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Gesundheitsreformen

Bundesrat fordert Änderungen am Vertragsarztrecht

24. April 2007

Nachdem das Bundeskabinett Ende Mai den Gesetzentwurf zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) gebilligt hat, er am 21. Juni Thema im Gesundheitsausschuss des Bundesrates war, hat sich das Plenum des Bundesrates am 7. Juli 2006 damit beschäftigt.

 

 Der Bundesrat hat in mehreren Punkten Änderungen am geplanten Gesetz gefordert:

  • Der Bundesrat will den Kassenärztlichen Vereinigungen für das Eintreiben der Praxisgebühr bei säumigen Patienten mehr Rechte geben. So sollen die KVen den Patienten auch Mahnkosten und Kosten des notwendigen Verwaltungsaktes auferlegen können.
  • Um die berufliche Tätigkeit von Vertragsärzten zu flexibilisieren, spricht sich der Bundesrat statt einer Vollzulassung auch für eine Teilzulassung aus. Künftig soll der Zulassungsausschuss die Möglichkeit erhalten, "die Zulassung nur hälftig ruhen zu lassen oder hälftig zu entziehen" - letzteres etwa bei groben Verstößen gegen vertragsärztliche Pflichten. Dies soll es dem Ausschuss erlauben, "angemessener auf den vom Vertragsarzt persönlich wahrgenommenen Umfang der Versorgung zu reagieren".
  • Die Länderkammer spricht sich gegen überörtliche - also über einen KV-Bezirk hinausgehende - Berufsausübungsgemeinschaften aus. Die Bundesregierung will diese erlauben. Die Länderkammer widerspricht: Eine weiterhin budgetierte Gesamtvergütung könne bei Vertragsärzten, die in mehreren KV-Bezirken gleichzeitig arbeiten, nicht mehr gesteuert werden.
  • Nach dem Willen der Regierung soll der Vergütungsabschlag für privatärztliche Leistungen von bislang zehn Prozent im Osten entfallen. Die Länderkammer hält das für falsch, da Löhne und Gehälter im Osten immer noch deutlich unter West-Niveau lägen.

Die vollständige Stellungnahme des Bundesrates finden Sie unter http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs
Drucksachen/2006/0301400/35306_28B_29,templateId=
raw,property=publicationFile.pdf/353-06(B).pdf

Nach dem derzeitigen Stand ist damit zu rechnen, dass die Bundesregierung in der Sommerpause Zeit hat, ihre Stellungnahme zum Bundesrat zu verfassen. Beide Papiere, die Stellungnahme des Bundesrates und der Bundesregierung, werden dann als Bundestagsdrucksache in die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfes eingebracht. Wahrscheinlich im September wird es dann Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben.

Waltraud Deubert