Akzeptanzprobleme bei Betreuungsleistungen [1]
BARMER GEK stellt Pflegereport 2011 vor
Die BARMER GEK stellte am 29. November 2011 in Berlin zum vierten Mal ihren Pflegereport vor, den sie in der Nachfolge der GEK herausgibt. Das Werk wertet die Routinedaten der Kasse zu den Pflegeleistungen aus, stellt sie ins Verhältnis zu den Pflegedaten der amtlichen Statistik, kommentiert die aktuelle politische Entwicklung zum Thema und präsentiert in diesem Jahr eine Sonderauswertung zu den „zusätzlichen Betreuungsleistungen“.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Rolf-Ulrich Schlenker geht auf Basis des Reports davon aus, dass von den heute über 30-Jährigen die Hälfte der Männer und beinah Dreiviertel der Frauen im Laufe ihres weiteren Lebens Pflegeleistungen in Anspruch nehmen werden. Im letzten Jahr meldete die Studie: Fast jede zweite Frau und jeder dritte Mann muss damit rechnen, dement zu werden. Und noch eine Zahl signalisiert für Schlenker die sich verändernden Anforderungen an Pflege und Infrastruktur: 70 Prozent der Menschen versterben mittlerweile in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Diese Zahlen sind alarmierend und zwingen zum Kommentar der aktuellen Politik: „Auf Dauer können wir uns Reformen im Schneckentempo nicht mehr leisten“, so Schlenker. Doch zunächst der Reihe nach.
Die wichtigsten Ergebnisse des Reports präsentierte der Leiter der Studie, Prof. Heinz Rothgang, vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen:
- Die Zahl der Pflegebedürftigen hat von 1999 bis 2009 um 16 Prozent auf 2,34 Millionen Menschen zugenommen, allein seit 2007 um 4,1 Prozent. Ursache ist die Alterung der Bevölkerung – das altersspezifische Pflegerisiko bleibt dagegen konstant. Allerdings sinken die altersspezifischen Häufigkeiten für höhere Pflegestufen und steigen für niedrigere, so dass es insgesamt zu einer Verschiebung in Richtung der Pflegestufe I kommt.
- Nachdem über Jahre hinweg vor allem im Bereich der vollstationären Pflege Zuwächse zu verzeichnen waren, ist im Jahr 2009 erstmals derAnteil der Pflegebedürftigen in stationärer Pflege minimal rückläufig. Gleichzeitig stieg der Anteil der Pflegebedürftigen, die über ambulante Pflegedienste versorgt werden, in den zwei Jahren von 2007 bis 2009 um 10 Prozent. Der Trend zu mehr professioneller Pflege wird somit immer mehr von den ambulanten Diensten getragen.
- Die Wahrscheinlichkeit, jemals im Leben pflegebedürftig zu werden (Gesamtlebenszeitprävalenz), ist hoch und steigt weiter. Die hinzugewonnenen Lebensjahre verlängern auch die Zeit in Pflege. Frauen sind länger pflegebedürftig als Männer. So überlebten Männer, die im Jahr 1999 pflegebedürftig wurden, durchschnittlich 3 Jahre bzw. 37 Monate, Frauen 4 Jahre bzw. 51 Monate.
- Das Sterben verlagert sich ins Krankenhaus oder Pflegeheim. Die Zahl der über 30-Jährigen, die im Krankenhaus verstarben, ist zwischen 2000 und 2009 von 401.000 auf 423.000 Menschen pro Jahr gestiegen. Gleichzeitig wuchs die Zahl der im Pflegeheim Verstorbenen von 140.000 auf 159.000. Damit verstarben 70 Prozent in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. 2000 lag diese Quote noch bei 65 Prozent.
Schwerpunktthema des Reports sind die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b Sozialgesetzbuch XI. Sie richten sich an „Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ (PEA), vor allem an Demenzkranke. Die Bremer Pflegeforscher belegen, dass diese Betreuungsleistungen seit ihrer Einführung deutlich zugenommen haben: Die Ausgaben stiegen vom 2. Quartal 2002 bis zum 4. Quartal 2010 von 2,4 Mio. Euro auf 65,5 Mio. Euro, was auf die Fallzahlenentwicklung und die Aufstockung der Leistungen zurückzuführen ist. Dabei verlief der Anstieg von unter 16.000 Leistungsbeziehern pro Quartal in 2002 auf 41.000 im 2. Quartal 2008 zunächst verhalten. Mit der Erweiterung der Anspruchsberechtigten durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 kam es dann zu einem sprunghaften Anstieg auf 163.000 im 3. und 4 Quartal 2010.
58 Prozent der Empfänger zusätzlicher Betreuungsleistungen sind dement; bei den übrigen 42 Prozent handelt es sich um geistig Behinderte und psychisch Erkrankte. „Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ ohne Pflegestufe („Stufe 0“) haben bisher in vergleichsweise geringem Umfang davon profitiert – sie machen erst neun Prozent der Leistungsbezieher aus. Die Zunahme der Kosten ist also weniger auf die Ausdehnung der Anspruchsberechtigung auf Personen ohne sonstige Leistungen der Pflegeversicherung zurückzuführen, als vielmehr auf die Erhöhung des Leistungsanspruchs von 460 € im Jahr vor der Reform auf jährlich 1.200 € (Grundbetrag) bzw. 2.400 € (erhöhter Betrag) nach der Reform. Betreuungsleistungen führen somit in den weitaus meisten Fällen lediglich zu einer Aufstockung der regulären Pflegeleistungen.
Es gehe bei diesen Leistungen vor allem um die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Sobald der Anspruch geklärt sei, könnten sie die pflegebedürftige Person bedarfs- bzw. stundenweise z.B. in Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftshilfen oder Demenzcafés („nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote“) unterbringen oder Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege abrufen.
Für Prof. Rothgang ergeben sich daraus interessante Schlussfolgerungen für die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs: „Eine bessere Berücksichtigung der Demenz bei der Definition von Pflegebedürftigkeit wird nicht in erster Linie den Dementen zugute kommen, die bisher nicht als pflegebedürftig gelten, sondern vor allem den dementen Pflegebedürftigen, deren Bedarfe dann aber umfangreicher erfasst werden.“
Auch die ergänzende Befragung, die sich an die betreuenden Angehörigen der anspruchsberechtigten Personen richtete, zeigt Licht und Schatten: Insgesamt werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen zwar positiv bewertet. Dass sie jedoch nur von einer Minderheit genutzt werden, ist unter anderem auf immer noch weit verbreitete Unkenntnis zurückzuführen. So wussten nur 1004 von 2187 Befragten (46 Prozent), dass sie einen solchen Anspruch haben. Neben dem geringen Bekanntheitsgrad ist auch mangelnde Akzeptanz bei den PEAs bedeutsam. So lehnten die Nicht-Nutzer zu zwei Dritteln Betreuungsangebote außerhalb des häuslichen Umfeldes, wie teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Betreuungsgruppen, und zu einem Drittel auch Betreuungshilfen zu Hause ab.
BARMER GEK Vize Schlenker stellt dazu fest: „Diese Leistungen werden immer noch zu selten abgerufen. Offenbar gibt es Informationsdefizite und Hemmschwellen. Für Pflegedienste, Beratungsstellen und Pflegekassen ist das ein klarer Auftrag: Wir müssen noch gezielter beraten.“
Die Präsentation des jüngsten Pflegereports bot Schlenker und Rothgang natürlich das perfekte Timing für eine ausgiebige Kommentierung der pflegepolitischen Beschlüsse der Bundesregierung. Schlenker bewertete die Eckpunkte mit „besser als nichts“, fand aber mit das Beste daran sei der Verzicht auf den ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einstieg in die obligatorische und individuelle Kapitaldeckung für das Pflegerisiko. Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte sei „vertretbar“ und es sei gut, dass das Umlageverfahren„unangetastet“ geblieben sei. Die Förderung freiwilliger privater Zusatzabsicherungen könne man andererseits „ordnungspolitisch nachvollziehen“. Man müsste aber „aufpassen, dass wir hier keinen ‚Riester für Reiche‘ kreieren.“ Damit nicht nur wenige davon profitierten und es zu Mitnahmeeffekten käme, brauche man „einen attraktiven und egalitären Förderrahmen. Der ‚Pflege-Bahr‘ muss auch für Geringverdiener erschwinglich sein und darf nicht zu einem bloßen Konjunkturprogramm für die private Kranken- und Lebensversicherung ausarten.“
Ansonsten biete „das Eckpunktepapier ein Bündel sinnvoller Einzelmaßnahmen“, wie die Förderung neuer Wohnformen, die Stärkung der Rehabilitation, mehr Serviceorientierung bei der MDK-Begutachtung etc. „Auch eine flexiblere Ausgestaltung der Leistungen, wonach zwischen Leistungspaketen und Zeiteinheiten gewählt werden kann, scheint durchaus sinnvoll.“ Es bleibe aber abzuwarten, wie die Regelungen im Einzelnen gestaltet werden.
Das zentrale Defizit der Reform sei allerdings das erneute Aufschieben der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Sie sei, so betont Schlenker, „die Schlüsselvoraussetzung für eine systematische Modernisierung der Pflegeversicherung.“ Und Rothgang betont: „Die geplanten Leistungsverbesserungen bleiben Stückwerk.“ Wenn Demenzkranke im ‚Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff …kurzfristig verbesserte Leistungen‘ erhalten sollen, sei „unklar, nach welchen Regeln und mit welchen Instrumenten diese Leistungen gewährt werden sollen. Sinnvoller als die Schaffung einer neuen Sonderregelung für eine spezifische Zielgruppe wäre … die zügige Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser berücksichtigt die Belange von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz systematisch und macht weitere Sonderregelungen damit überflüssig.“ Um die bisherige Leistungshöhe zu halten und gleichzeitig Demenzkranke besser zu betreuen, seien jedoch Mehrausgaben von rund drei Mrd. Euro erforderlich. Die kurzfristige Einführung neuer Sonder-Leistungen könne sogar kontraproduktiv sein, „wenn die neuen Leistungen dann womöglich unter den Bestandsschutz fallen, und so finanzielle Mittel binden, die für die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs benötigt werden.“
[1]Quelle: Gesundheitspolitischer Informationsdienst (gid), Ausgabe 24, 11.12.2011; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.