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Krankenhaus/DGRs

2. Fallpauschalenänderungsgesetz verabschiedet

07. Februar 2007
 

Nach zwei vorbereitenden Sitzungen einer Arbeitsgruppe befasste sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzentwurf und schließlich haben Bundestag und Bundesrat Ende November dem vom Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromiss zum 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2.FPÄndG) zugestimmt. Das Gesetz (Drucksache 15/4272) hält zwar an der ursprünglich geplanten Einführung des DRG-Systems zum 1. Januar 2005 fest, die Übergangsphase wird allerdings um 2 Jahre bis zum 1. Januar 2009 verlängert. Damit hat der Gesetzgeber der Forderung der Ärzteschaft, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DK) und des Deutschen Städtetages nach einer Ausdehnung der Konvergenzphase zugestimmt. Das 2. FPÄndG sieht eine Budgetanpassung in 5 Konvergenzstufen von 15% (2005), 20% (2006, 2007 und 2008) sowie 25% (2009) vor, die die Differenz zwischen dem bisherigen individuell ausgehandelten Budget eines Krankenhauses und dem neuen DRG-Budget berücksichtigt. Eine Überforderungsklausel verhindert, dass Krankenhäuser der Maximalversorgung im ersten Jahr der DRG-Phase mehr als 1% ihres bisherigen Budgets verlieren. Innerhalb des Verlängerungszeitraumes soll die sachgerechte Vergütung von Krankenhausleistungen durch das DRG-System weiterentwickelt und verbessert werden. Das 2. FPÄndG vereinfacht die Möglichkeit, krankenhausindividuelle Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht über die Fallpauschalen abgerechnet werden können, zu vereinbaren. Die Öffnungsklausel für Leistungen, die noch nicht vom Fallpauschalensystem erfasst sind, ist nicht länger befristet.

Weitere Änderungen des Gesetzes:

  • Nicht an der Notfallversorgung teilnehmende Krankenhäuser erhalten einen Abschlag von 50 Euro je vollstationärem Fall
  • Verbesserte Finanzierung bei der Erbringung zusätzlicher Leistungen mit sehr hohem Sachkostenanteil durch verbesserte Finanzierungsquoten bei der Budgetvereinbarung und verbesserte Erlösausgleiche
  • Ermächtigung des BMGS, vorläufige landesweite Basisfallwerte für das Jahr 2005 vorgeben zu können (die Landesebene kann diese Werte auch durch eigene Vereinbarungen ersetzen)
  • Notwendigkeit der Genehmigung des landesweiten Basisfallwertes durch das Land
  • Möglichkeit der Vereinbarung krankenhausindividueller Zusatzentgelte durch die Vertragspartner für hochspezialisierte Leistungen vor Ort, die von spezialisierten Krankenhäusern mit überregionalem Einzug erbracht werden (allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen)
  • Ausbildungsfinanzierung über Kostenpauschalen nach Abschluss der Konvergenzphase

Zu letztgenanntem Punkt ist zu ergänzen, dass in die Finanzierung keine neuen Berufsbilder aufgenommen wurden, er sich also nicht auf die Ausbildungsfinanzierung für Psychologische PsychotherapeutInnen (PP) und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) bezieht. Die diesbezüglich von Bundespsychotherapeutenkammer und GK II-Verbänden vorgeschlagene Änderung, die Vergütung der praktischen Tätigkeit der AusbildungsteilnehmerInnen der beiden Berufsgruppen der PP und KJP in die Novellierung einzubeziehen (siehe hierzu VPP 4/04, Seite 906ff), wurde nicht umgesetzt. Die DGVT wird sich in Zusammenarbeit mit der Bundespsychotherapeutenkammer und der Gewerkschaft an diesem zentralen Punkt weiterhin für die Verbesserung der Ausbildungssituation einsetzen.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen zeigten sich nicht begeistert über den Kompromiss. Ihr Ziel, gleiche Leistungen in allen Krankenhäusern mit einer einheitlichen Fallpauschale zu vergüten, wurde durch den Vorschlag des Vermittlungsausschusses untergraben. Ihrer Meinung nach besteht die Gefahr, dass man zum alten Vergütungssystem, dem Selbstkostendeckungsprinzip, zurückkehrt, wonach jedes Krankenhaus die entstandenen Kosten erstattet bekommt, unabhängig davon, ob es wirtschaftlich arbeitet oder nicht.

Das Fallpauschalensystem, das vorsieht, dass die Preise der einzelnen Fallpauschalen anhand einer Kalkulationsstichprobe von Kostenträgerrechnungen bestimmter, repräsentativer Krankenhäuser immer wieder nachkalkuliert werden, sichert zwar ab, dass Kostenentwicklungen berücksichtigt werden, ist aber weit entfernt von einer Sebstkostenerstattung. Diese Nachkalkulationen und die Zusammensetzung der Stichprobe werden die Gewähr dafür bieten, dass es zu einer "best-practice-Kalkulation" kommen wird. Nicht zuletzt deshalb richten sich alle Krankenhäuser darauf ein, standardisierte Behandlungspfade zu entwickeln, und Prozesskostenrechnungen zu ermöglichen, um Prozesse wirtschaftlich zu optimieren. Schließlich waren die Deckelung der Budgets und die Veränderungsraten , die deutlich unterhalb der Tarifsteigerungen lagen, in der Vergangenheit auch keine der Leistung der Krankenhäuser angemessene Finanzierungsstrategie.
Diese "Tarifschere" und die unzureichende Finanzierung von Investitionen, die eigentlich aus Steuermitteln der Länder erfolgen müsste und inzwischen systemwidrig ganz oder teilweise aus den laufenden Budgets mitfinanziert wird, verursachen die Defizite der Krankenhäuser.

Experten gehen davon aus, dass sich die Kliniklandschaft in den kommenden Jahren deutlich ändert. Das DRG-System erhöht die Anforderungen an ein professionelles Management und eine solide Finanzausstattung ist unter den Gegebenheiten schwierig. Überall ist zu beobachten, dass Kliniken privatisiert werden. Interessenten sind in der Regel finanzstarke private Klinikkonzerne. Allerdings gibt es viele Kliniken die hoch verschuldet sind und somit keine Käufer finden. Klinikschließungen scheinen damit vorprogrammiert.

Waltraud Deubert