieben wurde, aber 1.000 Euro sind weiterhin eine Zumutung. Wir fordern, Psychotherapeut*innen in Ausbildung während der gesamten Praktischen Tätigkeit - also auch während der PT 2 - tariflich nach ihrem Grundberuf, als zum Beispiel als Psychologin mit EG13 (TVöD), zu bezahlen.

 

Als Freie Demokraten setzen wir uns für eine Verbesserung der Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) ein. Wir stehen Verbesserungsvorschlägen offen gegenüber. 

 

Informationen und weiterführende Links:

  • Link zur PiA-AG
  • Statement von Martin Wierzyk, Sprecher der PiA-AG:
  •  

    Martin Wierzyk

     

    Im November 2019 trat das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung in Kraft. Dieses Gesetz bildet einen vorläufigen Endpunkt von zwei Jahrzehnten politischen Protests durch den psychotherapeutischen Nachwuchs sowie von einem ebenso langen fachwissenschaftlichen Diskurs innerhalb des Berufsstands. Vielfältig wie die unterschiedlichen Positionen und Perspektiven des Berufsstandes sind auch die Veränderungen, die sich durch das Gesetz ergeben werden. Insbesondere die Schaffung der neuen Berufsbezeichnung des/der Psychotherapeut*in, der die bisherigen Berufsbezeichnungen des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in sowie des/der Psychologischen Psychotherapeut*in langfristig ersetzen wird, kann als ein vielversprechender Schritt gedeutet werden.
    Insbesondere für den psychotherapeutischen Nachwuchs nährt das Gesetz die Hoffnung, dass die zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung bessere Ausbildungsbedingungen bei einer besseren finanziellen Situation vorfinden werden. Aber auch für die Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) ergaben sich eine Vielzahl von Neuerungen. Zum einen wurde festgelegt, dass PiA zukünftig in der Praktischen Tätigkeit 1, dem so genannten Psychiatriejahr, eine Mindestvergütung von 1.000 EUR zustehen. Zusätzlich sind in Folge der Reform mindestens 40 % der Einnahmen, die die PiA in der praktischen Ausbildung erwirtschaften, an diese weiterzuleiten. Dies stellt einen bedeutenden Schritt für die finanzielle Situation der PiA in Deutschland dar. So zeigte bereits 2006 eine Untersuchung von Heiko Hölzel, dass während der praktischen Ausbildung 35,5 % der Institute gar kein Geld an Ihre PiA ausschütteten, 29,5 % deutlich unter 50 % der von den PiA erwirtschafteten Einnahmen auszahlten und lediglich 35 % der PiA 45 % oder mehr der erwirtschafteten Einnahmen erhielten. In einer aktuellen Studie von Rüdiger Nübling aus dem Jahr 2020 wurde zudem deutlich, dass insbesondere zwischen den Psychotherapieverfahren große Unterschiede in der auszuzahlenden Summe pro Therapiestunde bestehen.

    Aus Sicht der PiA bietet die aktuelle gesetzliche Regelung die Hoffnung, dass eine bessere Vergütung der PiA während der ambulanten Phase der Ausbildung erreicht werden kann. Gleichzeitig bedarf es noch weiterer juristischer Auslegung und Prüfung, da der bestehende Gesetzestext von den verschiedenen Ausbildungsinstituten teilweise sehr unterschiedlich interpretiert wird. Aus diesem Grund sah sich der Gesetzgeber bereits 2021 genötigt seine Intention zu verdeutlichen und klarzustellen, dass auch tatsächlich mindestens 40% der erwirtschafteten Einnahmen auszuzahlen sind. Wir als PiA-AG der DGVT begrüßen die gesetzliche Entwicklung und betrachten sie als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Dabei sehen wir allerdings auch, dass es noch viele Herausforderungen und Fallstricke gibt, bis eine wirklich faire Vergütung der Ausbildung an allen Instituten möglich ist. Auch sehen wir die vom Gesetzgeber festgelegten mindestens 40 % noch nicht als den Schlusspunkt einer möglichen Diskussion um die Vergütung der PiA an. Wir als PiA der DGVT würden uns vom Gesetzgeber wünschen, dass sich eher an einer Ausschüttung von mindestens 50 % orientiert wird.