Brauchen psychologische Sachverständige ein Zertifikat des BDP?
Mit dem Ziel, dass u.a. Gerichte und Vollzugseinrichtungen künftig nur noch derart zertifizierte Psychologen einstellen oder beauftragen, bedroht der BDP nicht nur die Existenz z.B. der im Bereich familiengerichtlicher Begutachtungen langjährig tätigen Kollegen, er wertet auch den Stellenwert des Psychologie-Diploms zugunsten ausseruniversitär aufgezwungener (und im Einzelfall überflüssiger) Fortbildungen ab und erhebt sich gegenüber möglichen 'Arbeitgebern' zum Alleinvertreter der deutschen Psychologenschaft.
Bei genauem Hinsehen erweist sich, dass die Inhalte der 'Zertifikatsfortbildung' nicht einmal an
tatsächlichen Berufsrealitäten orientiert sind, sondern ein fiktives Berufsbild zu kreieren versuchen: Die einzelnen 'Schwerpunkte' der 'Weiterbildung' betreffen jeweils eigene Praxisbereiche, welche nur in den seltensten Fällen von einem Psychologen alle gleichzeitig ausgeübt werden (z.B. Schwerpunkt D: 'Psychologische Begutachtung im Strafverfahren', E: 'Psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug; H: 'Psychologie im Bereich der Polizei'; G: 'Psychologische Tätigkeit im arbeits-, sozial-, verkehrs- und verwaltungsrechtlichen Bereich'). Die für die einzelnen Segmente notwendigen Wissensbestände kann sich schon der Psychologiestudent im Rahmen des Studiums, der fertige Praktiker z.B. im Rahmen der kostenlosen, von den Ärztekammern anerkannten Weiterbildungsangebote besorgen.
Das 'Zertifikat' ist damit objektiv überflüssig, es kreiert allenfalls Einkommen für die 'Deutsche Psychologen Akademie' des BDP und deren 'Ausbilder'.
Aufgrund des Umstandes, dass die Adressaten der BDP-Aktivitäten (Gerichte, Anwaltskammern, Ministerien, Justizvollzugsanstalten) solche Zusammenhänge nicht einzuschätzen vermögen und sich ggf. darauf verlassen, dass ein Berufsverband Garant für sinnvolle Inhalte eines solchen 'Zertifikates' ist, muss hierin z.B. für einen an Familiengerichten tätigen Psychologen eine direkt berufsschädigende Aktivität gesehen werden: Er würde (bei Erfolg der BDP-Werbung) dazu gezwungen, eine zu 90% für ihn überflüssige Fortbildung zu absolvieren, um noch Aufträge zu erhalten. Fachverbände mögen Weiterbildungen anbieten, mit einem (angesichts der Berufsrealität auch die Qualität der jeweiligen Tätigkeitsfelder nicht 'sichernden') Zertifikat bei öffentlichen (ggf. auch privaten) Arbeitgebern zu werben, betrifft jedoch die Interessen der gesamten Psychologenschaft.
Hier sind alle Berufsverbände aufgerufen, mit dem BDP über die Berufsausübung derart schwerwiegend beeinträchtigende Aktivitäten in einen baldigen Dialog zu treten und ggf. auch Aufklärung gegenüber den genannten Adressaten zu betreiben. Andernfalls wird sich im Bereich der Rechtspsychologie (und letztlich aller Praxisfelder) eine ähnlich unselige und letztlich existenzvernichtende Konkurrenz der Verbände, Theorien und Methoden entwickeln, wie wir es im Rahmen der Normierung der Psychotherapie erlebt haben.
Das Zertifikat ist nicht nur überflüssig, in mehreren Praxisbereichen (z.B. Strafvollzug, Familienrecht) würde damit sogar eine qualitativ minderwertigere Berufsausübung gefördert: Beide genannten rechtspsychologischen Tätigkeitsbereiche werden derzeit mehrheitlich von klinisch qualifizierten Psychologen ausgefüllt, welche teilweise Approbation und Kassenzulassung besitzen oder umfangreiche klinische Fortbildungen absolviert haben.
Sie sind z.B. für gutachterliche Aufgaben im Familienrecht fundierter qualifiziert als die Inhaber des Zertifikates, welches zu 90% kognitive Inhalte vermittelt (die man sich ohnehin per Lektüre aneignen kann). In ihren breiten theoretischen und interventionsbezogenen Kernqualifikationen sind die klinisch tätigen Kollegen dem 'Rechtspsychologen', wie er jetzt in den 'Lernzielen' und 'Inhalten' der Weiterbildung des BDP gezeichnet wird, eindeutig überlegen. Das Zertifikat kreiert insofern eine mindere Pseudoqualifikation.
Auch die unter Pkt. 8.2 der Anerkennungskriterien genannte 'Erteilung des Zertifikates ohne Teilnahme an einem Weiterbildungsprogramm' kann nicht über die evidente berufsschädigende Zielrichtung hinwegtäuschen: Warum sollte ein Psychotherapeut, der über Jahre im Strafvollzug, bei Familiengerichten oder anderweitig 'rechtspsychologisch' tätig ist, nun 950,- DM bezahlen, um sich von - ggf. selbst weniger qualifizierten - 'Gutachtern' ein überflüssiges 'BDP-Zertifikat' ausstellen zu lassen ?
Betroffene Psychologen, ihre Verbände und Gremien seien hiermit eingeladen, sich mit der Frage nach der Notwendigkeit und den Folgen derartiger verbandseigener 'Zertifikate' und nachfolgender aussenwirksamer Werbeaktivitäten bei Arbeitgebern auseinander zu setzen.
Anschrift:
Dipl.-Psych. Dr. Walter Andritzky
Psychologischer Psychotherapeut - Psychologischer Sachverständiger
Kopernikusstraße 55
40225 Düsseldorf