DGVT-BV-Info: Bestellfrist für Telematikinfrastruktur wird um 3 Monate verlängert
Liebe KollegInnen,
der angekündigte Aufschub für die Bestellfrist für die Telematikinfrastruktur wurde nun tatsächlich am vergangenen Freitag mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vom Bundestag verabschiedet. Damit ist die Verlängerung der Bestellfrist auf 31.3.2019 rechtlich gesichert. Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Verlängerung der Bestellfrist mit „Lieferschwierigkeiten der Industrie“…
Ebenso wurde mit dem PpSG die Frist für Praxen für den Anschluss der Telematikinfrastruktur um ein halbes Jahr verlängert und zwar auf den 1. Juli 2019. Dies war bereits seit Ende September angekündigt von Minister Spahn, die hierzu notwendige Gesetzesänderung erfolgte jedoch ebenfalls erst jetzt mit dem PpSG. Bis zum 30. Juni 2019 erfolgen somit keine Honorarkürzungen.
Sie müssen also Konnektor und Kartenterminal bis spätestens 31. März nächsten Jahres verbindlich bestellen und dies gegenüber Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen.
Ihre Bundesgeschäftstelle