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Juristisches  • Urteile  • Rosa Beilage 1/2011

Gegenwind für Glücksspielbranche

01. März 2011

Verbot von Automaten in der Diskussion „Enormes Suchtpotenzial“.

 

Die Glücksspielbranche bekommt Gegenwind. Bereits im Herbst hat der Europäische Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol kritisiert und Gesetzesänderungen gefordert (siehe Rosa Beilage 4/2010). Nun fordert die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), die schätzungsweise 70.000 Spielautomaten in Kneipen, Einkaufszentren, Tankstellen und Flughäfen zu verbieten. Zudem verlangt sie drastischere Regelungen für die rund 10.000 Spielhallen.

Dass Glücksspiele ein enormes Suchtpotenzial aufweisen, ist nichts Neues. 400.000 Spielsüchtige gibt es nach Angaben der Drogenbeauftragten derzeit; der Anteil pathologischer Spieler liege in Spielhallen bei 42 Prozent und in Gaststätten bei 30 Prozent. Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten lockt die Aussicht auf das große Geld. Die Suchtgefährdung durch Spielautomaten und in Kasinos wird von Experten als wesentlich höher eingeschätzt als die durch die staatliche Lotterie und die Sportwetten.

Die Vorsitzende des Bundesverbands Glücksspielsucht, Ilona Füchtenschnieder, begrüßt vor allem im Hinblick auf die Jugendlichen die Initiative von Mechthild Dyckmans, Automaten aus Gaststätten zu verbannen. Wenig Unterstützung kommt jedoch aus der Politik: Für Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP, wie Dyckmans), in dessen Haus die Drogenbeauftragte angesiedelt ist, sind die Pläne lediglich „ein Arbeitspapier“. Auch Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (ebenfalls FDP) – sein Ministerium ist für Spielhallen zuständig – hält nichts von einem Automaten-Verbot in Gaststätten und Einkaufszentren. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband lehnt die anvisierte „Radikal-Lösung“ ebenfalls ab: Spielautomaten hätten für Eckkneipen und Imbissbetriebe eine „gewisse Bedeutung“, heißt es dort. Ein Verbot würde sie hart treffen.

Hohe Steuereinnahmen

Vordergründig kann ja eigentlich niemand etwas dagegen haben, Spielautomaten zu verbieten und damit der Spielsucht vorzubeugen. Doch offenbar spielt wieder mal das Geld die entscheidende Rolle bei der Abwägung der Argumente: Denn die Kommunen profitieren stark von den Spielautomaten: Sie werfen ordentlich Umsatz ab, und die Vergnügungssteuer nimmt der Staat ein. Allein die Spielautomaten spülen bundesweit 300 Millionen Euro in die Staatskassen, hat die Bremer Fachstelle Glückspielsucht errechnet. Insgesamt werden in 10.000 Spielhallen und an 70.000 Automaten schätzungsweise acht Milliarden Euro pro Jahr umgesetzt.

Der Europäische Gerichtshof hatte nicht in erster Linie das Problem der Spielsucht im Fokus, als er das staatliche Glücksspielmonopol im Herbst kippte. Es ging letztlich darum, dass das Monopol vorgeschoben werde, um Lotterien und Sportwetten unter staatlicher Regie laufen zu lassen – und die Steuereinnahmen zu kassieren. Andere Anbieter hätten dadurch Wettbewerbsnachteile. Deshalb wurde die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz zu ändern. Zu einem Ergebnis ist man bislang allerdings nicht gekommen. Vertreter der Länder, die formal zuständig sind, trafen sich zwar im Januar, um darüber zu beraten. Die Entscheidung wird im Frühjahr erwartet.

Nun kann man gegenrechnen: Soll man die Automaten verbieten, Spielhallen schließen, keine Werbung mehr für staatliche Glücksspiele machen und den Markt für private Anbieter weiterhin sperren – und damit auf viele Millionen Steuereinnahmen verzichten? Oder soll man alles so belassen wie bisher bzw. die Spiel-Möglichkeiten noch ausweiten – und die Therapiekosten für 400.000 Spielsüchtige bezahlen (zzgl. unvermeidlicher Folgekosten, die beispielsweise durch Beschaffungskriminalität verursacht werden)? Und wo bleibt dann die (gelegentlich beschworene) Moral?

 

Angela Baer