Erwartungen an die große Koalition in Berlin
Beide gaben sich zuversichtlich, dass die große Koalition bis zum Sommer eine wirksame Finanzreform für die gesetzliche Krankenversicherung vorlegen wird.
Grundpfeiler einer solchen Finanzreform sind nach Ulla Schmidt:
- Gewährleistung des universellen Zugangs zu den Gesundheitsleistungen
- Alle Bürger erhalten die notwendige medizinische Leistung
- Solidarische Finanzierung der Gesundheitsleistungen
Ziel einer Finanzreform müsse zugleich das Sicherstellen eines pluralen Wettbewerbs sein, bei dem nicht nur innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern auch zwischen GKV und privater Krankenversicherung (PKV) fairer Wettbewerb herrsche. In einem Finanzausgleich zwischen Krankenversicherungen seien alle guten und schlechten Risiken einzubeziehen, betonte Ulla Schmidt mit Blick auf die PKV. "Außer Deutschland und den USA gibt es derzeit kein Land mit privater Vollversicherung. Überall werden ausschließlich private Zusatzversicherungen angeboten." Beispielhaft ist nach Ansicht der Ministerin das holländische Modell. Ab 1. Januar 2006 garantieren die Krankenkassen dort eine medizinische Grundversorgung. Wer über den Basisschutz hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen möchte, muss sich zusätzlich privat versichern. Die Gesundheitsversorgung für Kinder wird aus Steuern finanziert. Jeder Niederländer muss krankenversichert sein und die Kassen sind verpflichtet, jedermann ungeprüft aufzunehmen.
Scharf kritisierte die Ministerin die Ankündigung bzw. den Vollzug von Beitragssatzsteigerungen der Krankenkassen, für die sie in der jetzigen Situation wenig Verständnis zeigte.
Annette Widmann-Mauz will in der Finanzierung mehr Kapitaldeckung anstelle des bisherigen Umlagesystems. Im gegenwärtigen Umlagesystem wird umverteilt zwischen Alt und Jung, Gesund und Krank, sowie Arm und Reich. Durch die Einführung eines Versicherungsschutzes mit Teilkapitaldeckung soll der Ausgabensteigerung bedingt durch die demografische Alterung der Bevölkerung und den medizinisch-technischen Fortschritt entgegengewirkt werden. Unterschiede zwischen den beiden Koalitionspartnern waren auch unüberhörbar bei der klaren Unterscheidung zwischen Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die von Schmidt propagierte Angleichung der Arzt-Honorare für die Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten, wird von Widmann-Mauz abgelehnt.
Im Bereich der Ärztevergütung soll es ein transparentes Honorarsystem geben, in dem der einzelne Arzt weiß, was er für seine Leistung erhält. Im Koalitionsvertrag verankert ist zudem eine Absenkung des Multiplikators beim Ansatz des Gebührensatzes in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Namentlich erwähnt sind die Beihilfeberechtigten. Das hilft vor allen Dingen Bund und Ländern etliche Millionen Behandlungskosten zu sparen. Die Weiterentwicklung des Honorarsystems will die Ministerin an ein neutrales Institut übertragen, weg von der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen.
Außerdem will die Bundesregierung das Vertragsarztrecht flexibler gestalten. Ein erster Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts (VÄG)" des Ministeriums liegt bereits vor. Er beinhaltet Änderungen des SGB V und der Ärzte-Zulassungsverordnung, die sowohl Ärzte als auch Psychotherapeuten betreffen.
Vorgesehen sind:
- Erweiterung von Anstellungsmöglichkeiten
Die Anzahl der angestellten Ärzte in einer Arztpraxis soll nicht mehr begrenzt werden. Allerdings bleibt es dabei, dass die angestellten Ärzte bei der Berechnung des Versorgungsgrades in der Bedarfsplanung angerechnet werden. Diese Liberalisierung gilt also dann nur in Planungsbereichen, die nicht wegen Überversorgung gesperrt sind. Dann ist aber auch keine Fachgebietsidentität zwischen Praxisinhaber und angestellten Ärzten erforderlich. Ein Arzt könnte dann also auch einen Psychotherapeuten anstellen - jedoch leider nicht umgekehrt. Denn dies verbietet die Musterberufsordnung der Ärzte, wonach ein niedergelassener Arzt nicht als Angestellter eines Nicht-Arztes arbeiten darf. - Zweigpraxen
Künftig sollen auch weitere vertragsärztliche Tätigkeiten an anderen Orten zulässig sein, "wenn und soweit dies für die Versorgung der Versicherten an weiteren Orten notwendig ist und die ordnungsgemß?e Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird". Allerdings muss für den Ort dieser Tätigkeit die zuständige KV eine entsprechende Ermächtigung des Arztes vornehmen. - Gemeinschaftspraxen
Ein Arzt soll in mehreren Gemeinschaftspraxen bzw. Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) arbeiten können, und dies bedeutet, dass er in mehreren Gemeinschaftspraxen jeweils für eine begrenzte Stundenzahl, z. B. bei speziellen Teilgebietsleistungen, tätig sein kann. Als Beispiel wird in der Begründung auf einen niedergelassenen Schmerztherapeuten hingewiesen, der neben dieser Tätigkeit auch noch in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit einem ambulanten Operateur aktiv ist.
Sollte es bei diesem Arbeitsentwurf bleiben, könnte es auch berufsübergreifende Gemeinschaftspraxen geben, d.h. es könnten dann Ärzte und Psychotherapeuten interdisziplinär in einer Praxis zusammenarbeiten. - Nicht vorgesehen sind Teilzulassungen, wie sie eigentlich die Kassenärztliche Bundesvereinigung befürwortet. Hier besteht offenbar die Gefahr, dass halbtags arbeitende Niedergelassene dann zur Abgabe einer Hälfte ihrer Zulassung gezwungen werden könnten (siehe hierzu gesonderte Stellungnahme).
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
Download Arbeitsentwurf Änderungen des Vertragsrechtes
Ein aktuelles Vorhaben der Koalition ist das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Das Gesetz soll die steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen. Unterschiedlichste Instrumente wie Preismoratorien, Festbeiträge oder Generikaverordnungen verhelfen immer nur zu kurzfristigen Erfolgen. Der am heftigsten diskutierte Punkt des AVWG ist die Bonus-Malus-Regelung für Ärzte. Ärzte, die im Vergleich zu ihren Kollegen zu viele oder zu teure Medikamente verschreiben, soll künftig das Honorar gekürzt werden.
Eine Belohnung erhalten Ärzte, wenn die Ausgaben der insgesamt verordneten Medikamente die festgelegten Therapiekosten unterschreiten. Diesen Bonus der Kassen sollen die KVen unter den Vertragsärzten aufteilen, die bei den Verordnungskosten in Plan liegen.
Das Echo auf das AVWG von Seiten der Ärzteschaft war unüberhörbar. Eine Woche lang protestierten die niedergelassenen Ärzte gegen begrenzte Budgets, sinkende Einnahmen und eine bürokratische Gängelung. Offenbar blieb dies nicht ohne Wirkung auf die Politik. Die Koalitionspartner planen Presseberichten zufolge bereits Nachbesserungen am Arzneimittel-Sparpaket.
Die Große Koalition steht enorm unter Druck, eine große Finanzierungs- und Strukturreform des Gesundheitswesens zügig auf den Weg zu bringen.
Ein erstes Konzept als Diskussionsgrundlage kündigte Ulla Schmidt für Ende März (zufällig nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz) an. Dafür will sie Vorschläge von Union und SPD bündeln. Bis spätestens Ende Oktober müsste der fertige Gesetzentwurf vorliegen, wenn die Reform am 1. Januar 2007 in Kraft treten soll.
Ein weiteres Gesetz, das Ulla Schmidt auf den Weg bringen will, betrifft die Gesundheitsvorsorge. Bereits im vergangenen Jahr hat die SPD-Politikerin versucht, ein Präventionsgesetz durchzusetzen. Die Unionsländer lehnten den Entwurf der Gesundheitsministerin jedoch damals im Bundesrat ab.
Aus dem BMG ist zu hören, dass die Ministerin das Gesetz in überarbeiteter Form auf den Weg bringen will, der Zeitpunkt ist allerdings nicht bekannt. Die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten im Januar ihren vierten Präventionsbericht vorgestellt. Demnach hat die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2004 mit Präventionsangeboten doppelt so viele Menschen wie im Jahr 2003 erreicht. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Präventionsberichts finden Sie unter http://www.aok-bv.de/presse/infos/index_06759.html .
Die Reform der Pflegeversicherung ist eine weitere große Aufgabe dieser Legislaturperiode. In einem Interview äußerte sich Ulla Schmidt dazu: "Wir brauchen die Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär, eine bessere Berücksichtigung des Betreuungs- und Pflegeaufwandes für demenziell Erkrankte und ihrer Angehörigen sowie die Dynamisierung der Leistungen. Gleichzeitig muss die Pflegeversicherung bezahlbar bleiben." (aus: Gesundheit und Gesellschaft Nr. 1/2006).