Bericht über die Wahl der PsychotherapeutInnenvertreter für die KBV-Vertreterversammlung
Wahlen zur KBV-Vertreterversammlung: Haben die Psychotherapeuten gewählt ?
(dk) Am Montag, den 12.02.01 haben in Frankfurt in den Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die in die regionalen Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen gewählten Vertreter der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ihre fünf ordentlichen und einen außerordentlichen Vertreter einschließlich ihrer jeweils zwei Stellvertreter für die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in getrennten Wahlgängen gewählt (wahlberechtigt für die ordentlichen Vertreter waren 76 Delegierte, für die ausserordentlichen Vertreter 9 Delegierte). Nicht an der Wahl beteiligt waren die Vertreter der KV Bayern und der KV Nordrhein, die eigene Vertreter in der KBV-Vertreterversammlung entsenden (Bayern: Frau Bruckmayer, DGPT; Nordrhein: Herr Joisten, Vereinigung).
Gewählt wurden folgende VertreterInnen:
| Vertreter | 1. Stellvertreter | 2. Stellvertreter | |
| 1. Wahlgang | Höhfeld (VAKJP) Ja:72 Nein: 1 Enthaltung:1 | Petersen (bvvp, VAKJP) Ja:61 Nein:4 Enthaltung: 6 | Steiner (VAKJP) Ja:59 Nein:1 Enthaltung: 9 |
| 2. Wahlgang | Schneider-Reinsch (bvvp) Ja:65 Nein:6 Enthaltung:2 | Brenner (bvvp) Ja: 54 Nein:4 Enthaltung: 11 | Grunert (bvvp) Ja: 56 Nein: 5 Enthaltung: 7 |
| 3. Wahlgang | Weidhaas (Vereinigung) Ja:62 Nein:10 Enthaltung 1 | Best (Vereinigung) Ja: 60 Nein:2 Enthaltung: 3 | Uhl (VIVT/Vereinigung) Ja: 61 Nein: 0 Enthaltung: 5 |
| 4. Wahlgang | Doebert (bvvp) Ja: 67 Nein: 4 Enthaltung: 3 | Schlösser (DGPT)) Ja: 54 Nein: 11 Enthaltung: 5 | Rohr (bvvp/DGPT) Ja: 48 Nein:10 Enthaltung: 8 |
| 5. Wahlgang | Schäfer (VPP/BDP) Ja: 50; Kommer (DPTV) Ja: 21 Enthaltung: 3 | Bauer (VPP/BDP) Ja: 60 Nein:3 Enthaltung: 6 | Schuhmacher (VPP/BDP) Ja:53 Nein:3 Enthaltung: 6 |
| Wahl der außerordentlichen Vertreter der Psychotherapeuten in die KBV-VV | |||
| Gewählt: | Munz (DGPT) Ja:6, Richter (DPTV) Ja:2 Enthaltung 1 | Baumann-Frankenberger (DVT) Ja:6 Schmidt (DGVT) Ja:3 | Barchmann (VIVT) Ja: 7 |
Obwohl bundesweit die VertreterInnen der Allianz der Psychotherapeutenverbände bzw. des DPTV die drittmeisten Stimmen (nach der Vereinigung bzw. dem bvvp) erhalten hatte, wurde weder bei den ordentlichen noch bei den außerordentlichen ein Vertreter dieser Gruppierung gewählt. Wie kam es dazu ?
Die Verbände der AGR hatten mit dem VPP/BDP eine Wahlabsprache getroffen, bei der die Plätze der ordentlichen Vertreter unter diesen Verbänden aufgeteilt worden war. Dem DPTV bzw. der Allianz der Psychotherapeutenverbände wurde diese Absprache mitgeteilt, ohne dass eine Möglichkeit bestand, auf eine ausgewogenere Verteilung in Übereinstimmung mit den regionalen Wahlergebnissen einzuwirken. Als "Angebot" wurde nur unterbreitet, ein außerordentliches Mitglied des DPTV in die KBV-Vertreterversammlung zu entsenden. Die Allianz der Psychotherapeutenverbände sah keine Möglichkeit, sich dieser Aufforderung, die den Wählerwillen offensichtlich verfälschen wollte, zu fügen und entschloss sich deshalb im fünften Wahlgang der ordentlichen Vertreter zu einer Gegenkandidatur gegen die Vertreterin des VPP/BDP, der bei den Wahlen bundesweit am zweitschlechtesten abgeschnitten hatte (die wenigsten Stimmen erhielt die DGPT) und plädierte für eine Wahl der Vertreter des VPP bei den außerordentlichen Mitgliedern, die dort am besten abgeschnitten hatten. Dieser ausgewogene, durch die Wahlergebnisse legitimierte und keinen relevanten Verband ausgrenzende Vorschlag fand bei den Wahlen in Frankfurt keine Mehrheit.
Anstatt der Tradition der Kassenärztlichen Vereinigungen zu folgen, die unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen in den Vertreterversammlungen auf eine ausgewogene Vertretung aller relevanten Gruppen in den Vorständen und den sonstigen Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung achten, hielt es die Mehrheitsfraktion der Psychotherapeutenverbände in den KVen für opportun, Fraktionsdisziplin zu wahren und das berechtigte Anliegen der Allianz der Psychotherapeutenverbände per Stimmzettel zu ignorieren.
Es wäre falsch, dies als undemokratisch zu bezeichnen. Inwiefern es aber als kluge Entscheidung betrachtet werden kann, ein Wählerpotential von 30 - 40 % der bundesweit abgegebenen Stimmen und damit eine der größten Gruppierungen der Psychotherapeutenverbände von der Teilhabe an der Interessenvertretung in der KBV-Vertreterversammlung auszugrenzen, kann mit Fug und Recht bezweifelt werden. Wer eine möglichst effektive Interessenvertretung der Psychotherapeuten in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung wünscht, sollte eher an einer Bündelung der Kräfte interessiert sein anstatt einer Spaltung. Auch in der AGR werden allerdings inzwischen die Stimmen lauter, die wenigstens bei der Zusammensetzung des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie und des Bundesausschusses Ärzte - Krankenkassen in der besonderen Zusammensetzung für Fragen der Psychotherapie auf eine ausgewogenere Zusammensetzung achten wollen. Der DPTV und die Allianz der Psychotherapeutenverbände ist im Interesse aller Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten trotz des Wahldebakels von Frankfurt weiter zu einer konstruktiv-kritischen Zusammenarbeit bereit. Es liegt jetzt erneut an den führenden Vertreterinnen und Vertretern der AGR, ihren Willen zur Bündnisfähigkeit unter Beweis zu stellen.