Bayern: Neues Kammergesetz verabschiedet ('Rosa Beilage' zur VPP 1/2002)
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 1/2002
Rubrik: Länderberichte
Die Verbändeinitiative "AG Kammer", die seit annähernd zwei Jahren für dieses Gesetz arbeitet, hat damit ihren Auftrag erfüllt, wie bei der letzten Sitzung im Dezember festgestellt wurde. Es konnte sogar noch ein gemeinsamer Vorschlag für die Besetzung des Gründungsausschusses zu Stande gebracht werden, der bereits im Sommer 2001, also lange vor Verabschiedung des Gesetzes dem zuständigen Ministerium unterbreitet wurde.
Das zuständige Ministerium, welches zwischenzeitlich aufgelöst (bzw. wg. BSE aufgeteilt) wurde, hat diese Vorschläge aufgegriffen und zwischenzeitlich den Gründungsausschuss berufen. Die konstituierende Sitzung mit der Wahl eines Vorstandes wird am 20.2.2002 im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz stattfinden.
Die DGVT, die im Gründungsauschuss mit Rudi Merod und Heiner Vogel (Stellvertreterin Barbara John) gut beteiligt ist, wird anstreben, dass der Vorstand die Kammer in ihrer Gesamtheit repräsentiert, damit möglichst alle Gruppen (Vereine, Verbände, Verfahren, Tätigkeitsfelder) den Aufbau der Kammer engagiert unterstützen und ein demokratisches "Kräftemessen" auf den Zeitpunkt der ersten wirklichen Kammerwahl verlegt wird. Da die Besetzung des Gründungsausschusses per Benennung erfolgte, bedeutet dies für den zu wählenden Vorstand des Gründungsausschusses keine wirkliche demokratische Legitimation. Dieser Problematik sollte der Kammverstand bei seinen Aktivitäten Rechnung tragen. Gleichwohl hat die DGVT-Landesgruppe einige gesundheitspolitische Positionen und Ziele, die sie in die Kammerarbeit einbringen will. Dazu zählen die angemessene Interessenvertretung für Angestellte und Selbstständige, für AusbildungsteilnehmerInnen und auch die Perspektive einer hochwertigen psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung. Schließlich streben wir auch niedrige Kammerbeiträge an.