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Berufs- und Sozialrecht  • Aktuelle Informationen

DGVT-BV-Info: Neue Gebührenordnung Unfallkassen (DGUV) ab 1.1.2020

15. Januar 2020

Zum Jahresbeginn möchten wir Sie auf eine interessante Neuerung für unseren Bereich hinweisen: das neue Gebührenverzeichnis für das „Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger“ (Stand: 01.01.2020).

 

Die neue Gebührenordnung der DGUV sieht 130 Euro (zuvor 110 Euro) für die Behandlungsstunde sowie einige neue traumaspezifische Abrechnungsmöglichkeiten vor. Weitere Informationen zum sog. Psychotherapeutenverfahren der DGUV finden Sie hier: https://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/psychotherapeuten/index.jsp

Hinweis für Kostenerstatter*innen:

Die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren finden Sie hier: https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/psych1.pdf

Das Psychotherapeutenverfahren richtet sich an „ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, die über spezielle fachliche Befähigungen verfügen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind.“ Das heißt: auch Kolleg*innen ohne KV-Zulassung (die die sonstigen o.g. Anforderungen erfüllen) können sich daran beteiligen!

Das Gebührenverzeichnis finden Sie hier.