7. Datenspeicherung bei Kindern und Jugendlichen
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt in gleichem Maße für Kinder und Jugendliche. Sie sind nicht ohne Grund in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als besonders schutzwürdige Gruppe aufgenommen worden. Für sie gelten besonders weitreichende Bestimmungen: Die Transparenz über Datenverarbeitungen muss altersgerecht erfolgen und es gilt ein Recht auf Vergessen. Leider lässt die Umsetzung teilweise zu wünschen übrig. Der Schutz von Kindern sollte nicht nur national sondern auch auf europäischer Ebene entschieden vorangetrieben werden – z.B. über eine Weiterentwicklung der DGSVO. So sollte beispielsweise die Altersgrenze für eigene datenschutzrechtliche Einwilligungen herabgesetzt werden.
Wenn Jugendliche die "natürliche Einsichtsfähigkeit" erreicht haben, können sie selbst entscheiden, ob sie etwa Einsicht in die Patientendokumentation nehmen wollen oder die Eltern dies eben nicht tun können. Da die Entwicklung jedes Kindes unterschiedlich verläuft, ist eine feste Altersgrenze hier nicht sinnvoll. Ab 15 Jahre können Jugendliche auch ohne ihre Eltern zur Psychotherapie gehen, was wir für eine sinnvolle Regelung halten. Die Behandlungsdokumentation in der Psychotherapie ist ein wesentlicher Baustein der informationellen Selbstbestimmung der Patient*innen. Eine weitere Datenerhebung dient der Abrechnung der psychotherapeutischen Leistung. Beides ist momentan datenschutzrechtlich gut abgesichert und aus Kindeswohlgesichtspunkten unseres Erachtens nicht problematisch. Für die Behandlungsdokumentation gelten die entsprechenden Aufbewahrungspflichten unabhängig vom Willen der Eltern, sodass hier eine Löschung gegen die Interessen des Kindes ohnehin nicht statthaft ist.
Wir werden starke Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung und den Vorrang des Kindeswohls im Grundgesetz verankern. Ab wann Kinder und Jugendliche selbst entscheiden können, wie sie mit sensiblen Daten umgehen, ist eine Frage der Medienkompetenz. Die kann im Einzelfall - auch bei Jugendlichen im gleichen Alter - sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Bürger*innen sollen, nach dem Modell einer digitalen Life-Chain, Berechtigungen selbst vergeben und auch wieder löschen können und somit kontrollieren, wer wann auf ihre Daten zugreift. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werden wir schützen. Die Datenschutzgrundverordnung ist ein wichtiger Meilenstein und muss in ihrer Durchsetzung praxisnah verbessert werden. Wir brauchen daher gut ausgestattete, effektiv arbeitende Datenschutzaufsichtsbehörden. Privatheit und Datenschutz schaffen Vertrauen und sichern individuelle und kollektive Freiheitsräume.
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