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Jürgen Kuhlmann, Veronika Mähler-Dienstuhl, Wolfgang Schreck, Heiner Vogel

Bericht vom 4. Deutschen Psychotherapeutentag am 9. Oktober 2004 in Stuttgart

01. Februar 2007

Bereits zum vierten Mal seit ihrer Gründung trat am 9. Oktober 2004 die Delegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammern (BPtK) zusammen.

 

Vorab muss man nach nunmehr angelaufener Arbeit der Bundeskammer konstatieren, dass die vielfältigen Aufgaben, die zur weiteren Integration der beiden Berufsstände der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in die gesundheitspolitische Landschaft anstehen, mit Nachdruck auf den Weg gebracht worden sind. Dagegen steht es um die innere Integration in der Bundespsychotherapeutenkammer noch nicht zum besten, was sich an diversen Auseinandersetzungen und kleineren Scharmützeln aufzeigen lässt, die sich vom Thema her durchaus unterschiedlich darstellten, aber als gemeinsames Moment immer wieder die Inkongruenzen zwischen  dem Vorstand der BPtK, den Interessen der einzelnen Länder und der unterschiedlichen Verbände deutlich machen.

Tätigkeitsbericht des Vorstands

Zunächst nahm der Präsident der BPtK, Detlev Kommer, Stellung zur Arbeit des Vorstandes in den letzten Monaten, die sich vielfältig gestaltet: Interessenvertretung bei laufenden Gesetzgebungsverfahren wie dem Präventionsgesetz, dem zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz, Formulierung von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss zu den DMPs Diabetes Typ II und  Asthma/ COPD. Besonders wichtig sind  in diesem Zusammenhang die Einflussmöglichkeiten der BPtK bei der Einführung der Health Professional Card und der elektronischen Gesundheitskarte (geplant für das Jahr 2006). Andere Themen sind Fragen im Zusammenhang mit EU-Richtlinien, Lobbyarbeit, Vernetzung und Kooperationen und schließlich auch die mittlerweile von der BPtK durchgeführten und geplanten Workshops.

In der Aussprache zum Tätigkeitsbericht wurden die Tätigkeitsvielfalt und der Einsatz des Vorstandes betont, insbesondere wurde auf die finanziellen Rahmenbedingungen und die fehlenden personellen Ressourcen hingewiesen. Die Diskussion verlief an dieser Stelle konstruktiv.

Haushalt 2005

Das änderte sich beim nächsten TOP, der den Haushalt 2005 zum Thema hatte. Leider hatte es bereits im Vorfeld diverse Auseinandersetzungen zwischen Vorstand und Finanzausschuss der Kammer gegeben. Es war einmal mehr nicht gelungen, der Delegiertenversammlung einen zwischen Vorstand und Finanzausschuss abgestimmten Entwurf vorzulegen.

Der Finanzausschuss selber war sich nicht auch nicht einig über das weitere Vorgehen. Einige Mitglieder schlugen  eine allgemeine Kürzung des HH vor, um der Einnahmeseite gerechter zu werden, andere unterstützten den Entwurf des Vorstands.

Letzten Endes wurde der Haushalt nach kritischer Diskussion mehrheitlich angenommen, ergänzende Anträge zur Bildung einer Rücklage und zum Controlling wurden eingearbeitet.

Musterweiterbildungsordnung

Die Weiterbildungskommission legte Eckpunkte zu einer Musterweiterbildungsordnung vor. Es sollte sich um eine erste Sichtung der Chancen und Risiken der Entwicklung einer Weiterbildungsordnung handeln. Die Delegierten und die Kommissionsmitglieder diskutierten ausführlich. Konsens herrschte darüber, dass die Weiterbildung auf keinen Fall die Approbation entwerten dürfte. Wenig Widerspruch gab es bei den Weiterbildungsbereichen Neuropsychologie und Zweit-/Drittverfahren, wobei hier schon deutliche Unterschiede in der Auffassung zum Weiterbildungsvolumen sichtbar wurden. Bei der Diskussion um eine Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gab es allerdings erhebliche Bedenken, ob der Weg über eine entsprechende "eigene" Weiterbildung der richtige sei. Die Kommission wird nun die ausgetauschten Argumente beraten, um den Austausch, der beim nächsten Deutschen Psychotherapeutentag weitergeführt werden soll, vorzubereiten.

Musterberufsordnung

Bei der Vorstellung der Rahmenbedingungen und Implikationen einer Musterberufsordnung stellte der Justitiar der BPtK, Martin Stellpflug, den maßgeblichen Anspruch einer solchen Regelung ins Zentrum seines Vortrages. Seiner Meinung nach müsse diese Berufsordnung in erster Linie die Rechte der betroffenen PatientInnen im Auge haben.

Eine Lenkungsgruppe wurde bestimmt und dem Verfahrensvorschlag des Vorstands zur Erarbeitung einer Musterberufsordnung zugestimmt. Die bereits vorliegenden Berufsordnungen einzelner Landeskammern sollen gesichtet werden und inhaltlich unterschiedliche Regelungen identifiziert und Formulierungsalternativen überlegt werden. Stellungnahmen und Änderungsvorschläge der Landeskammern, der Fachgesellschaften und Berufsverbände sollen bei der Erarbeitung berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen der Delegiertenversammlung neben dem Entwurf der Musterberufsordnung auch noch  Regelungsalternativen zur Verfügung gestellt werden. Diese Fleißarbeit soll in einem sehr engen zeitlichen Rahmen bis zum nächsten Deutschen Psychotherapeutentag in München erfolgen.

Im Vorfeld wird es sicherlich schon zu spannenden Auseinandersetzungen über die unterschiedlichen politischen Auffassungen kommen, zumal mit der Musterberufsordnung eine erneute Diskussion der bestehenden Länder-Berufsordnungen intendiert ist, mit dem Ziel diese zu vereinheitlichen.

Aus Zeitgründen mussten der Vortrag und die anschließende Diskussion zur Arbeit der Kommission Notfallpsychologie radikal gekürzt werden.

Zum Ende der Delegiertenversammlung wurden diverse Resolutionen verabschiedet, die auf der Homepage der Kammer nachzulesen sind. Zu dem von den DGVT-Delegierten eingebrachten Resolutionsentwurf zur gegenwärtigen Diskussion um die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe[1] gab es überraschende Bedenken von Seiten des Vorstands. Dieser Text formuliert deutlich die Sorge, dass sich mit einer Veränderung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in die alleinige Zuständigkeit der Länder bei der angespannten Haushaltslage der Kommunen schwerwiegende Veränderungen bei der Bewilligung von Leistungen ergeben, da nicht mehr die Bedürftigkeit der Antragsteller sondern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen entscheidungstragend sind. Die Delegiertenversammlung stimmte einer Resolution mit den beschriebenen Intentionen zu. Allerdings sollte die Resolution redaktionell überarbeitet werden.


 

[1] Siehe DGVT-Homepage: www.dgvt.de