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Aktuell  • Gesundheitsreformen  • Rosa Beilage 1/2011

Die rote und die grüne Bürgerversicherung

01. März 2011

Die Oppositionsparteien stellen ihre Konzepte zur Finanzierung des Gesundheitswesens vor: Es gibt Parallelen, aber auch Unterschiede.

 

Seit dem 1. Januar 2011 ist das GKV-Finanzierungsgesetz mit einem Beitragssatz von 15,5 % in Kraft. Er wird nicht – wie es traditionell in der GKV üblich war – paritätisch erhoben, sondern die Arbeitnehmer zahlen 8,2 % und die Arbeitgeber 7,3 %. Dies würden die Berliner Oppositionsparteien als erstes wieder rückgängig machen, wenn sie an die Macht kämen, erklären SPD und Grüne unisono. Das Gesundheitswesen dürfte (wieder mal) ein Wahlkampfthema werden.

Ihre Pläne zur Finanzierung des Gesundheitswesens haben SPD und Grüne noch Ende vergangenen Jahres präzisiert. Beide Parteien nennen ihr Konzept „Bürgerversicherung“. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen der roten und der grünen Variante.

DieGrünen legten sich bei ihrem Parteitag im November 2010 – just nachdem die Regierung ihr Gesetz durch den Bundestag gebracht hatte – auf ein Modell fest, das unter dem Motto steht: „Zugang, Teilhabe, Prävention: Grüne Gesundheitspolitik erhält und stärkt Solidarität“.

Die wesentlichen Merkmale:

  • Die paritätische Finanzierung des Beitragssatzes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird wieder eingeführt.
  • Alle Bürger, also auch die bislang privat versicherten Angestellten und Selbständigen sowie die Beamten, werden in die Bürgerversicherung einbezogen, um damit die „ungerechte Zweiteilung in gesetzliche und private Versicherung zu überwinden. In Bezug auf die (bisherigen) Beamten bzw. Beihilfeberechtigten wird darauf verwiesen, dass der Wechsel vom Beihilfesystem zum Arbeitgeberbeitrag für den Dienstherren große Vorteile hätte: Die öffentliche Hand könnte nämlich 3,5 Mrd. Euro sparen, haben die Grünen errechnet.
  • Beim Beitragssatz wird nicht mehr nur das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung zugrunde gelegt, sondern auch Einkünfte aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung sowie Gewinne. So ließe sich die Krankenversicherung gerecht und nachhaltig finanzieren.
  • Ehepartner/Lebenspartner werden nur noch beitragsfrei mitversichert, wenn sie (Klein)kinder erziehen oder Pflegebedürftige betreuen. Damit soll die Benachteiligung von Doppelverdiener-Paaren im Vergleich zu Einverdiener-Haushalten mit hohem Einkommen reduziert werden.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze (das ist die Summe, von der der Betrag für die Krankenversicherung höchstens erhoben wird) wird auf 5.500,00 Euro pro Monat heraufgesetzt. Derzeit liegt sie bei 3.712 Euro. Wer mehr verdient, muss bislang trotzdem nicht prozentual mehr bezahlen.
  • Die Grünen wollen keine „Einheitsversicherung“, vielmehr soll die „Vielfalt“ auf dem Krankenversicherungsmarkt erhalten bleiben, und auch die privaten Krankenversicherungen sollen sich im Wettbewerb behaupten. Auch den einheitlichen Beitragssatz soll es nicht mehr geben.

Vor allem die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze hat den Grünen erhebliche Kritik eingebracht. „Der besserverdienende Mittelstand soll die Zeche bezahlen“, heißt es. Und massive Kritik wird auch an den Plänen geübt, die Privatversicherten miteinzubeziehen: Den Grünen gehe es vor allem um die 100 Mrd. Euro an Altersrückstellungen, die die PKVen erwirtschaftet haben. Das sei die „Zielbeute“ des ganzen Vorhabens. Es sei des Weiteren davon auszugehen, dass die Beamten sich nicht ihr verfassungsrechtlich abgesichertes Privileg nehmen lassen werden, die Krankenversorgung von ihrem Dienstherren quasi kostenlos zu erhalten. Last but not least müssten die Ärzte auf die höheren Honorare, die sie bei Privatpatienten einnehmen können, verzichten, was auch nicht auf Begeisterung stoßen dürfte.

Das Konzept derSPDist längst nicht so konkret. In „7 Eckpunkten“ wird wortreich aufgelistet, dass man eine Bürgerversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger anstrebe, dass man die Zwei-Klassen-Medizin abbauen möchte, dass eine Entbürokratisierung zu erfolgen habe,  dass Versorgungslücken zu schließen seien usw.

In einem sind sich Rot und Grün einig: Die Beiträge sollen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder paritätisch eingezahlt werden. Der zentrale Unterschied: Von ihrer ursprünglichen Idee, auch andere Einkünfte wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung miteinzubeziehen, ist die SPD wieder abgerückt. Stattdessen soll die Finanzierung über Steuerzuschüsse laufen. Das Steuersystem mit seinem progressiven Tarif sei gerechter als das ursprünglich angedachte Modell, wurde die Kehrtwende begründet. Das Grünen-Konzept belaste noch stärker die Arbeitnehmer, die durch die Steuerprogression ohnehin schon strapaziert sind. Prompt hagelte es Kritik: Die SPD wolle Kapitaleinkommen und die Privatversicherungen schonen und stattdessen mehr Steuergelder ins Gesundheitssystem stecken.

Vorschläge des DGB

Schließlich hat sich auch noch derDGB zu Wort gemeldet mit einem Vorschlag zur Kassen-Finanzierung: Auch die Gewerkschafter wollen die Privatpatienten in ein einheitliches Versicherungssystem aufnehmen. Man hat sich schon ganz konkret Gedanken gemacht, wie die Integration erfolgen könnte: Im ersten Schritt kommen alle Neugeborenen und alle BerufseinsteigerInnen automatisch in die GKV, später dann alle PKV-Versicherten. Kapitaleinkünfte und Mieterträge sollen bei der Beitragsbemessung natürlich berücksichtigt werden (der DGB hat hierzu zwei unterschiedliche „Säulen-Modelle“ entwickelt). Der Beitragssatz könne durch diese Maßnahmen um 2,5 % reduziert werden – bei gleichzeitiger „Vervollständigung“ des Leistungskatalogs der GKV.

Angela Baer