2. Präventionsgesetz
Wir GRÜNE setzen uns für eine Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes zu einer ressortübergreifenden Strategie für Gesundheitsförderung ein, mit der die gesundheitliche Chancengleichheit in Deutschland verbessert wird. Dabei müssen auch vorrangige Handlungsfelder und Zielgruppen für Prävention bestimmt werden. Nach wie vor stehen Präventions- und Unterstützungsangebote in der Logik verschiedener Sozialsysteme und derer jeweiligen Leistungssystematik. Statt einseitig auf Eigenverantwortung, finanzielle Anreize und Früherkennung zu setzen, wollen wir auch langfristige, kassen- und sozialträgerübergreifende Angebote der Gesundheitsförderung stärker fördern.
Für uns als CDU und CSU sind die gezielte Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter von entscheidender Bedeutung. Damit diese Ziele vor Ort gut und effektiv umgesetzt werden können, haben wir den Kommunen mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Ausrichtung der Versorgungsangebote ermöglicht. Wir halten daran fest, dass die Krankenkassen ihren Versicherten qualitätsgesicherte Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention vermitteln und deren Inanspruchnahme bezuschussen können. Ebenfalls wollen wir auch weiterhin den Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen. Deshalb werden wir an den in § 20 Absatz 6 SGB V bereits festgeschriebenen Vorgaben für die Präventionsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen pro Versicherten festhalten. Auch die Maßnahmen der Sekundär- und Tertiärprävention, also betreffend die Gesundheitsuntersuchungen sowie die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation, werden wir auf gesetzlichen Anpassungsbedarf prüfen.
DIE LINKE sieht Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche und damit gesamtpolitische Aufgabe an (Health in all policies-Konzept der WHO). Spätestens seit der Corona-Bekämpfung ist allen klar, dass wirksame Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen stattfindet. Wir fordern einen Präventionsfonds, der dauerhaft mit Mitteln des Bundes und der Länder sowie der Krankenversicherungen gespeist wird und dazu beiträgt, die Lebenswelten der Menschen von Kita über Verkehrsplanung bis Arbeitsplatz gesundheitsförderlich auszugestalten. Es war ein Geburtsfehler des Präventionsgesetzes, Leistungen für Prävention und Gesundheitsförderung ausschließlich bei den einzelnen Krankenkassen anzusiedeln. Es sind dagegen die Kommunen, die maßgeblich die Gestaltung der Lebenswelten in der Hand haben und dorthin sollten auch die meisten Präventionsgelder fließen.
Als Freie Demokraten halten wir Prävention und Gesundheitsförderung für zentrale Bestandteile eines guten Gesundheitssystems. Wir sehen hier erheblichen Verbesserungsbedarf. Wir wollen das Präventionsgesetz reformieren. Wir setzen auf Überzeugung statt Bevormundung. Wir wollen Kindern und Jugendlichen bereits in Kindergärten, Schulen und in der Ausbildung einen gesunden Lebensstil vermitteln und damit die Verhütung von Krankheiten ermöglichen. Im Sinne eines lebenslangen Gesundheitslernens sollen aber auch Erwachsene entsprechende Informationen erhalten können. Der Prävention, Krankheitsfrüherkennung und Gesundheitsförderung kommen eine wichtige Bedeutung zu, die nicht nur das Gesundheitswesen umfasst, sondern altersunabhängig die gesamte Gesellschaft. Dies muss zielgerichtet geschehen. Präventionsprojekte benötigen klare und messbare Zielvorgaben, die dann regelmäßig überprüft und evaluiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Präventionsprogramme eine Wirkung entfalten.
Die Finanzierung von Primärprävention in Lebenswelten durch die Krankenkassen ist grundsätzlich bereits dauerhaft im SGB V gesichert. Im Rahmen der Verhandlungen zum Präventionsgesetz 2015 ist auch für einen eigenen Ausgabenwert gesorgt worden. Die Krankenkassen haben unter den veränderten Rahmenbedingungen des Präventionsgesetzes 2015 zudem erhebliche Anstrengungen unternommen, mit gesundheitsfördernden Maßnahmen stärker in den Alltag von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien vorzudringen. Ihre Ausgaben für Primärprävention in Lebenswelten haben sich seit 2014 fast vervierfacht. Aber es ist auch klar, dass die Krankenkassen mit ihrem Engagement zwangsläufig dort an Grenzen stoßen müssen, wo andere Akteure Verantwortung tragen, diese aber nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen. Noch immer gibt es zu viele Parallelstrukturen, zu wenig Koordination und Kooperation, Uneinigkeit und teilweise Ignoranz hinsichtlich gesundheitlicher Folgen staatlichen Handelns. Es liegt noch viel Potential für Gesundheitsförderung und Prävention brach, besonders auf Bundesebene. Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass sich das ändert.
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