Skip to main content
 
Rosa Beilage 1/2016

Aufarbeitungskommission Kindesmissbrauch eingerichtet

16. Februar 2016
 

(ja). Am 2. Juli 2015 bewilligte der Deutsche Bundestag den Antrag von Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs) eine unabhängige Aufarbeitungskommission Kindesmissbrauch einzurichten. Ziel dieser Kommission ist es, die sexuelle Gewalt an Kindern auf nationaler Ebene umfassend aufzuarbeiten. Im Januar 2016 wurden nun die folgenden sieben Kommissionsmitglieder berufen. 

  • Prof. Dr. Sabine Andresen (Vorsitzende), Professorin für Sozialpädagogik und Familienforschung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main.
  • Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend a.D.
  • Prof. Dr. Jens Brachmann, Professor für Allgemeine Pädagogik und Historische Wissenschaftsforschung an der Universität Rostock.
  • Prof. Dr. Peer Bricken, Direktor des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
  • Prof. Dr. Barbara Kavemann, Honorarprofessorin an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Mitarbeiterin des  Sozialwissenschaftlichen FrauenForschungsInstituts Freiburg.
  • Prof. Dr. Heiner Keupp, Sozialpsychologe, Leiter eines Teilprojekts der interdisziplinär angelegten wissenschaftlichen Studie über sexualisierte Gewalt an der Odenwaldschule.
  • Brigitte Tilmann, Präsidentin des Oberlandgerichts Frankfurt/M. a.D.

Die Kommission möchte Missbrauch in Institutionen und im familiären Kontext untersuchen und Strukturen aufdecken, die Missbrauch in der Vergangenheit ermöglicht und eine Aufdeckung verhindert haben. Die Betroffenen sollen auch außerhalb von Gerichtssälen und Therapieräumen angehört werden. Zudem soll eine breite gesellschaftliche Debatte über einen besseren Kinderschutz angestoßen werden. Die Kommission wird die Öffentlichkeit regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Arbeit informieren.

Am 15. Januar 2016 startete bereits das erste Projekt. Ab sofort wird das bundesweite Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (Telefonnummer: 0800 2255530) unter der Leitung von Prof. Dr. M. Fegert (Universitätsklinikum Ulm) wissenschaftlich begleitet. Das Hilfetelefon existiert seit Mai 2010 als bundesweite, anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt. Für die wissenschaftliche Begleitforschung werden die Anrufer um verschiedene Angaben gebeten, wie beispielsweise demographische Daten (z.B. Alter, Geschlecht) und Angaben zum Hintergrund des Anrufs. Die Daten werden dann in anonymisierter Form an das Universitätsklinikum Ulm übermittelt.

Seit 2010 wurden beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 30.000 Gespräche geführt. Die wissenschaftliche Begleitung des Hilfetelefons wird als wichtige Unterstützung bei der Verbesserung von Hilfen gesehen. „Durch die Ergebnisse der Begleitforschung können die Anliegen von Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften direkt in unsere Arbeit einfließen“, sagte Johannes-Wilhelm Rörig dazu. 

Mit der wissenschaftlichen Begleitforschung startet auch  ein weiteres telefonisches Angebot, nämlich das Hilfetelefon Forschung (Telefonnummer: 0800 4455530). Dieses Hilfetelefon wendet sich an Betroffene und Angehörige, die sich an der Forschung zu belastenden Kindheitsereignissen beteiligen möchten. Die Befragung der Anrufer wird mit dem wissenschaftlich geprüften Fragenkatalog Childhood Trauma Questionnaire (CTQ) durchgeführt. Dieser Fragenkatalog besteht aus 28 Aussagen zu verschiedenen Kindheitsereignissen, die in fünf vorgegebenen Antwortstufen zu bewerten sind. Die Fragen beziehen sich auf Bewertungen von belastenden Ereignissen wie sexuelle Gewalt, körperliche Misshandlung, emotionale Misshandlung, emotionale Vernachlässigung sowie Einschätzungen zu positiven Kindheitserlebnissen. Die Ergebnisse erlauben eine Einschätzung über die Häufigkeit und den Schweregrad des sexuellen Missbrauchs sowie zu anderen Missbrauchserfahrungen. Da der CTQ ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren ist und somit in verschiedenen Studien bereits verwendet wurde, ermöglicht er den internationalen Vergleich mit andern Studienergebnissen.

Diese Befragung kann auch direkt beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch durchgeführt werden. Die freiwilligen Angaben der Anrufer werden vertraulich und anonymisiert behandelt.
 

Weitere Informationen:
www.beauftragter-missbrauch.de

 

Wir möchten an dieser Stelle auch nochmal auf den „Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ aufmerksam machen. Dieser Fonds soll Betroffenen helfen, die unter den Folgen von sexuellem Missbrauch in ihrer Kindheit oder Jugend leiden.

Betroffene können dort bis zum 30. April 2016 Sachleistungen beantragen (eine Verlängerung ist geplant). Antragsberechtigt sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht wurden.
Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier:  

www.fonds-missbrauch.de