DGVT-BV-Info: Textvorschlag Widerspruch gegen Deckungslücke TI (28.05.2019)
Liebe KollegInnen,
einige KVen haben bereits Bescheide zur Erstattung für Ihre bereits installierten Telematik-Komponenten verschickt (entweder separat oder im Rahmen des Honorarbescheids). Falls sich zwischen den erstatteten und den Ihnen tatsächlich entstandenen Kosten eine Deckungslücke ergibt, finden Sie im Anhang ein entsprechendes Widerspruchsmuster.
Bitte legen Sie den Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt nur ein, wenn Sie im aktuellen Honorarbescheid die Erstattung für Ihre bereits installierten Telematik-Komponenten finden und daraus eine Deckungslücke hinsichtlich der Ihnen entstandenen Kosten nachweisbar ist.
Auch hier gilt, dass der Widerspruch innerhalb der 1-Monats-Frist (Posteingangs-Stempel auf Ihrem Bescheid) einzulegen ist.
Herzlichen Gruß
Ihre Bundesgeschäftsstelle