DGVT-BV-Info: Installationsszenario "Reihenschaltung" oder "Parallelschaltung" - Informationen von Psyprax
Liebe KollegInnen,
zu Ihren vielen Fragen zu den teils unklaren einzelnen (individuellen) vertraglichen Konstellationen mit Ihren PVS-Anbietern möchte ich Ihnen eine äußerst interessante aktuelle Entwicklung schildern und einige Fragen zum Vertragsrecht erläutern:
Der erste PVS-Anbieter hat gestern schriftlich reagiert auf die kritischen Anfragen hin. PsyPrax äußert sich nun ausführlich dazu, wie sich der technische Ablauf des Anschlusses von Praxen an die TI konkret gestaltet ("Installationsszenario"), Stichwort "Reihenschaltung" oder "Parallelschaltung". Im Anhang finden Sie das zugehörige Aufklärungsblatt von PsyPrax.
Zur Erläuterung: Alle KollegInnen, die PsyPrax-KundInnen sind und die noch keinen Installationstermin hatten, werden vermutlich die unten stehende E-Mail inklusive Aufklärungsblatt erhalten haben bzw. noch erhalten. Für Sie ergibt sich dadurch die Notwendigkeit, PsyPrax konkret zu beauftragen, für den einen oder den anderen Installationsweg (Reihe oder Parallel). Sie schließen damit eine vertragliche Vereinbarung, die ggf. eine weitere Kostenpflicht mit sich bringt.
Falls Sie sich entscheiden, auch den SIS (Secure Internet Service) dazu zu buchen, was PsyPrax sehr empfiehlt und mir auch plausibel erscheint, entstehen weitere 7 Euro pro Monat. Wenn Sie das Angebot, das PsyPrax mit der E-Mail unterbreitet, annehmen, kommt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande! Hier die Info von PsyPrax zu SIS (7 € zusätzlich!):
Wenn Sie sich für den Reihenbetrieb entscheiden, gehen Sie über den Konnektor und dessen sichere Firewall ins Internet. Der Vorteil ist, dass Ihr Praxisrechner durch die Firewall im Konnektor zusätzlich geschützt wird. Hierfür sollten Sie dann, um alle notwendigen Updates für jegliche Software die sich auf Ihrem PC befindet installieren zu können, den Secure Internet Service (SIS) für monatlich 7€ dazu buchen. Es ist außerdem möglich, dass keinerlei Internetzugang genutzt werden kann und der Internetmodus auf KEINER umgestellt wird. Sie können dann nur die Anwendungen der TI und das KV-Safenet (SNK) nutzen.
Für alle KollegInnen, die den Installationstermin bereits hatten, können wir von hier aus keine pauschalen Antworten geben hinsichtlich zusätzlicher Kosten, die die PVS-Anbieter in Ansatz bringen. Jede Vertragssituation muss einzeln betrachtet werden!
Es gibt selbstverständlich eine Reihe an typischen Fallkonstellationen, die uns von Mitgliedern geschildert wurden. Hierzu werden wir Ihnen noch weitere Infos geben.
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass Sie nur, wenn Sie aktiv den Beweis antreten können, dass Sie von einem PVS-Anbieter nicht auf eine zusätzliche Kostenpflicht hingewiesen wurden (weder schriftlich oder mündlich oder unter Verweis auf eine Preisliste im Internet), möglicherweise keine weitere Zahlungspflicht haben (jeder Einzelfall muss gesondert betrachtet werden, ansonsten kann keine zuverlässige juristische Aussage getroffen werden).
In einer weiteren E-Mail gehe ich gleich auf das ebenfalls häufige Problem „Betreuungsgebühr für einen Fremdkonnektor“ ein.
Hier die E-Mail von PsyPrax vom 20.5.2019:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns liegt ein Installationsauftrag für die Telematikinfrastruktur Ihres Softwareanbieters, der PsyPrax GmbH, vor. Wir wurden von der PsyPrax GmbH beauftragt, Ihnen mit dieser Email wichtige Hinweise für den anstehenden Anschluss Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur zu senden:
---Anfang der Nachricht---
„Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
wie Sie vielleicht schon in Briefen der Berufsverbände, der KV oder auf unserer Homepage (https://www.psyprax.de/telematik-infrastruktur/der-installationstag/) gelesen haben, müssen Sie sich vor dem Installationstermin Gedanken über das sogenannte „Installationsszenario“ des Konnektors in Ihrer Praxis machen (Stichwort: "Reihe" / "Parallel").
Wir werden versuchen, Sie so gut es geht zu informieren (siehe Anhang), aber wir können Ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen. Sie müssen das Dokument, das an diese Email angehängt ist, ausdrucken, eine Wahl treffen, unterschreiben und dem Techniker/der Technikerin beim Installationstermin vorlegen und mitgeben.
Haben Sie diese Entscheidung zum Installationszeitpunkt nicht getroffen, oder können Sie die Entscheidung am Installationstag nicht ad hoc treffen, muss der ausführende Techniker im Zweifelsfall die „Betriebssicherheit“ der Praxis über die „Betriebsbereitschaft“ stellen.
Unsere Empfehlung für Ihre Entscheidungsfindung lautet:
1. Lesen Sie das angehängte Dokument und versuchen Sie auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen.
2. Besuchen Sie erneut unsere Webseite (https://www.psyprax.de/telematik-infrastruktur/) und versuchen Sie mithilfe der dort befindlichen Informationen eine Entscheidung zu treffen.
3. Verfügt die Praxis über einen Systemadministrator, wenden Sie sich an diesen, und versuchen gemeinsam eine Entscheidung zu treffen.
4. Sollten Sie keinen Systemadministrator haben, wenden Sie sich bitte an die Praxis-EDV-Abteilung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, und führen Sie gemeinsam mit der KV eine Entscheidung herbei.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen können. Wir werden am Telefon keine zusätzlichen Informationen geben können, um die Entscheidung zu erleichtern. Die Einschätzung der technischen Situation der Praxis muss von Ihnen als Praxisinhaber/in in vollem Maße verantwortet werden. Sie sollten aber ausreichend Unterstützung bei den genannten Stellen (1.-4.) finden können. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage auch nicht an die Samhammer AG.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die gute Zusammenarbeit in komplizierten Zeiten.“
Ihr PsyPrax-Team
Gruß
Ihre DGVT-BV-Bundesgeschäftsstelle