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Rosa Beilage 4/2014

Empfehlungen zum Honorarwiderspruch

01. Dezember 2014
 

Der DGVT-BV stellt seinen Mitgliedern regelmäßige Informationen zum Honorarwiderspruch zur Verfügung. Bitte legen Sie regelmäßig einen Widerspruch gegen Ihren Honorarbescheid ein – nur auf diese Weise sichern Sie sich einen Anspruch auf mögliche Nachzahlungen und dokumentieren damit zudem, dass PsychotherapeutInnen nicht einverstanden sind mit der aktuellen Honorarsituation.

Für alle KollegInnen bundesweit gilt, dass nur durch das routinemäßige Einlegen des Widerspruchs innerhalb der 1-Monats-Frist (Posteingangs-Stempel auf Ihrem Bescheid) ein Anspruch auf mögliche Nachzahlungen gesichert werden kann. Nach Einschätzung der Vertreter unseres Berufsstands in den Selbstverwaltungsgremien bestehen derzeit recht gute Chancen, dass für das Jahr 2014 eine Erhöhung der Vergütung der genehmigungspflichtigen Leistungen gerichtlich durchgesetzt werden kann. Hierzu werden von den Berufsverbänden Musterverfahren in einzelnen Bundesländern durchgeführt. Der DGVT-Berufsverband beteiligt sich derzeit unmittelbar an Musterklagen in Bayern, Berlin und Hamburg.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bewertungsausschuss Ende Juni 2014 nicht die angekündigte Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung der antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen vorgenommen hat, ist es aus unserer Sicht weiterhin wichtig, gegen die Honorarbescheide Widerspruch einzulegen.

Beim Aktionstag am 25.9.2014 in Berlin hat unser Verband gemeinsam mit vielen anderen Berufsverbänden und insgesamt 1.500 TeilnehmerInnen dafür demonstriert, dass die Krankenkassen und die KBV endlich einen seit Jahren überfälligen Beschluss fassen, der wenigstens ein Mindesthonorar für psychotherapeutische Leistungen garantiert. Die Politik wurde aufgefordert, endlich gesetzlich für eine gerechte Honorarverteilung zu sorgen und für die Umsetzung des Gebots der Honorargerechtigkeit (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts) durch den entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses (s.o.).

Solange diese Forderungen politisch nicht umgesetzt worden sind, bitten wir Sie, regelmäßig einen Honorarwiderspruch einzureichen – Sie dokumentieren damit, dass Sie nicht einverstanden sind mit der aktuellen Honorarverteilung und wir können damit die Basis des Protests gegen die Honorarungerechtigkeit verbreitern.

Aktuelle Muster für den Honorarwiderspruch erhalten Mitglieder über die Bundesgeschäftsstelle: info@dgvt-bv.de.