Anhörung zum FDP-Gesetzentwurf 'Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung' (Bundestagsdrucksache 14/8400) am 12. Juni 2002 in Berlin
Es wurde eine differenzierende Berücksichtigung der Besonderheit psychotherapeutischer Leistungen (Zeitgebundenheit, Antrags- und Genehmigungspflicht) im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Alle politischen Bemühungen, den Psychotherapeuten zu einem angemessenen Honorar zu verhelfen, blieben aber bislang erfolglos. Alle anwesenden Verbände begrüßten den erneuten Versuch der FDP-Bundestagsfraktion, die Sicherung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung voranzutreiben.
Kritisiert wurde von den Verbänden allerdings die in dem FDP-Gesetzentwurf vorgesehene Einführung einer Selbstbeteiligung von 5,- €/Therapiestunde für Erwachsene; diese würde die erst seit der Psychiatrie Enquete 1975 erreichte Gleichbehandlung von seelischen und körperlichen Krankheiten zunichte machen. Auch die Vertreter der Krankenkassen lehnten die Zuzahlung zu psychotherapeutischen Leistungen ab, während die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) diesen Vorschlag „einer sehr geringen Höhe der Zuzahlung, die das Solidarprinzip in diesem Bereich nicht verletzen würde“, begrüßte. Außerdem wurde bei der Anhörung noch einmal speziell auf die Situation der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hingewiesen. In bestimmten Gebieten gäbe es bereits eine Unterversorgung, insbesondere in den neuen Bundesländern, so dass eine spezifische Bedarfsplanung für die Zulassung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gefordert wurde.