Ein neuer EBM-Entwurf! Der grosse Wurf?
Während der bisherige EBM nur die Leistungsbeschreibung darstellt, die durch die Gebührenordnungen (Bundesmanteltarif für Ärzte/BMÿ bei den Primärkassen bzw. Einheitliche Gebührenordnung/EGO bei den Ersatzkassen) um ein Gebührenverzeichnis ergänzt wird, soll das seit Jahren vorbereitete neue EBM-Verzeichnis (EBM 2000 plus genannt) möglichst beides bieten und jeder Leistung einen festen Wert zuordnen.
Bedauerlicherweise starten KBV und Krankenkassen mit dem aktuellen EBM-Entwurf jedoch einen weiteren Angriff auf die niedergelassenen Psychotherapeuten, der nur als Provokation zu betrachten ist! Die äußerst angespannte Einkommenssituation wird dadurch in eine ungünstige Entwicklungsrichtung gedrängt werden.
KBV und Krankenkassen haben in ihrem neuen EBM-Entwurf im besonderen Maße die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten benachteiligt. Während die Gruppe der Ärzte eine durchschnittlich ca. 10-prozentige Absenkung der Punktzahlen hinnehmen muss, werden die Punktzahlen bei den Psychologischen Psychotherapeuten um rund 20% gemindert. Sind im jetzt gültigen EBM 1.450 Punkte für eine Sitzung von mindestens 50 Minuten Dauer vorgesehen, sah der bisherige EBM-Entwurf (EBM 2000 plus) bisher 1.545 Punkte vor, so sollen zukünftig nunmehr nur noch 1.255 Punkte für eine Sitzung in Ansatz gebracht werden. Eine Stunde Psychotherapie wäre nach dem neuen EBM-Entwurf dann nur noch 125,50 DM wert, wenn man einen Punktwert von 10 Pfg. annimmt. Ob der Beschluss des Bewertungsausschusses dementsprechend geändert werden wird, ist allerdings zur Zeit noch unklar.
Es handelt sich hier um einen gegen die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gerichteten Trick der Vertragspartner. Es wird gesehen, dass es keinen Weg mehr gibt, sich an der immer weiter entwickelten BSG-Rechtsprechung vorbeizumogeln. So hat man sich offenbar dazu entschlossen, den Punktwert - wie in den BSG-Urteilen gefordert - von 10 Pfennig zu akzeptieren, senkt andererseits jedoch die Punktzahlen. Zwar sind damit keineswegs die Anforderungen der BSG-Urteile erfüllt, denn hier heißt es eindeutig, dass es den Psychotherapeuten ermöglicht werden muss, annähernd ein durchschnittliches Arzteinkommen zu erlangen. Hiermit trugen die BSG-Urteile eindeutig zur Klärung des Grundsatzes der Verteilungsgerechtigkeit bei. Eine Revidierung des möglicherweise in Kraft tretenden neuen EBM-Entwurfes würde eine erneute Anrufung des Bundessozialgerichts durch den Berufsstand bedeuten. Dieses dann in Gang zu setzende Verfahren hieße, erneut jahrelang auf ein BSG-Urteil zu warten. Die Vertragspartner spielen also auf Zeit, denn das Urteil des BSG ist heute schon so gut wie sicher. Es muss vermutet werden, dass die Kumpanen Vertragspartner die in der nächsten Legislaturperiode kommende Gesundheitsreform abwarten wollen. Denn dann kommt ehe alles ganz anders.
Dass sich die Kollegen Somatiker gegenüber ihrer eigenen Berufsgruppe weitaus großzügiger verhalten, zeigt sich am Beispiel der Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin (FÿPM). Diesen werden umfassende Optionen zur Abrechnung von Gesprächsleistungen ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren, sowohl für Einzel- als auch für Gruppentherapie eingeräumt. Es ist anzunehmen, dass die Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin ausgiebig im Rahmen ihrer EBM-Möglichkeiten abrechnen werden und so ggf. den gemeinsamen Psychotherapie-Topf leerpumpen werden, so dass ein weiterer Abfall der Restpunktwerte zu befürchten ist. Falls nach den Bundestagswahlen im Rahmen der Gesundheitsreform die Psychotherapie in der GKV ausgegrenzt bzw. eingeschränkt werden soll, können die FÿPM bequem mit ihren EBM-Positionen - möglicherweise mit Unterstützung der Krankenkassen - ohne Schwierigkeiten die für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten existenzgefährdende Situation überleben. Aber damit noch nicht genug: Die von den FÿPM erbrachten Leistungen sollen sogar noch höher bewertet werden als die aufwendigen genehmigungs- und begutachtungspflichtigen Leistungen nach den Psychotherapierichtlinien.
Liebe Kollegen, ihr könnt hier sehen, mit welchen Methoden wir es hier zu tun haben! Um die Form zu wahren (und dies fällt mir manchmal schwer) spare ich mir stärkeren Bewertungstobak und bleibe ganz ruhig im Hier und im Jetzt.