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Gesundheitsreformen  • Rosa Beilage 2/2011

Ambulante Kodierrichtlinien - Aktuelle Info

19. Mai 2011
 

(kb). Derzeit ist noch offen, ob die bis zum 1.7.2011 geltende Übergangsregelung zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) weiter verlängert wird. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte – wir berichteten darüber im Heft 1/2011 – nach Intervention des (damaligen) Bundesgesundheitsministers Rösler die Umsetzungspflicht in den Praxen ab ursprünglich 1.1.2011 um ein halbes Jahr nach hinten geschoben.

Die Vertreterversammlung der KBV hat sich zwischenzeitlich in ihrer Sitzung vom 8. April 2011 dafür ausgesprochen, die Ambulanten Kodierrichtlinien erst zum 1. Januar 2012 verbindlich einzuführen. Zudem sollen die AKR dann auch nur in ausgewählten Praxen (repräsentativer Querschnitt) zur Anwendung kommen. Für den Mehraufwand des Kodierens sollen die betreffenden Ärzte und Psychotherapeuten dann sogar einen Honorarzuschlag erhalten.

Solange dieser Beschluss der Vertreterversammlung der KBV noch nicht umgesetzt ist, gilt für die Praxen: Bis zum 30.6.2011 muss die Software noch nicht umgestellt werden auf die Anwendung der AKR. Der KBV-Vorstand hält für die rechtswirksame Umsetzung des Beschlusses eine Gesetzesänderung und die erneute Zustimmung der Krankenkassen für notwendig. Eine endgültige Entscheidung in der Sache wird nach den Gesprächen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen) getroffen werden. Laut Homepage-Information der KBV vom 12.4.2011 soll die Verlängerung im Übrigen keine Konsequenzen für die Veränderungsrate der morbiditätsspezifischen Gesamtver-gütung im Jahr 2014 haben.