Die falschen Fragen [1] - Zur Debatte über die Organspende
In der aktuellen Auseinandersetzung um Organentnahme und Transplantationsmedizin vermischen sich zwei Zielsetzungen:
Einerseits müssen Anforderungen aus der EU-Transplantationsrichtlinie umgesetzt werden, wozu längst und ohne nennenswerte Debatten ein Gesetzentwurf auf den parlamentarischen Weg gebracht worden ist.
Andererseits sollen die Zahlen von „Spendern“ dadurch erhöht werden, dass eine mehr oder weniger klar normierte Pflicht für Bundesbürger ins Transplantationsgesetz geschrieben wird, sich einmal im Leben in irgendeiner Weise zur Organspende zu erklären. Dieser Vorschlag stößt auf viel Zustimmung, allerdings auch auf einige Bedenken. Es besteht nämlich wenig Hoffnung, dass sich durch eine solche Pflicht die Transplantationszahlen nennenswert in die Höhe treiben lassen.
Viel Mühe – wenig Spender
Hier lohnt ein Blick in den Bericht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) aus dem Jahr 2010. Er macht deutlich, dass der Organspendeausweis selbst das Geschehen wenig bestimmt. 2010 gab es bundesweit 1.876 potenzielle Organspender, bei 1.296 wurden Organe entnommen – nur in 7,3 Prozent aller Fälle lag dabei die schriftliche Zustimmung des Patienten vor. In den meisten Fällen stimmten die Angehörigen einer Organentnahme zu, überwiegend weil sie der Auffassung waren, dies entspräche dem Willen des Hirntoten.
Die aktuelle Kampagne für eine Erklärungs- bzw. Entscheidungslösung betrifft lediglich knapp 600 Patienten, bei denen kein Organspendeausweis vorlag und deren Angehörige der Organentnahme nicht zustimmten. Angesichts der immer wieder erwähnten 12.000 Patienten, die derzeit auf ein Spenderorgan warten, lässt sich leicht ausrechnen, dass selbst wenn es gelingen sollte, die Zahl der Nicht-Zustimmungen in diesem Lager deutlich zu verringern, die Organknappheit nach wie vor ein erhebliches Problem darstellen würde.
Zudem erschließt sich die Transplantationsmedizin immer neue Anwendungsgebiete. Sie bietet damit immer mehr Menschen medizinische Rettungsmöglichkeiten an, steigert aber gleichzeitig auch den Organbedarf.
Mehr Kontrolle?
Mittlerweile drängt noch ein weiteres Thema in die Debatte: die innere Verfasstheit der DSO, deren Vorstand sich gegen Vorwürfe aus einem anonymen Schreiben von Mitarbeitern zur Wehr setzen muss. Darin wird ihm, neben finanziellen Unregelmäßigkeiten, auch die Verantwortung für die 2011 zurückgegangenen Spenderzahlen angelastet.
An diesen Vorgang knüpfen sich Stimmen, die verlangen, dass so sensible Fragen wie Hirntoddiagnostik, Organisation der Organspende und Verteilung der Organe stärkerer politischer Kontrolle unterworfen werden müssen. Gegenwärtig liegen sie vollständig in den Händen von Bundesärztekammer, DSO und Eurotransplant. Der neue Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery dagegen warnt in diesem Zusammenhang vor „Staatsmedizin“.
Das Thema ist heikel, und beide Positionen haben durchaus etwas für sich. Die Arbeit der DSO scheint auf jeden Fall einer umfassenderen und vor allem unabhängigeren Kontrolle zu bedürfen, als sie eine reine Stiftungsaufsicht zu leisten vermag.
Strukturdebatte erforderlich
Klar wird angesichts dieser Entwicklungen jedenfalls: Die gegenwärtige Debatte zielt auf die falschen Fragen. Wichtiger als ein Streit um Erklärungspflichten ist eine Strukturdebatte.
Für die Medien, die gerne tragische Schicksale präsentieren, statt komplexe Analysen darzulegen, ist das eine schlechte Nachricht.
Informationen über den Autor
Oliver Tolmein, geb. 1961, ist Fachanwalt für Medizinrecht. Er ist Partner der Anwaltskanzlei „Menschen und Rechte“ in Hamburg und führt auf www.faz.net einen Blog zu Biopolitik.
Für Dr. med. Mabuse schreibt er regelmäßig über Themen aus dem Bereich Recht und Gesundheit.
www.menschenundrechte.de
[1]Quelle: Dr. med. Mabuse, Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, Nr. 194, November/Dezember 2011; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion und des Autors.