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Prävention  • VPP 1/2012

Gesundheitsausschuss Bundestag: Anhörung Prävention [1]

15. Februar 2012
 

Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages führte eine Anhörung zu den Anträgen

  • „Potenziale der Prävention erkennen und nutzen – Prävention und Gesundheitsförderung über die gesamte Lebensspanne stärken“ der SPD Fraktion,
  • „Prävention weiter denken – Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken“ der Fraktion Die Linke
  • „Gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung schaffen – Gesamtkonzept für nationale Strategie vorlegen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch.

Die Besuchertribüne in Anhörungssaal war beinahe voll besetzt, offensichtlich waren viele aus der „Präventionsszene“ zur Anhörung angereist.

Die meisten der geladenen Experten waren altbekannte Gesichter in Sachen Prävention, so Rolf Rosenbrock und Elisabeth Pott und andere, aber auch einige, wenn auch wenige, neue Gesichter.

Inhaltlich bot die Anhörung nicht viel Neues.

Beklagt wurde, dass viel zu wenig Geld für die Prävention ausgegeben werde, die 10 € pro Versicherten für die Prävention nach § 20, wie von der SPD gefordert, wurden vom GKV-SV als nicht realisierbar bewertet.

Norbert Haberl, BKK-BMW erklärte, würden die Krankenkassen 10 € für Prävention ausgeben, müssten von allen Krankenkassen Prämien erhoben werden. Sie brauchten wieder finanzielle Souveränität, der Fonds müsse aufgelöst werden.

Die Vertreter der Theorie der „Berliner“ Sozialforschung (mit der daran hängenden Sozialszene) wie Rolf Rosenbrock vertraten wie schon in der letzten, vorletzten und vorvorletzten Präventionsrunde die Auffassung, dass Prävention, so wie heute durchgeführt, mit Kampagnen und mit auf die Breite der jeweiligen Altersgruppe ausgerichteten Settings, nachweisbar nur bildungsnahe Schichten erreiche. Deren Gesundheit verbessere und ihre Lebenszeit verlängere sich durch die Kampagnen, etc., nicht aber die der sozial Benachteiligten. So vergrößere sich die Diskrepanz zwischen beiden Gruppen. Deshalb müsse gezielt in der Gruppe der sozial Benachteiligten angesetzt werden, und zwar mit ihrem methodischen Ansatz, der wissenschaftlich belegbar erfolgreich sei.

Dagegen stand Elisabeth Pott, nach der die Kampagnen der BZgA, die Settings, für die sie z.B. die Kommunen berate, sehr wohl die Zielgruppe der Benachteiligten erreichten und deutliche Erfolge vorweisen könnten.

Zwischen diesen beiden Antipoden ließen sich auch in der Anhörung unterschiedliche Mischformen ausmachen.

Ein zwar nicht ganz neuer, aber früher nicht an vorderster Front in der Debatte in Erscheinung getretener Player sind die Ärzte, insbesondere die Kinder- und Jugendärzte mit Martin Wabitsch und Wilfried Kunstmann (BÄK). Sie versicherten beredt, dass gerade Ärzte den Zugang zu allen Gruppen, zu der Gruppe der sozial Benachteiligten sogar den besten Zugang hätten. Auch sie konnten jahrzehntelange Erfolge, wie bei der Bekämpfung der Rachitis, auf ihr Konto buchen. Schon ein wenig merkwürdig, gerade Rachitits als Beispiel zu nennen, ist doch schon in der Altersgruppe 60+ kaum noch ein Fall von Rachitis auszumachen.

Dass gerade Kinder- und Jugendärzte nicht immer erfolgreich sind, zeigt die sinkende Durchimpfung der Kinder gegen die schweren Kinderkrankheiten.

Die Liste der jeweils besten Präventionsakteure lässt sich weiter verlängern, jeder von ihnen ist davon überzeugt, den besten Zugang, die größten Erfolge aufweisen zu können – alles wie gehabt, nur die Ärzte wollen jetzt aktiv mitmischen.

Die Frage Präventionsgesetz ja oder nein, Stiftung ja oder nein, oder keins von beiden, nahm nur einen untergeordneten Stellenwert ein.

Auch der Bericht von Salome Greyerz, Bundesamt für Gesundheit, Schweiz, über dortige Erfahrungen mit einer Stiftung und einem Präventionsgesetz trug nicht wirklich zu Erhellung bei. Aber warum gerade wieder das Stiftungsmodell besonders von der SPD präferiert wird, nachdem Ulla Schmidt damit schon großartig gescheitert ist, wurde nicht thematisiert.

Auch auf die Frage, ob die Aktivitäten stärker koordiniert werden müssten und wer diese Aufgabe übernehmen sollte, wie man Qualitätssicherung einziehen könnte, wer beraten sollte, konnte keine wirklich überzeugende Antwort gefunden werden – beinahe alle fühlten sich dazu berufen.

Da das BMG schon einen neuen Präventionsvorstoß in der 2. Hälfte der Legislaturperiode angekündigt hat und die Vorbereitungen laufen, muss sich jeder Akteur jetzt positionieren.

Unter dieser Regierungskoalition, unter dieser BMG-Führung dürften die Ärzte und die BZgA die größten Chancen haben, dass ein ordentlicher Teil vom „Präventionskuchen“ auf ihren Tellerchen landet.

Diese Aktion wird nicht unumstritten bleiben.

Die Krankenkassen, die vor allem auf Verhaltensprävention und auf betriebliche Gesundheitsförderung setzen, wollen sicherlich nicht, dass ihre Gelder fremdbestimmt werden und haben schon gegenüber Ulla Schmidt heftigen und auch erfolgreichen Widerstand geleistet.

Ob ihnen dies in neuer Konstellation wieder gelingt?

Sie haben ein überzeugendes ordnungspolitisches Argument, denn noch ist in keiner Weise geklärt, welche Art von Prävention mit welcher Zielsetzung Aufgabe der GKV ist, welche Aufgaben andere Sozialversicherungsträger, welche die Betriebe und vor allem, welche der Staat übernehmen muss. Klare Aufgabenverteilung hat immer auch die Übernahme der Kosten zur Folge, und es nicht akzeptabel, dass sich die öffentliche Hand weiter aus den ihr zugewiesenen Aufgaben zu Lasten der Sozialversicherungen zurückzieht.


[1]Quelle: HIGHLIGHTS 30/11:20.12.2011; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.