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Umsetzung

Gespräch der Psychotherapeutenverbände mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt am 6. November 2001 in Berlin

09. Februar 2007

Das Gespräch fand im großen Besprechungssaal der Berliner Dependance des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Berlin statt.

 

Anwesend waren zwei Vertreter des wissenschaftlichen Beirates (Prof. Hoffmann und Prof. Margraf) und über 30 VerbändevertreterInnen aus 4 unterschiedlichen Verbandsgruppierungen, der Ständigen Konferenz der Ärztlichen Psychotherapieverbände (StäKo), der Arbeitsgemeinschaft der Psychotherapeutenverbände in der Gesetzlichen Krankenversicherung (AGR), der Arbeitsgemeinschaft für Psychotherapie (AGP) und der Allianz psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände. Für die Allianz war u. a. das Vorstandsmitglied Dr. Heiner Vogel von der DGVT als Vertreter dabei.
Von seiten des Ministeriums waren Ministerin Schmidt, Frau Becker (zuständig für das Berufsrecht) und Herr Hiddemann (zuständig für das Sozialrecht) anwesend.

Von den Verbänden der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten wurden u. a. folgende Forderungen und Nachbesserungswünsche erhoben:

    • Psychotherapie muss Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben
    • Einbeziehung von Psychotherapeuten in Prävention und Rehabilitation
    • Beteiligung am runden Tisch
    • Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, speziell für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Bedarfsplanungsrichtlinien ausrichten am epidemiologischen Bedarf
    • Einbeziehung von Psychotherapie in die Disease-Management-Programme
    • Sicherung des Erstzugangsrechtes für Psychotherapie auch in der integrierten Versorgung
    • Verbesserung der Vorgaben für die Psychotherapeutenausbildung (Inhalte Verschlanken und Veränderung der rigiden Vorgaben für das Psychiatriejahr)
    • Wissenschaftlicher Beirat an der Bundespsychotherapeutenkammer ansiedeln
    • Veränderung der Legaldefinition von Psychotherapie
    • Einbeziehung der Psychotherapeuten in den Koordinierungsausschuss der Spitzenverbände der Gesundheitsversorgung
    • Gleichstellung der Psychotherapeuten in Krankenhäusern und Kliniken sowie entsprechende Veränderungen im BAT

Der wissenschaftliche Beirat beklagte, dass die Ärztekammern bisher noch nicht das Versprechen eingelöst hätten, sich bei der Ausgestaltung der ärztlichen Psychotherapieweiterbildung an den Empfehlungen des Beirates zu orientieren und kritisierte, dass in Deutschland hinsichtlich der Psychotherapieforschung viel zu wenig Forschung stattfinde.

Atmosphärisch verlief das Gespräch freundlich und konstruktiv, allerdings gab es von seiten der Ministerin nur die Zusage, dass mit ihr als Ministerin die ambulante Psychotherapie eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibe. Eine Zuzahlung ausschließlich für Psychotherapie lehne sie ebenso ab, wie sie dagegen war, die ambulante Psychotherapie als Wahlleistung einzuführen.
Es wird aber weder eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes in dieser Legislaturperiode noch gesetzliche Initiativen zur Lösung der Honorarproblematik geben.