Berliner PiA im Dialog
(ab). Mit der Situation der PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) beschäftigte sich die Grüne Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus bei einem sogenannten Fachgespräch im Juni in Berlin. Drei PiA nahmen Stellung zur Qualität der Ausbildung, zur Frage der Kammer-Mitgliedschaft von PiA und zur finanziellen Situation. Zur Situation der PiA hatte Heiko Thomas, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion, außerdem eine Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.
Derzeit sind in Berlin 20 Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten staatlich anerkannt. Die Qualität der Ausbildung und der Praktika sei sehr unterschiedlich, erklärte Julia Walendzik (PiA), was auch von den übrigen DiskussionsteilnehmerInnen bestätigt wurde.
Prof. Dr. med. Jürgen Gallinat, Chefarzt der Psychiatrischen Klinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus, wies auf „jüngsten Anstrengungen der Kliniken zur Verbesserung der Situation der PiA“ hin, sieht aber in der „Vertragsgestaltung noch Handlungsbedarf“. Meike Jäger, Fachbereichsleiterin für Gesundheit bei ver.di, stimmte dem zu und ergänzte, dass „Teile der Ausbildung in die universitäre Ausbildung verlagert werden sollten“.
Dass sich die Situation der PiA verbessern würde, wenn sie Mitglieder in der PsychThG wären, dieser Meinung waren alle TeilnehmerInnen des Fachgesprächs. Katharina Röpcke (PiA) hatte die Kammer-Mitgliedschaft für PiA eingefordert. Heiko Thomas machte deutlich, dass er eine entsprechende Initiative parlamentarisch unterstützen würde, sobald es einen Vorschlag gibt, der sowohl von Kammer-Vertretern als auch von den PiA getragen wird.
Das Thema, das in jüngster Zeit am heftigsten diskutiert wird – nämlich die Bezahlung der PiA im Rahmen der Praktischen Tätigkeit –, kam, last but not least, auch noch aufs Tapet. Florentine Jurisch (PiA) erklärte, dass es sich bei der Psychotherapeuten-Ausbildung generell um ein „ausschließendes System“ handle. Interessenten ohne finanziellen Background könnten diese Ausbildung nicht absolvieren.
Die Praktische Tätigkeit ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz. Das Gesetz sieht allerdings keine Vergütung vor, und PiA sind in keinen Tarifvertrag integriert. Bei Vivantes in Berlin erhalten PiA seit Juli 2011 immerhin eine monatliche Aufwandsentschädigung von 400 €, die Charité zahlt nach wie vor gar nichts. Bei dem Fachgespräch waren sich alle einig, dass eine finanzielle Entlohnung von mindestens 400 € angebracht wäre. Prof. Gallinat (Charité) schilderte die schwierigen Rahmenbedingungen, denen die Kliniken unterworfen seien. Die Frage könnte aufkommen, ob man lieber wenige PiA gut bezahlen sollte oder „viele quasi gar nicht“.
Heiko Thomas wollte in seiner Anfrage von der Berliner Senatsverwaltung wissen, inwieweit PiA schon in die Behandlung/Betreuung von Patienten eingebunden sind. Sie sind es laut Senat, allerdings unter Supervision. „Da PiA – anders als Ärzt/innen der Weiterbildung – noch über keine Approbation verfügen, müssen sie bei der Behandlung von Patient/innen grundsätzlich unter Anleitung und Aufsicht stehen und nur in diesem Rahmen dürfen sie zunehmend selbständig Behandlungen, die eigentlich dem Approbationsvorbehalt unterliegen, erbringen.“
Die Frage, ob der Senat Verbesserungsbedarf für die Situation der PiA in Berlin sehe und welche Schritte er plane, wurde wie folgt beantwortet: Berlin habe sich in Übereinstimmung mit anderen Bundesländern wiederholt und nachdrücklich gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit für eine umfassende Reform des PsychThG eingesetzt und Regelungen zur Vergütung der PiA während der Praktischen Tätigkeit angemahnt.