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Urteile

Einzelne Private Krankenversicherungen haben Integration der PP und KJP in vertragsärztliche Versorgung noch nicht nachvollzogen

09. Februar 2007

Fast 4 Jahre nach Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes gibt es offenbar nur noch einzelne Private Krankenversicherungen, die ihre Allgemeinen Versichungsbedingungen nicht angepasst haben.

 

Private Krankenversicherung Landeskrankenhilfe (LKH) nimmt Berufung zurück

Die Landeskrankenhilfe hat ihre Berufung unmittelbar vor der Verhandlung beim Oberlandesgericht zurückgenommen. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass der in den Tarifbedingungen der Landeskrankenhilfe immer noch enthaltene Passus (Leistungen für Psychotherapie nur, wenn diese von einem niedergelassenen Arzt oder in einem Krankenhaus durchgeführt wird) unwirksam ist.

Axa Colonia Krankenversicherung unbelehrbar?

Ein Mitglied unseres Verbandes hat uns darüber informiert, dass die Axa Colonia Krankenversicherung offenbar weiterhin zu den privaten Krankenversicherungen zählt, die die Integration der Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) in die vertragsärztliche Versorgung in ihren Allgemeinen Versichungsbedingungen nicht nachvollzogen haben. Wie wir nun der Homepage der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (http://www.pk-nds.de/) entnommen haben, gab es deshalb bereits Gespräche mit der Axa-Versicherung - leider ohne Ergebnis. Offenbar bleibt auch in diesem Fall nur der Klageweg.