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Michael Borg-Laufs

"Arbeitsgemeinschaft Zulassung zur Ausbildung in KJP" gegründet

17. Januar 2007

In Darmstadt hat sich am 7.11.2005 unter der Beteiligung der DGVT, verschiedener anderer Berufs- und Fachverbände sowie einiger Hochschullehrer aus den Bereichen Sozialwesen und Heilpädagogik die "Arbeitsgemeinschaft Zulassung zur Ausbildung in KJP (AZA-KJP)" gegründet.

 

Hintergrund dieser in kooperativer und angenehmer Arbeitsatmosphäre vorgenommenen Gründung ist die auch in dieser Zeitschrift bereits diskutierte Veränderung der Studiengänge und ­abschlüsse in Deutschland. Mit dem Übergang zu Bachelor- und Masterstudiengängen ergibt sich die Frage, welcher Studienabschluss zukünftig als Grundlage für die Aufnahme einer psychotherapeutischen Ausbildung gelten soll. Da es einige Hinweise darauf gibt, dass dies bei einem Psychologie-Studium der Master-Abschluss sein soll, hat sich die neue Arbeitsgemeinschaft auch bei den sozialarbeiterischen und -pädagogischen Abschlüssen darauf verständigt, dass der Masterabschluss als Grundlage für die Aufnahme einer KJP-Ausbildung notwendig sein sollte. Die Gründe hierfür sind einerseits fachlich und andererseits berufspolitisch (vgl. dazu die Beiträge von Ruggaber sowie von Borg-Laufs & Vogel in den letzten beiden Ausgaben der VPP).

Während bei den Psychologen von Seiten der Kammern angestrebt wird, dass ein Master in klinischer Psychologie die Voraussetzung zum Beginn der Psychotherapeutenausbildung sein soll, ist im Bereich Sozialwesen / Heilpädagogik / Pädagogik eine viel größere Heterogenität der Masterabschlüsse gegeben, so dass es weder angemessen ist, einen einzelnen Master (z.B. "Klinische Sozialarbeit" oder "Beratung") als Grundlage für die Therapieausbildung zu sehen, noch jeden an einem entsprechenden Fachbereich möglichen Master (z.B. Sozialmanagement) als qualifizierende Grundlage für eine KJP-Ausbildung anzuerkennen. Im nächsten Schritt soll daher nun ein hinreichendes inhaltlich begründetes klinisch-pädagogisch-sozialarbeiterisches Minimal-Profil für Master-Studiengänge erstellt werden, welches Grundlage für die Akkreditierung von Master-Studiengängen als Eingangsvoraussetzung für die KJP-Ausbildung sein könnte.