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Elektronische Patientenakte

DGVT-BV setzt sich für Opt-In für Kinder und Jugendliche bei ePA ein

26. März 2024

Das Digitalisierungsgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sind am heutigen Dienstag in Kraft getreten.
Das Digitalisierungsgesetz sieht vor, ab Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten einzuführen. Möchten Versicherte diese nicht nutzen, können sie mithilfe eines Opt-out-Verfahrens widersprechen. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll die Nutzung von Therapiedaten für die Forschung erleichtern.

 

Der DGVT-BV begrüßt die Digitalisierung im Gesundheitswesen, betont aber die Wichtigkeit der Patient*innenrechte in beiden Gesetzen. Besonders schützenswert sind in diesem Zusammenhang die Rechte von Kindern und Jugendlichen.

Solange bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, setzt sich der DGVT-BV für ein Opt-In-Verfahren für Kinder und Jugendliche ein. Zu diesen Voraussetzungen zählen:

  • Nutzung der ePA nur in der Gesundheitsversorgung und nicht von Institutionen außerhalb des Gesundheitssystems
  • Keine Weitergabe von Daten an Nicht-Sorgeberechtigte und Aufklärung von Jugendlichen
  • Schutz der Rechte Dritter sowie Berücksichtigung der Veränderung der Einsichtsfähigkeit von Jugendlichen mit zunehmendem Alter
  • Aktive Zustimmung aller Gesundheitssorgeberechtigter zur ePA