Bericht der Fachgruppe Angestellte und Beamte: Kritik am BFB-Beitritt der Bundeskammer
Vertreter der DGVT sind in den verschiedensten Gremien, die den Themenkreis Angestellte und Beamte berühren, aktiv: in den entsprechenden Ausschüssen der Psychotherapeutenkammern auf Landes- und Bundesebene, bei der Gewerkschaft ver.di im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des Tarifrechts sowie in arbeitsfeldbezogenen Gremien. Dadurch besteht eine profunde Kenntnis zu Fragen, die Psychologische Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen im Angestelltenverhältnis angehen. Dieses Wissen zu vernetzen und es interessierten Mitgliedern zur Verfügung zu stellen, hat sich die Fachgruppe zur Aufgabe gestellt.
Die meisten Anfragen und Hinweise, die uns von Angestellten erreichen, beziehen sich auf Eingruppierungs- und Gleichstellungsfragen. Die Problemlagen im Angestelltenbereich sind nicht so einheitlich wie im Niedergelassenenbereich. Auch die Möglichkeiten einer Einflussnahme sind vielgestaltiger aber auch gleichzeitig begrenzter. Angestellte müssen sich als abhängig Beschäftigte auch immer in der Loyalität zu ihrem Arbeit-/Dienstgeber sehen. Die Möglichkeiten einer eigenständigen Gestaltung der beruflichen Praxis sind daher begrenzt.
Gleichzeitig ist durch die Einsparungspolitik der letzten Jahre die berufliche Tätigkeit vieler angestellter Kollegen und Kolleginnen bedroht. Viele Kollegen sehen sich auch mit Veränderungen ihrer Tätigkeit innerhalb der Institution konfrontiert, die sie nicht mittragen wollen und können. Reformen finden von oben statt, gehorchen dem Kostendruck und erwachsen zu wenig aus dem beruflichen Zusammenhang heraus. Vielmehr sehen sich Angestellte einem massiven Druck von oben ausgesetzt und fragen sich, wie dem zu begegnen ist. Die günstigste Umgehensweise wird darin gesehen, den möglichen Gestaltungsspielraum, der durch die Infragestellung entstehen mag, zu nutzen. Es können dann bestenfalls neue Arbeits- und Organisationsformen entwickelt werden.
Die Fachgruppe Angestellte sieht sich in der Verantwortung, diese Themen zu bearbeiten, die Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen und den Mitgliedern alle verfügbaren Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Fachgruppe ist dabei darauf angewiesen, durch interessierte Mitglieder mit Informationen aus den verschiedenen Bereichen versorgt zu werden.
Aktuell ist vorgesehen, eine Sammlung und Bewertung von Stellenbeschreibungen vorzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der BAT-Novellierung Stellenbeschreibungen von großer Wichtigkeit sein werden. Deshalb ist dazu anzuraten, Stellenbeschreibungen auszuhandeln, falls noch keine existieren sollten.
Die Fachgruppe befasst sich auch mit aktuellen Fragen und Möglichkeiten der Integrierten Versorgung, die sich durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ergeben. Bei einer Fachtagung der DGVT im Juni in Dortmund (vgl. hierzu den Bericht von W. Deubert in VPP 3/2004, S. 649 ff.) wurde mit Referenten aus der Praxis über die aktuellen Bedingungen der Integrierten Versorgung informiert und diskutiert. Wir sehen darin Möglichkeiten, die Versorgung in den Institutionen zu verbessern und zu vernetzen und unterstützen Mitglieder, die sich im Rahmen ihrer Institution mit diesem Thema befassen.
Die Fachgruppe Angestellte schlägt dabei vor, von einer weiteren Begriffsdefinition auszugehen, als sie im GMG verwandt wird. Dann könnten darunter auch Formen von integrierter Versorgung fallen, die schon jetzt in Institutionen gepflegt und ausgebaut werden.
Kritisch gesehen wurde die Mitteilung vom Beschluss der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dem BFB (Bundesverband der Freien Berufe) beizutreten, den der Vorstand der BPtK beim 4. Deutschen Psychotherapeutentag verkündete. Die Fachgruppe fragt sich, ob zu den o.g. Konfliktlagen jetzt in der BPtK noch eine weitere hinzukommt. Wenn nämlich die BPtK durch ihren Beitritt die Ziele des BFB unterstützt, kann das nicht im Sinne der angestellten Psychotherapeuten/innen sein. Es wird vielmehr ein Konflikt zwischen Angestellten und Niedergelassenen produziert. Zu den erklärten Handlungszielen des BFB gehört auf jeden Fall die weitgehende Privatisierung aller bislang öffentlich wahrgenommener Aufgaben.[1] An erster Stelle wird dabei die psychologische und sozialpädagogische Beratung in Ehe- und Erziehungsberatung, Drogen- und Suchtberatung und Beratung im Adoptions- und Betreuungswesen aufgeführt. Dies kann nicht im Sinne der in diesen Arbeitsfeldern angestellten Kollegen/innen sein. In diesen Bereichen wurde eine ganz spezifische Qualität aufgebaut, die Teamarbeit, Multiprofessionalität und Eingebundensein in die öffentliche Versorgung beinhaltet. Ob diese Qualität in der freien Berufsausübung noch zu gewährleisten ist, bleibt fraglich. Die in diesen Institutionen tätigen Psychotherapeuten/innen werden sich jedenfalls so nicht durch die BPtK vertreten sehen. Wir streben daher eine Diskussion in der Bundeskammer über Ziele und Hintergründe der BFB-Mitgliedschaft an.
Wer Interesse am Kontakt zur Fachgruppe hat, möge sich per E-Mail melden:
FGAngestellte@dgvt.deJohannes Broil, Köln
[1] Quelle: http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdf/privatisierungskatalog.pdf