Bericht aus dem Beratenden Fachausschuss der KV Mecklenburg-Vorpommern
Am 14.5.2014 trafen sich die Mitglieder unseres Fachausschusses in den Räumen der KV in Schwerin. Dr. med. Fridjof Gebhardt (Facharzt) leitete die Sitzung. Neben dem mit unserem Ausschuss betrauten Dr. Matuszewski (Facharzt) war der neue KV M.-V.-Vorstand mit Dr. Kreye (Hausarzt) und Herrn Rambow (Vorsitzender) vollständig anwesend.
Erster inhaltlicher Tagesordnungspunkt war die „Honorarsituation der Psychotherapeuten im Vergleich zu den übrigen Fachärzten“. Dipl. Psych. Christoph Bosse hatte dies eingebracht und mit der KV abgesprochen, dass diese uns erstmalig das relevante Zahlenmaterial zum sogenannten ‚Vergleichsarzteinkommen‘ präsentiert. Seine Enttäuschung war groß, als Herr Rambow in seiner Präsentation dazu lediglich darauf verwies, dass die KV M.-V. ja gar nicht mehr für den Hauptteil unserer Honorare zuständig sei. Die Leistungen rund um die Genehmigungspflicht sind ausbudgetiert und somit außer Kontrolle der KV M.-V., Bundessozialgerichtsurteile hin oder her. Zudem habe der Bewertungsausschuss ohnehin bis zum 30.06.2014, also in wenigen Tagen, zu prüfen, ob unsere Honorare ab 2009 dem 2008er Bundessozialgerichts-Urteil gerecht würden. Dort würden Daten bis einschließlich 2012 berücksichtigt.
Bislang wird für das Vergleichsarzt-Einkommen ein fachärztlicher Durchschnitts-Ertrag von 62.646 € angesetzt, die Betriebskosten einer Psychotherapie-Praxis werden mit 42.974 € geschätzt, daraus errechnen sich 105.620 € Soll-Umsatz, den maximal arbeitende (36 Sitzungen pro Woche) PsychotherapeutInnen mittels der KV-Honorare dafür erreichen können müssen.
Lediglich 12% unserer Honorare in
M.-V. würden aus nicht genehmigungspflichtigen Leistungen (ngpL) entstammen. Über diesen kleinen Anteil könne und dürfe die KV M.-V ohnehin nicht für eine evtl. herzustellende Honorargerechtigkeit im Sinne des ‚Vergleichsarzteinkommens‘ sorgen. Und die KV M.-V. habe auch bei den ngpL die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Honorargerechtigkeit zwischen den Fachgruppen zu beachten. Mit diesen Argumenten war Herrn Bosses Versuch auf Landesebene für den KV-Vorstand leicht zu parieren gewesen. Uns blieb nur noch der Appell, die KV M.-V. solle dann doch bitte ihren Einfluss auf Bundesebene für höhere Psychotherapeuten-Honorare geltend machen. Auch hierzu war die Antwort eher ausweichend: wenn der Bewertungsausschuss bzw. seine Berechnungen zu dem Ergebnis führen würden, das wir mehr kriegen müssten, werde man seinen Teil daran natürlich umsetzen. Die Berechnungsgrundlagen werde der Bewertungsausschuss dann ohnehin veröffentlichen. Mehr Zahlenmaterial könne die KV M.-V. uns auch dann nicht liefern. Uns blieb die Erkenntnis, dass die KV M.-V. kein echtes Interesse an der Verbesserung der Honorarsituation ihrer wenigstverdienenden Fachgruppe zeigt. Weder der Konfrontationskurs von Frau Franz in der Vertreterversammlung noch der Kooperationskurs von Herrn Bosse im Fachausschuss (beide DPTV) konnte bislang daran etwas ändern. Man geht für uns keinen Millimeter über das gesetzlich bzw. gerichtlich Vorgeschriebene hinaus, was andere Landes-KVen durchaus tun.
Unsere Honorarsituation zerfällt momentan in einen auf Bundesebene festgelegten sowie einen auf der Landesebene vorgegeben Anteil, für unsere Gesamtsituation fühlt sich keiner zuständig. Seit langem erleben PsychotherapeutInnen die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen eher als Fremdverwaltung. Uns kann wohl nur die Bundespolitik oder der Klageweg mehr Honorargerechtigkeit bringen.
In M.-V. rechneten die PsychotherapeutInnen durchschnittlich ca. 19 Sitzungen pro Woche ab. Bislang lagen wir übrigens immer über dem Bundesdurchschnitt. Trotzdem schafft derzeit keine LandeskollegIn wöchentlich 36 Sitzungen. Gegen dieses u. E. zu hoch angesetzte Arbeitsmaximum dürfen wir dem KV M.-V.-Vorstand zwecks unserer Interessensvertretung auf Bundesebene nun gerne Sachargumente an die Hand geben.
Unsere Honorare in M.-V. hätten sich Ende 2013 aus 74% Richtlinien-Psychotherapie, 14% Probatorik, 12% ngpL (Verwaltungspauschale, 10 min. psychotherapeutisches Gespräch, Testverfahren etc.) und 1% Notdienst (der ärztlichen PsychotherapeutInnen) zusammengesetzt. 2013 behandelten die 153 Psychologischen PsychotherapeutInnen (PPT) im Schnitt 319 PatientInnen (Fallwert: 275 €). Bei den 36 Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) war die Fallzahl 269 (Fallwert: 321 €). Die 14 ärztlichen PsychotherapeutInnen (ÄPT) behandelten im Schnitt 347 Fälle im Jahr. Der allgemeinmedizinische Vorstand Herr Dr. Kreye resümierte schließlich, die Psychotherapie-Honorierung sei unter den derzeitigen KV-Verhältnissen nur über eine neue Leistungsbewertung verbesserbar. Wegen der Zeitgebundenheit unserer Hauptleistungen seien wir an sämtlichen Honorarsteigerungen nicht beteiligt gewesen.
Im letzten Quartal 2013 wurde die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) eingeführt, in die die auf Bundesebene ausgehandelte Honorare-Ausweitung hineinfloss. Bei PsychotherapeutInnen sind das 15,90 € pro solchem Behandlungsfall. 75% der Fachgruppe machen PPT aus. Diese behandelten nur ein Viertel so viele ihrer PatientInnen grundversorgerisch wie es KJP oder ÄPT taten, was nichts anderes heißt, als das die PPT einen wesentlich höheren Anteil ihrer PatientInnen mit Richtlinien-Psychotherapie versorgen. Dies sind zwar die wahrscheinlich zeitintensivsten Gesprächsleistungen, was als wesentliches Merkmal des förderungswerten Grundversorgerischen gilt, in der KBV-Logik ist sie aber ein Ausschlusskriterium für die fachärztlichen Grundversorgungs-Pauschale.
Wenn man sich dann die vier 2013er Quartalspunktwerte für die ngpL anschaut, muss man anfügen: „Wie gewonnen, so zerronnen“. Von der KV M.-V. wurde jeder Leistungspunkt statt mit dem Orientierungspunktwert von 10,13 Cent nur mit 9,29; 9,09; 9,17 und im vierten Quartal mit 9,27 Cent vergütet. Die schlechteste Nachricht dazu: es gelang der KV M.-V. nicht, in den Verhandlungen mit den Landeskrankenkassen zum 2014er Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Gesamtvergütung einen höheren Anteil für unsere ngpL einzufügen Dieser sei auf dem Stand von 2013 geblieben. Das ist meines Erachten ein Armutszeugnis angesichts der (Krankenkassen wie KV lange bekannten) ca. 70 neuen Psychotherapeuten-Niederlassungen in 2014. Für die 2014er Quartalsabrechnungen drohen nun noch deutlich niedrigere Punktwerte für die ngpL. Vom Ökonomischen her wird man sich zweimal überlegen müssen, ob man weiterhin PatientInnen grundversorgerisch behandeln kann. Weniger Kriseninterventionen, Erstgespräche und Erhaltungstherapie-Sitzungen, das tut den vielen darauf wartenden PatientInnen nicht gut.
Im Vorjahr war auf Initiative unseres beratenden Fachausschusses von der Vertreterversammlung der KV M.-V. der Beschluss gefasst worden, notfalls unsere ngpL-Punktwerte aus dem Facharzt-Topf zu stützen. Auf Anraten zweier Vorstände hatten wir für den Beschluss keine klare Stützungs-Schwelle gefordert. Nun sieht wohl auch der Vorstand weiteren Punktwertverfall drohen. Unser Ausschuss gab ein Votum ab bezüglich einer prozentualen Schwelle, unter der eine gemeinsame Sitzung des fachärztlichen mit unserem beratenden Ausschuss einberufen würde. Uns wurde die in der KV altgewohnte Schwelle von -15% empfohlen (8,61 Ct.), wir folgten dem Rat. Ich befürchte spätestens ab dem dritten Quartal 2014 noch niedrigere ngpL-Punktwerte in M.-V.. Aber selbst dann wäre noch unsicher, wie ablehnend der Facharzt-Ausschuss sich dann positionieren würde. Also, lasst uns den Sommer genießen, bevor wir uns im Herbst warm anziehen!
Jürgen Friedrich
Mitglied des Beratenden Fachausschusses der KV M.-V.,
Sprecher der Fachgruppe Niedergelassene, DGVT-BV
Quelle: Rosa Beilage 3/2014, S. 33ff.