Erfurt und die Folgen: Das neue Waffengesetz
Seit dem 1. April diesen Jahres gilt die Reform des Waffengesetzes, wie sie nach dem Schulmassaker in Erfurt geplant und umgesetzt wurde. Danach dürfen Jugendliche unter dem 25. Lebensjahr einen Waffenschein und damit die Voraussetzung zum Kauf und Besitz einer Waffe nur dann erhalten, wenn sie ein entsprechendes Fachgutachten vorlegen (Wortlaut des neuen Waffengesetzes unter http://www.bmi.bund.de unter Gesetze, Verordnungen und Vorschriften/Innere Sicherheit/WaffG). Auch für die GutachterInnen sollen bestimmte Voraussetzungen gelten: Sie müssen entweder sachkundige/r Amtsarzt/Amtärztin, Arzt/Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder PsychotherapeutIn (Ärztlich, Psychologisch oder Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn) oder DiplompsychologIn mit Schwerpunkt Klinische Psychologie, Verkehrspsychologie oder Rechtspsychologie sein, so der vorläufige Entwurf einer Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz des Bundesinnenministeriums vom 31.03.2003, der inzwischen dem Bundesrat zugeleitet worden ist (siehe: http://www.dgvt.de/Politisches/Berufsbild Psychologische/r PsychotherapeutIn und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn). Dieser Entwurf sieht vor, dass Empfehlungen der Berufskammern bzw. Berufsverbände eingeholt werden, welche konkreten Personen als Gutachter in Frage kommen.
Dazu kann man Vieles sagen: Einerseits gäbe es sicher noch viele andere Möglichkeiten, um derart schreckliche Ereignisse wie in Erfurt zu erschweren, die weniger spektakulär aber ebenso wichtig wären wie eine Verschärfung des Waffengesetzes. Beispielsweise ein besserer Personalschlüssel in den Schulen, bessere Ausstattung mit SchulpsychologInnen, bessere Freizeiteinrichtungen in den Wohngebieten und Gemeinden, eine generell vernünftigere Schulpolitik und vieles Andere. Ob die Politik angesichts der leeren Kassen und der angeblich wichtigeren Aufgabe der Senkung der Lohnnebenkosten derartige Maßnahmen in Betracht zieht, muss leider bezweifelt werden.
Trotzdem bleibt es natürlich sinnvoll und auch ein guter Anfang, den Zugang zu Waffen zu verschärfen: Fraglich bleibt nur, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse einer derartigen Begutachtung zu Grunde liegen und wie die Gutachter ihre prognostischen Überlegungen untermauern sollen (Es soll geprüft werden, so heißt es lapidar, ob der Antragsteller "die geistig-seelische Reife" für den Umgang mit großkalibrigen Schusswaffen besitzt. Dies schließe "die emotionale als auch die intellektuelle Reife" ein). Immerhin macht die Begrenzung des Kreises der Gutachter Sinn. Die genannten Berufsgruppen verfügen alle über klinische und diagnostische Kenntnisse, sie sind mit der Schwierigkeit prognostischer Aussagen vertraut und haben, zumindest überwiegend, in ihrer Ausbildung oder Fortbildung entsprechende Kompetenzen erworben.Die Innenministerien der Länder sind nun aufgefordert, die Hinweise des Bundesinnenministeriums in entsprechende Erlasse umzusetzen. Es ist wünschenswert, wenn hier Fachleute und Vertreter der beteiligten Berufsgruppen herangezogen werden, um die Innenministerien entsprechend zu beraten.