Entschädigung für ehemalige Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Jugendpsychiatrien
Nach jahrelangem Bemühen um die Anerkennung des Leids und Unrechts, das ehemalige Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Jugendpsychiatrien in Deutschland erleben mussten, gab es am 16.06.2016 eine Einigung der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung auf eine Entschädigung. Die Reaktionen auf die Einigung waren allerdings erwartungsgemäß gemischt. Während die Bundesbehindertenbeauftragte und die behindertenpolitischen SprecherInnen der CDU und SPD die Einigung als einen Erfolg werten, sehen viele Behindertenverbände die Entscheidung eher kritisch. Hauptkritikpunkt ist insbesondere die Ungleichbehandlung von Behinderten und Nichtbehinderten hinsichtlich ihrer Rentenersatzleistungen. So sollen ehemalige Heimkinder, die Unrecht und Leid in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien erfuhren, maximal 3.000 - 5.000 Euro Rentenersatzleistungen erhalten, während Nichtbehinderte, die in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen nicht sozialversichert arbeiten mussten, bis zu 25.200 Euro Rentenersatzleistungen erhalten können. Maik Nothnagel, der sich für den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) engagiert und selbst schlechte Erfahrungen in einem Heim sammeln musste, fasst es treffend zusammen: "Wenn nun schwarz auf weiß festgelegt ist, dass die Arbeit, die Menschen in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien leisten mussten und dafür keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, gerade einmal ein Fünftel von dem wert ist, was Nichtbehinderte in Jugendhilfeeinrichtungen an Rentenersatzleistungen bekommen, dann ist das harter Tobak".
Anna Millek
Quelle:
"Gleichbehandlung sieht anders aus" von Christian Mayer (Quelle: Kobinet, 17. Juni 2016): www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33971/Gleichbehandlung-sieht-anders-aus.htm