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Cannabislegalisierung

Cannabisgesetz ist in Kraft getreten

01. April 2024

Das Cannabisgesetz (20/8704) ist heute in Kraft getreten. Damit ist der Konsum von Cannabisprodukten für Erwachsene entkriminalisiert bzw. legal. Es sind allerdings Zonen und Kontexte zu berücksichtigen, in denen der Konsum weiterhin verboten ist.

 

Erwachsene können in ihren Privaträumen bis zu drei Pflanzen anbauen. Sie können sich Anbauvereinigungen anschließen und gemeinschaftlich, nicht-gewerblich Cannabis produzieren. Weitere Details zu Umfang, Menge und THC-Gehalt der Cannabispflanzen, die angebaut werden können, finden sich im Gesetzestext:  
Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes können Sie auf der Seite der Bundesregierung oder des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nachlesen.
Die DGVT und der DGVT-BV haben grundsätzlich die Cannabislegalisierung befürwortet, plädierten jedoch für Erweiterungen von Jugendschutz, Prävention und Suchtbehandlung. Zur Stellungnahme.