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VPP 3/2016

EU-Politik- Europäische Kommission zum Thema Menschenhandel [1]

25. Juli 2016
 

Die EU-Kommission hat am 19.05.2016 einen Bericht vorgelegt, der die EU-Mitgliedstaaten dazu aufruft, die bestehenden EU-Regeln zum Kampf gegen Menschenhandel besser umzusetzen.

Laut des Berichts hat insbesondere die Zahl der Kinder, die Opfer von Menschenhändlern geworden sind, stark zugenommen. Auch bei der Zahl der Opfer mit Behinderungen und der Opfer mit Roma-Hintergrund sei ein Anstieg festzustellen. Ziel des bestehenden EU-Rechtsrahmens ist es, die Zahl der Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern zu erhöhen, geeignete Verfahren für die frühzeitige Identifizierung und den Schutz der Opfer einzuführen und die Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels zu verstärken. Die Ergebnisse des Berichts über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels werden in die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Zeit nach 2016 einfließen, die 2016 veröffentlicht werden soll.

In dem Bericht wurde festgestellt, dass im Zeitraum 2013-2014 insgesamt 15 846 Opfer von Menschenhandel in der EU registriert wurden. Angesichts der Vielschichtigkeit der Berichterstattung über dieses Phänomen sei die tatsächliche Zahl jedoch wesentlich höher als die von den Behörden registrierte Zahl. Den Ergebnissen des Berichts zufolge ist der Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung mit 67 % nach wie vor die am weitesten verbreitete Form des Menschenhandels, gefolgt von Arbeitsausbeutung mit 21%. Mehr als drei Viertel der registrierten Opfer seien Frauen (76 %) und bei mindestens 15 % handele es sich um Kinder. Ferner werden in dem Bericht Verbindungen zwischen Menschenhandel und anderen Formen der Kriminalität und der Ausnutzung der Schutzbedürftigsten vor dem Hintergrund der derzeitigen Migrationskrise aufgezeigt sowie auf eine stärkere Nutzung des Internets und der neuen Technologien zur Anwerbung von Opfern hingewiesen.

Laut EU-Kommission müssen die Mitgliedstaaten der EU die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels vollständig und korrekt umsetzen, um aktiv gegen die wichtigsten Herausforderungen im Kampf gegen den Menschenhandel vorzugehen. Der Schutz der Flüchtlingskinder habe oberste Priorität. Das ist auch eines der wesentlichen Ziele der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der Kommission.

Die EU-Kommission plant, bis Ende 2016 einen Bericht über die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels, einen Bericht über die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern sowie die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum nach 2016 zu veröffentlichen.

Hintergrundinformationen zum Bericht der EU-Kommission über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels gibt es hier.

Weitere Informationen:

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1757_de.htm

[1] EUFIS-Newsletter der Bank für Sozialwirtschaft AG und des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands - Gesamtverband e.V, Juni 2016