Aktuelle Übersicht: Umsetzung der KJP-Mindestquote in den Kassenärztlichen Vereinigungen
Die KJP-Mindestquote hat mittlerweile in allen KVen zu Neuausschreibungen geführt. In einzelnen Planungsbezirken laufen derzeit bereits die Rechtsmittelverfahren gegen ablehnende Bescheide. Mit Entscheidungen durch die zuständigen Berufungsausschüsse bzw. bei weiterführender Klageerhebung durch die Sozialgerichte ist mitunter erst in einigen Monaten zu rechnen. Die Situation für viele KollegInnen, denen bereits eine Zulassung ausgesprochen wurde, diese allerdings noch nicht bestandskräftig werden konnte aufgrund eingelegter Rechtsmittel, ist derzeit zum Teil noch recht unklar. Nur in den Fällen, in denen durch den Zulassungsausschuss sog. „sofortige Vollziehung“ der Zulassung angeordnet wurde, kann der KV-Sitz bereits angetreten werden und können Patienten behandelt werden. Die Umsetzung einer flächendeckenden Verbesserung der Versorgungssituation für Kinder und Jugendliche ist also noch lange nicht abgeschlossen.
Mitgliedern steht die kostenlose individuelle Beratung in Zulassungsfragen durch die DGVT-Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung.
Download Tabelle