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Christian Lindner

Antwortbrief der FDP-Fraktion auf die Stellungnahme der DGVT zur beabsichtigten Kürzung der Landeszuschüsse für Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft im Haushaltsentwurf 2004/05 der Landesregierung NRW

01. Februar 2007
 
Empfänger:Absender:
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V.
Frau Waltraud Deubert
Neckarhalde 55
72070 Tübingen
Landtag Nordrhein Westfalen
Christian Lindner MdL
Mitglied des Haushalts und Finanzausschusses
Kinder , Jugend und Familienpolitischer Sprecher der Fraktion der FDP
Düsseldorf, 19. Januar 2004

Sehr geehrte Frau Deubert,

auf Ihr Schreiben zum Entwurf des Landeshaushaltes für die Jahre 2004 und 2005 komme ich heute zurück, um Sie über die von den Freien Demokraten im Feld der Kinder , Jugend und Familienpolitik vertretenen Positionen zu unterrichten. Ich bedauere und bitte zugleich um Verständnis dafür, dass ich Ihnen aufgrund der großen Zahl von Zuschriften nicht individuell antworten kann.

Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Etat Entwurf verabschiedet sich das Land weitgehend aus einer gestalterischen Rolle in der Kinder , Jugend und Familienpolitik. Auch in den letzten Jahren stand nur noch gut ein Achtel der Ausgaben des damaligen Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit für landespolitische Schwerpunktsetzungen zur Verfügung, während die restlichen Haushaltsmittel lediglich gesetzesvollziehenden Charakter hatten. Die Regierungskoalition beabsichtigt, dieses ohnehin nur schwache Bekenntnis zu diesem Aufgabengebiet weiter zu relativieren: Die angestrebten Mittelkürzungen im Bereich Kinder, Jugend und Familie bedrohen damit über Jahrzehnte aufgebaute Strukturen in ihrer Existenz, gehen voll zu Lasten der jungen Generation und ihrer Familien und stehen auch im Widerspruch zur allenthalben betonten Aufwertung des Bildungssektors. Prekär ist aus unserer Sicht, dass die Einsparungsvorschläge der Landesregierung vielfach Maßnahmen und Einrichtungen mit präventivem Charakter betreffen: Wer dort heute Mittel kürzt, verursacht Mehrausgaben in der Zukunft, weil statt Problemen frühzeitig zu begegnen, im Nachhinein repariert werden muss.

Zweifelsohne befindet sich das Land finanziell in einem krisenhaften Zustand. Die gebotene Konsolidierung des Haushaltes muss nach unserer Auffassung allerdings bei den strukturellen Ursachen ansetzen. Die FDP Landtagsfraktion hat sich aus diesen Gründen entschieden, in erheblichem Umfang verbliebene, unwirtschaftliche Förderprogramme des Landes zu reduzieren, kostspielige Bürokratie entschieden abzubauen, nicht benötigtes Landesvermögen zu veräußern und nicht zuletzt den Umsatzsteuerbetrug entschieden zu bekämpfen, um mit den freiwerdenden Mitteln neue Schwerpunkte in den zwei Bereichen zu setzen, die wir für die Zukunft dieses Landes als besonders bedeutsam erachten: der Bildungs sowie der Kinder , Jugend und Familienpolitik. Schwerpunktsetzung bedeutet dabei leider vor allem, dieses Feld von Konsolidierungsbeiträgen für den Gesamthaushalt ausschließen.

Anlässlich der Etatberatungen im Ausschuss für Kinder , Jugend und Familie haben wir dafür im Einzelnen folgende Positionen vertreten:

1. Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund

Der sprachlichen Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und der Grundschule kommt für den Integrations und Bildungserfolg insgesamt eine zentrale Bedeutung zu. Die Freien Demokraten begrüßen, dass die Landesregierung ihre diesbezüglichen Anstrengungen forcieren und für diese Aufgabe jährlich 7,5 Mio. Euro bereitstellen will.

Tatsächlich benötigen nach aktuellen Untersuchungen aber etwa 40 Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund eines Altersjahrgangs eine besondere sprachliche Förderung. Zudem hat die PISA Studie belegt, dass gerade in Nordrhein Westfalen erhebliche Förderdefizite in diesem Personenkreis bestehen. Die vorgesehenen Mittel reichen vor diesem Hintergrund nicht aus, um alle Kinder mit qualitativ hochwertigen Maßnahmen zu erreichen. So stehen Landesmittel etwa ohnehin nur für Kindertageseinrichtungen mit einem Ausländeranteil von 50 Prozent und mehr zur Verfügung. Überdies wird die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Einsatz von spezialisierten Sprachpädagogen nicht hinreichend berücksichtigt.

Die FDP Landtagsfraktion hat daher vorgeschlagen, die Förderrichtlinie stattdessen in eine gruppenunabhängige Pro Kopf Pauschale für Kinder mit Migrationshintergrund umzuwandeln und eine Fördersumme von insgesamt 17,5 Mio. Euro jährlich bereitzustellen. Die rot grüne Regierungskoalition ist unserem Vorschlag nicht gefolgt.

2. Landesjugendplan

Bildungsprozesse vollziehen sich nicht nur in der Schule, sondern auch etwa in der Jugendverbandsarbeit oder in Einrichtungen der offenen Kinder und Jugendarbeit. Insbesondere können Jugendliche aus sozialen Problemlagen stabilisiert werden.

Im zentralen jugendpolitischen Förderinstrument, dem Landesjugendplan, sieht die Landesregierung nunmehr aber Einsparungen von 29 Mio. Euro in 2004 und 38 Mio. Euro in 2005 vor. Diese Einsparpläne gefährden die erfolgreiche Arbeit teilweise sogar die Existenz von Verbänden, Trägern und Einrichtungen, viele engagierte Ehrenamtler werden brüskiert.

Die neben der Mittelreduzierung vorgesehene Vereinfachung der Förderrichtlinie begrüßen wir. Die erhebliche Reduzierung der Haushaltsmittel halten die Freien Demokaten hingegen vor dem Hintergrund der bildungspolitischen Bedeutung des Landesjugendplanes für falsch und unseriös. Notwendig ist vielmehr ein langfristig berechenbarer Förderrahmen, wobei mittelfristig Beiträge zur Konsolidierung des Gesamthaushaltes erbracht werden müssen, um auf die zurückgehenden Kinderzahlen und die absehbare Verschlechterung der Finanzlage der öffentlichen Hand aufgrund steigender Pensions und Zinszahlungen zu reagieren.

Die FDP Fraktion hat deshalb konkret beantragt, die Förderhöhe des Landesjugendplans 2003 auch für die Jahre 2004 und 2005 wiederherzustellen und mit den Zuwendungsempfängern Verhandlungen über langfristige Zielvereinbarungen aufzunehmen. Auf der Grundlage einer neu zu schaffenden, verbindlichen gesetzlichen Regelung (3. Ausführungsgesetz zum SGB VIII) soll der Landesjugendplan dann ab dem Haushaltsjahr 2006 über fünf Jahr jährlich um 5 Prozent reduziert werden. Die im Jahr 2011 verbleibende Förderhöhe von ca. 58 Mio.Euro; soll gesetzlich fixiert und an die weitere Kostenentwicklung dynamisch angepasst werden.

Die rot grüne Regierungskoalition ist unseren Vorschläge nicht gefolgt, hat aber ihre Kürzungspläne um 12 Mio. Euro; in 2004 und 16 Mio. Euro; in 2005 gedämpft.

3. Ehe , Lebens und Familienberatungsstellen

Die Ehe , Lebens und Familienberatungsstellen in Nordrhein Westfalen leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Aufgrund der steigenden Fallzahlen und der zunehmenden Komplexität der Aufgaben kann der Bedarf der Ratsuchenden schon heute nicht mit einem befriedigenden Zeitkontingent gedeckt werden.

Dennoch hat die Landesregierung vor diesem Hintergrund bei den Zuschüssen zu den Personalkosten der Beratungsstellen Mittelreduzierungen in Höhe von rd. 5,9 Mio. Euro; etatisiert, die die Statik der auf verschiedenen Säulen ruhenden Finanzierung der Fachkräfte gefährden. Da die Städte und Gemeinden sowie die freien Träger über keinerlei finanziellen Spielraum zur Kompensation verfügen, wären ganze Einrichtungen in ihrer Existenz bedroht.

Die Regierungskoalition ist sich offenbar der verheerenden Auswirkung ihrer ursprünglichen Absicht bewusst geworden, hat die Einsparsumme auf ca. 1,7 Mio. Euro; gemindert und strebt im Benehmen mit den Trägern eine grundlegende Umstrukturierung der Fördersystematik an. Beabsichtigt ist u.a., die einrichtungs und trägerübergreifende Verzahnung sowie die sozialräumliche Orientierung zu forcieren und die zukünftig stärker pauschalierte Förderung an Zielvereinbarungen zu orientieren.

Die Freien Demokraten begrüßen die Änderung des Förderverfahrens. Die damit neben der fachlichen Weiterentwicklung der Arbeit erschlossenen Wirtschaftlichkeitsreserven müssen unserer Auffassung nach den Trägern der Beratungsstellen weiterhin zur Deckung neuer Bedarfe zur Verfügung stehen. Wir haben deshalb beantragt, den Haushaltsansatz des Jahres 2003 wiederherzustellen. Um die Entwicklung und den Ausbau von internetgestützten Beratungsformen zu fördern, haben wir ferner vorgeschlagen, zur Förderung entsprechender Initiativen der Träger befristet auf die Jahre 2004 und 2005 jeweils 1 Mio. Euro; zur Verfügung zu stellen. Die rot grüne Mehrheit ist unseren Vorschlägen nicht gefolgt.

4. Kindertageseinrichtungen

Die Landesregierung beabsichtigt, durch eine Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) den Landeszuschuss zu den Betriebskosten in den Jahren 2004 und 2005 um insgesamt 125 Mio. Euro; zu reduzieren. Die konkrete Umsetzung dieser Einsparung soll bei der sogenannten Sachkostenpauschale ansetzen. Darüber hinaus hatte die Koalition ursprünglich vorgesehen, ihren bisher 15 prozentigen Zuschuss zu den Personalkosten für die Fachberater für die Kindertageseinrichtungen der Trägerzusammenschlüsse zu reduzieren.

Diese sehr erhebliche Mittelreduzierung stellt die allenthalben geforderte Akzentuierung Bildungsarbeit der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein Westfalen in Frage, da die Träger lediglich beim pädagogischen Aufwand über einen nennenswerten Gestaltungsspielraum verfügen. Die Sachkostenpauschale ist in den vergangenen Jahren ferner nicht der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst worden, so dass die jetzt vorgesehene Kürzung Träger zur Aufgabe von Einrichtungen veranlassen könnte zum Schaden von Kindern und ihren Familien sowie den Städten und Gemeinden.

Die zur Abfederung der Kürzungen von der Landesregierung vorgesehenen Maßnahmen ??? insbesondere der Zugriff auf Rücklagen der Träger können die nachteiligen Wirkungen nicht entschärfen. Tatsächlich befindet sich ein erheblicher Teil der Kindertageseinrichtungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden, für deren Instandhaltung bereits in den letzten Jahren auf Rücklagen zurückgegriffen werden musste. Bei gemieteten Einrichtungen entfällt diese Kompensation für den Träger ohnehin gänzlich, da in diesem Fall eine Rücklagenbildung nicht vorgesehen ist. Die für die Förderung dieser Träger neu eingestellten Kompensationsmittel in Höhe von 5 Mio. Euro; können diese Problematik kaum mildern.

An der Basis des Bildungssystems werden die Grundlagen für das schulische und das sich anschließende lebenslange Lernen gelegt. Statt der von der Regierungskoalition auf den Weg gebrachten Verschlechterung der Rahmenbedingungen ist nach Auffassung der FDP Landtagsfraktion vielmehr eine Verbesserung der personellen Situation, der pädagogischen Qualität und der Verzahnung mit anderen Institutionen der Jugend und Familienhilfe dringend geboten. Wir haben deshalb beantragt, den Haushaltsansatz des Jahres 2003 für die kommenden beiden Jahre wiederherzustellen.

Die FDP Landtagsfraktion hat ferner vorgeschlagen, im dritten Kindergartenjahr den Elternbeitrag zu Lasten des Landeshaushaltes entfallen zu lassen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Elementarbereich in den Bildungsbiographien heute den Charakter eines Regelangebotes angenommen hat, und um die Eltern in Nordrhein Westfalen während der Phase der Familiengründung finanziell um 100 Mio. Euro; zu entlasten. Nach meiner persönlichen Auffassung muss damit auch eine Debatte um die Bildungsfinanzierung vom Besuch einer Kindertageseinrichtungen bis zum Studium verbunden sein. Die rot grüne Regierungskoalition hat unsere Anträge abgelehnt.

5. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Kommunalpolitik

Mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung hat der Landtag mittelbar auch die politischen Beteiligungsrechte der nachwachsenden Generation in der Kommune unterstrichen. Landesweit bestehen aber erhebliche Unterschiede, wie Städte, Gemeinden und Kreise diesem Anspruch gerecht werden. Eine Anhörung zu einem diesbezüglichen Antrag der FDP Landtagsfraktion hat im vergangenen fahr einen erheblichen Bedarf nach Information und Vernetzung im Land belegt.

Die FDP Landtagsfraktion hat deshalb beantragt, für Information, Fortbildung, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Vernetzung bestehender Initiativen Mittel in Höhe von insgesamt 80.000 Euro; in den Landeshaushalt einzustellen. Die rot grüne Mehrheit hat sich unsere Position nicht zur Eigen gemacht.

6. Familienselbsthilfe

Familien schließen sich zusammen, weil das System der Kleinfamilie häufig nicht genug Kraft entwickeln kann, die scheinbar privaten Probleme zu lösen. Familienselbsthilfe orientiert sich dabei durchaus an der traditionellen sozialen Institution Familie und ihrer Leistungsfähigkeit. Sie will diese Strukturen nicht überwinden, sondern die Eigeninitiative der Beteiligten stärken. Zu den Aktivitäten der freien Träger in diesem Feld gehören Krabbel und Spielgruppen, Elterninitiativen, Mütter , Familien und Nachbarschaftszentren, Stillgruppen, Stiefelterngruppen. Ausgangspunkt sind mitunter gesellschaftliche Problemlagen. Um einen langsamen Ausbau dieser wertvollen Arbeit einzuleiten, hat die FDP Landtagsfraktion eine Erhöhung der Mittel in Höhe von jährlich 100.000 Euro; beantragt. Die rot-grüne Mehrheit ist unseren Vorschlägen nicht gefolgt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen einen Überblick über die von der FDP-Landtagsfraktion in den gegenwärtigen Haushaltsberatungen vertretenen Positionen geben konnte. Selbstverständlich leite ich Ihnen auf Wunsch gerne weitere detaillierte Informationen bzw. unsere Haushaltsanträge im Einzelnen zu. Sollten Sie Fragen oder Anregungen für unsere Arbeit haben, so stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.