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Aktuell

DGVT-BV tritt als Kooperationspartner dem PNP-Vertrag in Baden-Württemberg bei

02. April 2012
 

 

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72076 Tübingen
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2. April 2012

DGVT tritt als Kooperationspartner dem PNP-Vertrag in Baden-Württemberg bei

Der DGVT – Berufsverband Psychosoziale Berufe als neugegründeter Berufsverband ist am 22.03.2012 einem Kooperationsvertrag beigetreten, der Fragen der Umsetzung des Facharztvertrags zur Versorgung in den Fachgebieten der Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (PNP-Vertrag) nach § 73 c Sozialgesetzbuch V zum Inhalt hat.

Der Facharztvertrag war am 10. Oktober 2011 in Baden-Württemberg zwischen der AOK und der Bosch BKK auf der einen sowie den beteiligten Vertragspartnern Medi-Verbund, Freie Liste, DPTV und BVDN-BW auf der anderen Seite unterzeichnet worden. Der Vertrag ist auf der Internetseite des Medi-Verbundes und der AOK (http://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/arztundpraxis/meldungen/index_06692.html) einsehbar. Noch ist der Vertrag nicht gestartet, da die erforderlichen Teilnehmerzahlen nicht erreicht sind.

Die DGVT hat den Beitritt zum Kooperationsvertrag mit den am PNP-Vertrag beteiligten Vertragspartnern im DGVT-Vorstand intensiv diskutiert und Vor- und Nachteile dieses Schrittes abgewogen, zumal der Vertrag von einigen Berufsverbänden kontrovers und kritisch (z. T. allerdings auf falscher bzw. veralteter Informationsbasis) kommentiert wird.

Auch die DGVT sieht die Nachteile eines solchen Vertrages, insbesondere im Sinne einer Rückkehr in eine zersplitterte Versorgungslandschaft mit vertraglichen Einzellösungen zwischen Kassen und Behandlern, entsprechend umständlichen und kostenpflichtigen zusätzlichen Hard- und Softwareanforderungen und Verpflichtungen, die sich aus der Vertragseinschreibung für Patienten und Behandler ergeben. Zudem müssen sich Vertragsteilnehmer zurzeit noch in den Vertrag einschreiben, ohne Details des Bereinigungsvertrags mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu kennen. Von den Vertragspartnern und vor allem der Kassenärztlichen Vereinigung wurde aber zugesagt, dass der Bereinigungsvertrag so ausgestaltet wird, dass sich für die PsychotherapeutInnen, die nicht am Vertrag teilnehmen möchten, keinerlei Nachteile ergeben. Die DGVT wird gemeinsam mit den anderen am Vertrag beteiligten Verbänden sehr genau darauf achten, dass diese Zusage auch umgesetzt wird.

Trotz dieser kritischen Aspekte ist die DGVT zu dem Ergebnis gekommen, den Vertrag zu unterstützen.

Entscheidende Vorteile des Vertrages sieht die DGVT angesichts des stark gestiegenen Bedarfs an psychotherapeutischen Leistungen im Verzicht auf Kontingentierungen sowie in einer festen, zumindest für fünf Jahre garantierten Vergütung für alle erbrachten Leistungen, die zudem z. T. deutlich über der Vergütung
im KV-System liegen. Alle erbrachten Leistungen werden auch bei Jobsharing oder Angestellten ohne Obergrenzen voll vergütet. Damit übernehmen die beteiligten Kassen das entsprechende Morbiditätsrisiko

für ihre Versicherten. Anders als im KV-System werden so die PsychotherapeutInnen nicht mit Honorareinbußen bestraft, wenn sie den stark gestiegenen Bedarf an Psychotherapie mit Mehrleistungen zu decken versuchen, wie es angesichts der langen Wartezeiten für psychotherapeutische Behandlungen immer wieder gefordert wird.

Diese Vorteile des Vertrages wiegen umso schwerer angesichts eines aktuell bundesweiten Trends zur  Deckelung der in den Kassenärztlichen Vereinigungen für die psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung gestellten Entgelte bei weiterhin bestehender ungerechter Honorarverteilung - Psychotherapeuten gehören in den KVen mit Abstand zur Facharztgruppe mit den niedrigsten Honoraren und erreichen entgegen der Forderung des Bundessozialgerichts auch bei voller Auslastung innerhalb der begrenzten Kontingente nicht das Niveau einer durchschnittlichen Facharztpraxis.

Zudem sind im Vertrag gegenüber dem KV-System Vereinfachungen und Verbesserungen für die teilnehmenden Psychotherapeuten vorgesehen, wie etwa der Wegfall der Gutachterpflichtigkeit, eine verbesserte Honorierung der ersten Kontakte als Anreiz für eine schnelle Aufnahme bedürftiger Patienten, die Möglichkeit, bedürftigen Patienten niederfrequent auch längerfristig psychotherapeutische Unterstützung anbieten zu können, vereinfachte und verbesserte Bedingungen für die gruppenpsychotherapeutische Behandlung, Wegfall von Mengenbegrenzungen für Jobsharer u.a.m. (vgl. auch Kommentierung in der Rosa Beilage, 4/2011).

In dieser Situation gewichtet die DGVT die Chancen und Erfahrungsmöglichkeiten, die dieser Vertrag bietet, stärker als einzelne Schwächen und Kritikpunkte und befürwortet die Erprobung eines entsprechenden Versorgungsangebotes als ergänzende Alternative zum Kollektivvertragssystem der KV.

Zudem haben wir die Möglichkeit, Erfahrungen mit diesem Vertragskonzept und seiner Umsetzung zu gewinnen, da wir mit einem Vertreter (Wolfgang Bürger, Karlsruhe) im Lenkungsausschuss des PNP-Vertrags beteiligt sind, in dem die Umsetzung, erforderliche Anpassungen und Optimierungen im Vertragskonzept fortlaufend diskutiert und beschlossen werden. Bereits bei den laufenden Vertragsverhandlungen wurden Kritikpunkte des Vertrags in Nachverhandlungen deutlich verbessert, beispielsweise im Hinblick auf Wiederholungsbehandlungen.

 

Heiner Vogel
Mitglied im Vorstand des DGVT-BV