Skip to main content
 
Aktuell  • Bedarfsplanung  • Rosa Beilage 1/2011

Bedarfsplanung den Realitäten anpassen

01. März 2011
 

Eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 19.1.2011 (BT-Drs. 17/4470) bringt die aktuelle Problematik der Versorgungssituation psychisch kranker Menschen auf den Punkt. Die SPD möchte in ihrer Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie sie angesichts des Auseinanderfallens des rechnerischen Versorgungsgrades und des tatsächlichen Verhältnisses zwischen Psychotherapeuten und Einwohnern die Bedarfsplanungssystematik in Bezug auf die Versorgungsgerechtigkeit bewertet.

Diese Frage dürfte in der Diskussion um das GKV-Versorgungsgesetz in den nächsten Wochen zentral für die Psychotherapeuten und deren zukünftige Bedarfsplanung sein. Würde die psychotherapeutische Versorgung bei der Formulierung des Versorgungsgesetzes mit der ärztlichen Versorgungssituation über einen Kamm geschert werden, wäre gar mit einer weiteren Verschlechterung zu rechnen. So greift z.B. der bereits in die Bedarfsplanung eingeführte Demografiefaktor für den Bereich Psychotherapie nur unzureichend, da ältere Menschen Psychotherapie bisher kaum in Anspruch nehmen.

Es ist deshalb an die Bundesregierung der Appell zu richten, die besondere Situation der psychotherapeutischen Versorgung ganz gezielt in das Gesetzesvorhaben einzubeziehen. Das bedeutet, die bundeseinheitlichen Verhältniszahlen neu zu berechnen sowie die Verhältniszahlen für strukturschwache/ländliche Planungsbezirke der aktuellen Situation anzupassen. Eine sinnvolle Bedarfsplanung, die den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht, muss sich zukünftig am vorhandenen Behandlungsbedarf und an einer sich wandelnden Morbidität orientieren.

Dabei müsste zunächst auch das aktuelle, reale Versorgungsangebot erfasst werden, d.h. es ist eine realistische Einbeziehung der Praxiskapazitäten in die Überlegungen vorzunehmen. Die bisherige Annahme, dass ein Praxissitz 36 Wochenstunden Psychotherapie leisten könne, muss dringend überdacht werden. Einzelpraxen stoßen hier an die Grenzen der Belastbarkeit, dies sollte der Berufsstand offen diskutieren. Der sog. Fachgruppendurchschnitt, den die Kassenärztlichen Vereinigungen für ihre Bezirke errechnen, liegt derzeit bei nur ca. 22 Wochenstunden (vgl. z.B. die Studie von Löcherbach et al., 1999).

„Versorgungspolitischer Skandal“

Die Bundespsychotherapeutenkammer spricht in einer aktuellen Stellungnahme zurecht von einem „versorgungspolitischen Skandal“. Sie weist auch auf die beunruhigende Tatsache hin, dass psychische Erkrankungen in Deutschland zu selten korrekt erkannt und viel zu häufig nicht leitliniengerecht behandelt werden. Dieses Ergebnis brachte der Bundes-Gesundheitssurvey (Wittchen et al., 1999). Die aktuellen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz sprechen für sich. Es gilt in den nächsten Wochen, der Politik zu vermitteln, dass sich daran dringend etwas ändern muss.

Löcherbach, P., Heinrich, H., Kemmer, H., Kinstler, H.-J., Knopp-Vater, M., Rieckmann, N., Schneider, A. & Weber, I. (1999). Entwicklung von Indikatoren zur Bedarfsermittlung und Angebotsplanung in der ambulanten Psychotherapie. Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 31 (4), 615-643.

Wittchen, H.U., Müller, N. Pfister, H, Pfister, H., Winter, S. & Schmidtkunz, B. (1999). Affektive, somatoforme und Angststörungen in Deutschland – Erste Ergebnisse des bundesweiten Zusatzsurveys „Psychische Störungen“. Das Gesundheitswesen, 61 (Sonderheft 2), 216–222.

Kerstin Burgdorf