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DRGs  • VPP 3/2006

Der Strukturwandel im Krankenhaussektor und die Auswirkungen auf die Beschäftigten am Beispiel des "Thüringer Weges" <sup>1</sup>

24. April 2007
 

In der Regel gibt es bei der Privatisierung von öffentlichen Krankenhäusern zwei Hauptbegründungen der Träger:

Finanzielle Gründe werden vor allem geltend gemacht, wenn der bisherige öffentlich-rechtliche Träger eventuelle betriebswirtschaftliche Verluste des Krankenhauses konsolidieren muss oder wenn er seinen im KHG beschriebenen Pflichten aus der dualen Finanzierung, nämlich der Finanzierung von Investitionen im Bereich Bau, aber auch z.B. von medizinischen Großgeräten nicht mehr nachkommen kann oder will. In diesem Bereich zeigt auch die ständige Kürzung der pauschalen Fördermittel ihre Wirkung.
Natürlich wird bei den Privatisierern auch nach dem Verkaufserlös »geschielt«. Dieser Erlös soll entweder das »Säckel« füllen oder Verluste ausgleichen.

Ordnungspolitische Gründe spielen die zweite große Rolle bei der Privatisierung von öffentlich-rechtlichen Krankhäusern. Politiker sind oft davon überzeugt – oder sie behaupten das wenigstens so – dass Privatisierung a priori gut ist oder dass private Betreiber Prozesse effektiver gestalten können.
In Thüringen hat man den Privatisierungsprozess der dortigen Landesfachkrankenhäuser vorangetrieben, um privaten und freigemeinnützigen Trägern höhere Anteile am »Markt« zuzuschanzen. Äußere Begründung war jedoch:
»Es ist vielmehr ein Anliegen der Psychiatriereform, die Gleichstellung von Patienten mit somatischen und solchen mit psychiatrischen Erkrankungen zu forcieren. Durch den Rückzug des Landes aus der Trägerschaft der Fachkrankenhäuser wird zunehmend das Ziel einer Gleichbehandlung von somatisch Kranken und psychisch Kranken signalisiert. Eine Übertragung auf private oder freigemeinnützige Träger bietet zudem die Möglichkeit, flexibler auf die wirtschaftlichen Anforderungen im Rahmen der Betriebsführung der klinischen Bereiche und der integrierten forensischen Abteilungen zu reagieren« (Vorlage an den Thüringer Landtag).

Der so genannte »Thüringer Weg« beschreibt die Privatisierung der drei Thüringer Landesfachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie in Hildburghausen, Mühlhausen und Stadtroda. Dabei wurde die »Entlassung« der Krankenhäuser aus der Trägerschaft des Landes mit einem »Interessenbekundungsverfahren« per Zeitungsinserat eröffnet. Die forensischen Abteilungen der drei Häuser waren und sollten integraler Bestandteil bleiben – das war eine Bedingung der Landesregierung (positiv zu bewerten!) und hätte im weiteren Verfahren fast zum Abbruch mit einem der Bewerber geführt.
Auf die Interessenbekundungsannonce meldeten sich 32 Bewerber von A wie Asklepios über die Heimat-Landkreise der Kliniken, Management/Immobilien Gera bis W wie Wilkening/Wahrendorffsche Anstalten.
In einer interministeriellen Arbeitsgruppe wurden in einer ersten Bewertungsrunde 50% der Bewerber als nicht oder wenig geeignet ausgeschieden. Die verbleibenden 16 Bewerber wurden aufgefordert, Grundlagen ihres Betreiberkonzeptes, Referenzen im Bereich Psychiatrie usw. darzulegen und einen von der Arbeitsgruppe formulierten spezifischen Fragenkatalog zu beantworten. Weitere 50% der verbleibenden Bewerber schieden nach der Bewertung der Konzepte und des Fragenkataloges aus. Die verbleibenden 8 Bewerber wurden zur Präsentation ihrer Konzepte und zur Befragung durch die Arbeitsgruppe, geleitet vom Staatssekretär Maaßen, teilweise unter Teilnahme des Ministers für Soziales Dr. Pietzsch, eingeladen. Die Entscheidung über den »Zuschlag« fiel unmittelbar im Anschluss an die Präsentation Ende Dezember 2000:

  • Stadtroda: Asklepios Kliniken GmbH
  • Mühlhausen: Ökumenische Psychiatrie gGmbH
  • Hildburghausen: Rhön Kliniken AG

Klinikmarkt im Umbruch 2http://dgvt.de/#_ftn2

private Krankenhaus-konzerne1)

Zahl der Kliniken 2003

Beschäftigte 2003

Beschäftigte 20052)

Konzern-umsatz 2003
in Mio. Euro

EBITDA-Rendite 2003 in %3)

Rhön

33

13.408

28.200 4)

956

18,3

Asklepios

62

10.635

24.700 5)

707

9,0

Helios

23

12.077

23.000 6)

905

11,8

+ Wittgensteiner

23

7.200

-

742

1,9

+ Humaine

11

3.200

3.3007)

151

k.A.

Sana

21

6.400

12.662

478

18,0

Paracelsus

28

4.807

4.870

260

8,1

MediClin

27

5.572

6.900

360

3,3

AMEOS

20

4.500

5.700

300

k.A.

Summe

248

67.799

110.332

4.859

 

Quellen: Bundeskartellamt auf der Grundlage Handelsblatt 4.1.2005 (Angaben für 2003) sowie ver.di-Daten Konzernbetreuung Gesundheitswirtschaft (Angaben für 2005).
1)  Als Krankenhaus-Konzerne sind Klinikketten aufgenommen, die mehr als die Hälfte ihrer Beschäftigten in Akutkrankenhäusern beschäftigen. Krankenhaus-Konzerne mit weniger als 3.000 Beschäftigten sind nicht aufgeführt.
2)  Diverse gewerkschaftliche Quellen für Beschäftigtenzahlen. Bezugspunkt bei den vier großen Konzernen ist die Zahl der Beschäftigten in Konzernunternehmen, die vom Konzern beherrscht werden und die zum Aufsichtsrat wahlberechtigt sind.
3)  EBITDA-Rendite = Umsatzrentabiliät (Erlöse vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen bezogen auf den Umsatz). Der EBITDA ist ein Maß für die Ertragskraft eines Unternehmens in seinem Kerngeschäftsbereich.
4)  nach Übernahme des Universitätsklinikums Gießen-Marburg. Rhön-Klinikum am 30.9.2005: 21.200 Beschäftigte. Über die Zahl der übergehenden Beschäftigten gibt es noch keine präzisen Angaben.
5)  Asklepios mit psychiatrischen Landesklinken in Brandenburg.
6)  Angaben 1.1.2006 für die Fresenius AG insgesamt (Helios Kliniken GmbH plus Wittgensteiner Kliniken AG)
7)  Humaine im März 2006 von Helios gekauft – Zustimmung Kartellamt im Sommer 2006 erwartet.

Die konkreten Verkaufsverhandlungen dauerten ein weiteres Jahr, so dass der Thüringer Landtag Ende Januar 2002 dem Verkauf der Landesfachkrankenhäuser rückwirkend zum 1. Januar 2002 mit den Stimmen der absoluten CDU-Mehrheit zugestimmt hat.

Tarif- bzw. arbeitsvertragliche Situation für die Beschäftigten nach einem Trägerwechsel, der in der Regel nach § 613 a BGB mit einem Personalüberleitungsvertrag in seltenen, hart erkämpften Fällen mit einem Personalüberleitungstarifvertrag vollzogen wird. Beim Trägerwechsel mit oder ohne Personalüberleitungsvertrag tritt der neue Träger, fast immer tarifungebunden, in die bisherigen Arbeitsverträge der Beschäftigten mit allen Rechten und Pflichten ein. Widerspricht ein Arbeitnehmer dem Betriebsübergang, so verbleibt er arbeitsrechtlich beim abgegebenen Träger, was dort dann in der Regel mit einer Kündigung wegen mangelnden Bedarfs endet.
Es gibt (sofern nicht konkret vereinbart) dann auch keine Nachwirkung des bisherigen Tarifvertrages (BAT/BAT-O), so dass diese bisherigen tarifvertraglichen Bedingungen nur noch (statisch) individuell auf den Arbeitsvertrag weiterhin angewendet werden.
Alle Versprechungen vor dem Trägerwechsel, den BAT/BAT-O weiter zu vereinbaren oder einen in der Regel angestrebten Haustarifvertrag mit dem Niveau des BAT/BAT-O – keinem wird es nach der Privatisierung schlechter gehen – zu vereinbaren, entlarven sich meist als Täuschungsmanöver!
Nach dem Trägerwechsel eingestellte Beschäftigte trifft der nun in der Regel tariflose Zustand mit voller Breitseite.
Im Allgemeinen wird versucht, Neueinstellungen mit individuellen Verträgen niedrigeren Standards, z.B. mit einer so genannten Arbeits- und Sozialordnung (ASO) einzustellen. Sehr selten ist es möglich, mit dem neuen Geschäftsführer andere, für die Neueinstellungen günstigere Abreden zu vereinbaren.
In Stadtroda war es (bis heute) möglich, mit der folgenden Abrede im Arbeitsvertrag die Einstellungen über den BAT-O in der beim Trägerwechsel gültigen Fassung vom 30.6.2000 zu tätigen:
Die weiteren Regelungen des Arbeitsvertrages bestimmen sich nach dem für die Asklepios Fachkliniken Stadtroda GmbH jeweils geltenden Tarifvertrag. Bis zum Abschluss eines Tarifvertrages gilt der BAT-O/MTArb-O in der Fassung vom 30.6.2000 …
Neueste »Masche« der Arbeitgeberseite ist die Gründung von eigens für den Zweck der Unterwanderung bzw. Bindungswirkung von Tarifverträgen gegründeten eigenen Leiharbeitsfirmen (Personalservicebetriebe), mit denen (z.B. mit dem DHV Deutscher Handels- und Industrieangestelltenverband im CGB sog. Christlicher Gewerkschaftsbund) Tarifverträge abgeschlossen werden. Es werden sämtliche Tricks angewendet, die Arbeitsuchenden, im wahrsten Sinne des Wortes »abhängigen« Arbeitnehmer, in niedrige Verträge zu drängen. Danach werden systematisch die »privilegierten« Altarbeitnehmer unter Druck gesetzt – z.B. »… wenn Sie nicht auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) oder Tarifsteigerungen verzichten, dann sehen wir uns gezwungen …«

Die wirtschaftliche Situation des Krankenhauses vor bzw. nach dem Trägerwechsel
ist entscheidend für die Situation der Beschäftigten und deren Arbeitsplätze. Der Abbau von Arbeitsplätzen ist nicht das Ziel der Privatisierung eines Krankenhauses, kann aber durchaus ein Weg sein, die vom privaten Träger angestrebte Wirtschaftlichkeit zu erreichen oder zu erhalten.
Das Wesen privater Geschäftstätigkeit ist die Erzielung einer Rendite des eingesetzten Kapitals. Die Höhe dieser Rendite ist von Träger zu Träger unterschiedlich. Die vorgegebene Rendite bzw. die von der Zentrale vorgegebenen Leistungsparameter (Operatives Ergebnis, Ebit usw.) zu erreichen, ist die Aufgabe der eingesetzten Geschäftsführung. Dabei wird dieser Geschäftsführung von Träger zu Träger unterschiedlicher Spielraum eingeräumt (solange ein entsprechender Erfolg erzielt wird). Bei neuen Akquisitionen werden u.U. bis zu 3 Jahre eingeräumt, die zentralen Zielvorgaben zu erreichen.
Die Mittel, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, sind auch von Träger zu Träger unterschiedlich in der Gewichtung, verlaufen aber überall nach ähnlichem Schema, nämlich:
Zur Erreichung der Zielstellung »Betriebsergebnis« werden im Bereich von Personalkosten alle Mittel ausgeschöpft, für notwendig erachtete Einsparungen durchzusetzen:

  • Neueinstellungen nicht nach evtl. nachwirkendem Tarifvertrag, sondern ASO, Einzelvereinbarung, u.ä.
  • Verzögerter Ersatz bei Abgang, längerer Krankheit von Mitarbeitern – auch Kleinvieh bringt Mist
  • oder, neueste »Masche« über vom Konzern bzw. der Klinik gegründete Personalservicegesellschaften, die dann »verbilligtes Personal« an die Klinik ausleiht
  • die innere Struktur des Personals wird beleuchtet – Zusammensetzung Fachpersonal mit oder ohne Zusatzqualifikation, Hilfspersonal (Fachkrankenschwestern/-pfleger, Krankenschwestern/-pfleger, Pflegehelfer/-in)
  • Anzahl Personal pro Bereich: die Stationsbesetzungen, Dienstleistungsbereiche werden überprüft und gegebenenfalls ausgedünnt, Nachtschichtbesetzungen werden verringert, z.T. nur 1 Pflegeperson pro Station (Ausnahme Maßregelvollzug)
  • PsychPV wird nicht eingehalten
  • Zusätzliche Arbeiten werden in den Pflegebereich verlagert, z.B. Urinabklärung auf Station – nur bei Befund Laboruntersuchung

Damit wird die Arbeitsverdichtung für die Mitarbeiter weiter gesteigert. Verluste in der Leistungsqualität sind dann eigentlich nur eine Frage der Zeit.
Zur Erreichung der Zielstellung »Erlössteigerung bzw. Erlössicherung« werden Zielpläne aufgestellt, die detailliert für jeden Fachbereich/Klinik die Kennziffern Fallzahlen, Berechnungstage, Verweildauer vorgeben. Dabei werden Steigerungen gegenüber dem vereinbarten Budget vorgenommen. Diese Zahlen sind die Vorgaben für die Chefärzte, die über AT-Verträge dann bei Erreichung der Ziele vorher festgelegte Bonuszahlungen erhalten. Das bedeutet aber in der Praxis für das Personal meistens: mit weniger Ärzten, Pflegepersonal, Med.-techn. Personal usw., als mit den Krankenkassen vereinbart, müssen mehr als 100% (der Budgetvereinbarung) Leistung gebracht werden, um für den nächsten Pflegesatzzeitraum wiederum eine bessere Verhandlungsposition (Fallzahlsteigerung = Ausnahmetatbestand, kann Budgeterhöhung oberhalb der Steigerungsrate erbringen) und damit eine »echte« Erlössteigerung zu erbringen. Dass 85% der (mehr als im Budget vereinbarten) erzielten Erlöse an die Krankenkassen zurückgezahlt werden müssen und damit kaum Kostendeckung erreicht werden kann, wird in Kauf genommen.

Es werden aber auch fachlichinhaltliche Ziele (z.B. Veröffentlichungen, Erarbeitung von Path-ways, Weiterbildung, Organisation öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen, Betreuung von Klinikeinweisern usw.) vereinbart und bonusmäßig abgegolten.
Auch diese Zielvereinbarungen belasten die übrigen Mitarbeiter durch zusätzliche Arbeitsverdichtung.
Outsourcing von Dienstleistungsbereichen wie Küche, Fuhrpark, Wäscherei, Labor, Röntgen usw., je nach Prioritäten müssen auch zur Erlössteigerung/-sicherung beitragen.
In manchen Konzernen wird Outsourcing auch als Insourcing verkauft. Das funktioniert folgendermaßen: Man hat oder gründet konzerneigene Servicebetriebe, überführt diese (oft schon »outgesourcten«) Dienstleistungen z.B. per Neuausschreibung in diese Betriebe und spart durch diese Aktion durch die sogenannte »Steuerliche Organschaft« noch die Zahlung von Mehrwertsteuer. Das ganze heißt dann »Insourcing«, ändert an den schlechten tariflichen Bedingungen (Branchentarifverträge oder Tarifverträge mit »Dumpinggewerkschaften«) für die dort Beschäftigten aber überhaupt nichts.
Um bestimmte Dienstleistungen an diese Servicegesellschaften zu übertragen, kann man den Weg des § 613 a BGB gehen, bekommt die übergegangenen Beschäftigten aber nicht oder nicht schnell genug in die niedrigeren Tarife. Dieser Betriebsübergang ist schon (Asklepios in Lich) mit folgender Maßnahme umgangen worden: Die Küche wurde geschlossen, die Beschäftigten komplett wegen mangelnden Bedarfs gekündigt, sämtliches Inventar der Küche (Kessel, Bratgeräte, Töpfe, Messer, Quirle usw.) wurde akribisch von einer Fremdfirma entsorgt und am nächsten Tag die Dienstleistungen von der Servicegesellschaft »eingekauft«. Deutsche Arbeitsgerichte spielen in solchen Fällen oft keine arbeitnehmerfreundliche Rolle.
Um Tarifverträge findet ein ziemliches Gezerre statt. Während man vor dem Trägerwechsel, um den Zuschlag zu bekommen, oft noch relativ konziliant ist, beginnt spätestens danach die Demontage des jeweiligen gültigen Tarifverträge. Argumentation: nicht mehr finanzierbar, zu kompliziert, nicht leistungsgerecht …
Die angebotenen Haustarifverträge sollen dann angeblich alle diese Eigenschaften besitzen.
Bei näherem Hinsehen stellt man aber fest, dass es um eine substantielle Senkung der Personalkosten geht und zusätzlich um eine gravierende Umverteilung der Lohnentgelte »von unten nach oben«:

  • das Führungspersonal erhält außertariflich Verträge mit jährlichen Leistungsgesprächen
  • Ärzte werden über geltendes BAT-Niveau bezahlt
  • Gehälter von Pflegepersonal und  med.-techn. Dienst bestenfalls plus-minus Null
  • Dienstleistungspersonal wird deutlich unter BAT-Niveau bezahlt

Um eine Tarifübersicht aller Krankenhäuser im Asklepios-Konzern, die eine Arbeitsgruppe des KBR mit den Tarifdaten des Jahres 2002 erstellt hatte, gab es ziemliches Geschrei der Hauptgeschäftsführung. Diese Übersicht wurde den Beschäftigten der Asklepios-Kliniken im September 2003 in bundesweit stattfindenden Betriebsversammlungen vorgestellt. Dabei wurden die krassen Vergütungsunterschiede innerhalb des Asklepios-Konzerns zum Missfallen der HGF/GF überaus deutlich:
Differenz z.B. beim Assistenzarzt fast 900 Euro, beim Facharzt fast 800 Euro, bei den Krankenschwestern zwischen 300 und 650 Euro, beim Facharbeiter ca. 800 Euro.
Abschließend muss man generell feststellen, dass sich die Privatisierungen im Krankenhausbereich fortsetzen werden, weil sich die Politik in den letzten Jahren immer mehr aus der Verantwortung stiehlt und in der Privatisierung den »Königsweg« zur Lösung der Probleme sieht, damit aber nur andere Probleme schafft.
Die Lasten der Privatisierung tragen ausschließlich die »privatisierten« Beschäftigten. Statt sich auf gemeinsame Standards über Arbeitsbedingungen und Entlohnung (z.B. durch Flächentarifverträge) zu verständigen, wird um vermeintlicher Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten der Druck auf die tariflichen Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren größer und eine Spirale nach unten in Gang gesetzt:
Flächentarifvertrag è Haustarifvertrag bzw. tarifähnliche Bedingungen è Gründung von Personalservicegesellschaften mit Dumpingtarifen è ??? …
Dabei erfüllt sich die Hoffnung der betroffenen Beschäftigten auf Sicherung ihrer Arbeitsplätze leider auch nicht immer.

Petra Bode, Personalrat LKH Göttingen / Niedersachsen
Klaus Ditscher, Betriebsrat Psychiatrische Klinik, Stadtroda / Thüringen


1 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Psychiatrieforum – die Zeitung der ver.di-Bundesfachgruppe Psychiatrie – Nr. 4 / März 2006, S. 5ff

2 Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Konzernbetreuung Gesundheitswirtschaft, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Niko Stumpfögger, Bereichsleiter Konzernbetreuung Gesundheitswirtschaft, Tel. 0175-58 66 389