Skip to main content
 
VPP 2/2014

Gesundheitspolitische Notizen

05. Mai 2014
 

Statistik Beschäftigte im Gesundheitswesen

Der Pressemeldung des statistischen Bundesamtes vom 5. März 2014 kann entnommen werden, dass 2012 rund 5,2 Millionen Menschen und damit etwa jeder achte Beschäftigte in Deutschland im Gesundheitswesen tätig ist, und die Beschäftigtenzahl im Gesundheitswesen seit dem ersten Berechnungsjahr 2000 um rund 950 000 Beschäftigte oder 22,6 % gestiegen ist. Die Zahl der Arbeitsplätze wuchs somit im Gesundheitswesen rund dreimal so stark wie in der Gesamtwirtschaft. Vor allem bei Frauen ist das Gesundheitswesen ein beliebtes Arbeitsfeld. Im Jahr 2012 waren gut drei Viertel der Beschäftigten weiblich (75,8 %). Besonders hoch war der Frauenanteil in den ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen (87,6 % beziehungsweise 85,0 %).

Weitere gesundheitsbezogene Daten und eine Tabelle zur Gesundheitspersonalrechnung und Erläuterungen sind im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter folgendem Link einsehbar  www.gbe-bund.de

Quelle: Informationen des Paritätischen vom 5.03.2014

Drogenbeauftragte plant Suchtrat

Die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler, will sich „kraftvoll insbesondere für die Suchtprävention und die Hilfen für Suchtkranke einsetzen“. Die Landwirtin aus Mittelfranken, die sich seit 2002 im Bundestag vor allem mit Agrarpolitik und Tourismus befasste, sagte bei ihrer Amtseinführung, die Ausrichtung in der Drogen- und Suchtpolitik mit den Säulen von Prävention, Beratung und Behandlung, Maßnahmen zur Schadensreduzierung sowie gesetzlichen Regulierungen zur Angebotsreduzierung, habe sich bewährt. Es gelte, Menschen möglichst vor dem Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu bewahren und wirksame Hilfen zur Bewältigung von Sucht frühzeitiger anzubieten. Wichtig sei ihr, die Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien zu verbessern. Mortler kündigte an, wieder einen Drogen- und Suchtrat als beratendes Gremium einzuberufen. Ihm sollen VertreterInnen der zuständigen Bundes- und Landesministerien, der Kommunen, der Suchtkrankenhilfe, der Forschung sowie der Selbsthilfe angehören.

Quelle: G+G Gesundheit und Gesellschaft, Ausgabe 2/2014, 17. Jahrgang
 

Qualitätsinstitut soll zügig starten

Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Institut für Qualitätssicherung im Krankenhaus soll bereits in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen. Das kündigte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, an. Hauptaufgabe der Einrichtung werde es sein, Mindestmengen insbesondere für Hüft- und Kniegelenkprothesen, Bandscheiben-Operationen und die Versorgung von Frühgeborenen je Krankenhaus festzulegen. Der Etat des Instituts sollte bei 16 Millionen Euro liegen. Wichtig sei die Qualitätsmessung. Ziel müsse eine Rangliste sein, die Versicherten zeige, in welcher Klinik welcher Eingriff am besten ausgeführt werde. Hecken schlug zudem vor, aus dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Innovationsfonds, Geld für die Bewertung medizinischer Behandlungsmethoden, etwa durch das Cochrane-Zentrum in Freiburg, und für die Erprobung neuer Versorgungsmodelle auf dem Land, bereitzustellen.

Quelle: G+G Gesundheit und Gesellschaft, Ausgabe 2/2014, 17. Jahrgang
 

Gesundes Altern erforschen

Im Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ der Europäischen Union (EU) sind in den nächsten sieben Jahren rund 1,21 Milliarden Euro für den Bereich „Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen“ vorgesehen. Schwerpunktthema der ersten rund 50 Ausschreibungen (mit Bewerbungsfristen bis April 2015) ist die Individualisierung von Gesundheit und Pflege. Die EU-Forschungsdirektion erwartet hier Ergebnisse, die helfen, die Folgen der Alterung der europäischen Bevölkerung, steigende Krankheitskosten und die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in den Griff zu bekommen. Ziel ist es, gesundheitliche Ungleichheiten abzubauen und gesundes Altern zu fördern.

Weitere Informationen: www.horizont2020.de

Quelle: G+G Gesundheit und Gesellschaft, Ausgabe 2/2014, 17. Jahrgang
 

Sprachtherapie für immer mehr Jungen

Gesetzlich Krankenversicherte haben 2012 für 5,01 Milliarden Euro Heilmittel bekommen. Insgesamt wurden 42,1 Millionen Verordnungen ausgestellt. Der Großteil der Leistungen entfiel auf die Physiotherapie (85,5 Prozent, 36 Millionen Verordnungen für 235 Millionen Einzelbehandlungen). Entsprechend flossen 72,5 Prozent der Ausgaben für Heilmittel in die Physiotherapie. 14 Prozent gaben Krankenkassen und Versicherte (Eigenanteil) für Ergotherapie aus, elf Prozent für sprachtherapeutische und 2,4 Prozent für podologische Behandlungen. Wie aus dem Heilmittelbericht 2013 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervorgeht, nahmen die Physiotherapie-Verordnungen seit 2005 nur leicht zu, während bei Ergotherapie und Sprachtherapie ein Anstieg um rund 50 Prozent zu verzeichnen ist. So erhalten immer mehr Kinder vor Schulbeginn sprachtherapeutische Unterstützung vor allem Jungen: 2012 brauchte schon jeder vierte logopädische Unterstützung vor dem Schulstart für eine gesunde, altersgerechte Entwicklung. Fünf Jahre zuvor war es erst jeder fünfte. Seit kurzem unterstützt das Online-Lernprogramm „Praxiswissen Quickcheck“ des AOK-Bundesverbandes Vertragsärzte und Praxisteams bei der Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Es ergänzt die Lernprogramme auf dem Gesundheitspartner-Portal der AOK.

Weitere Informationen: www.aok-gesundheitspartner.de > Arzt und Praxis > Praxiswissen Quickcheck

Quelle: G+G Gesundheit und Gesellschaft, Ausgabe 2/2014, 17. Jahrgang
 

App warnt vor Handy-Abhängigkeit

Die neue kostenlose „Menthal“ erlaubt es Smartphone-NutzerInnen, ihren Umgang mit dem Handy zu messen. Sie können etwa sehen, wie viel Zeit sie täglich am Handy verbringen und welche Anwendungen sie am häufigsten nutzen. Die Daten werden anonymisiert an einen Server übermittelt. Informatiker und Psychologen der Universität Bonn werten sie aus. Die App ist Teil eines größeren Forschungsvorhabens zur Untersuchung des Handygebrauchs. Mit der App wurde bereits das Telefonverhalten von 50 Studenten über sechs Wochen untersucht. Ein Viertel der ProbandInnen nutzte sein Telefon mehr als zwei Stunden pro Tag. Im Schnitt aktivierten die StudienteilnehmerInnen ihr Telefon 80 Mal täglich – tagsüber durchschnittlich alle zwölf Minuten. Studienleiter Dr. Christian Montag nannte die Ergebnisse „zum Teil erschreckend“. Der typische Nutzer telefoniere lediglich acht Minuten und verbringe mehr als die Hälfte der Zeit mit Messenger-Funktionen oder in Sozialen Netzwerken. Die Abhängigkeit vom Handy ähnele der süchtiger Automaten-Glücksspieler.

Quelle: G+G Gesundheit und Gesellschaft, Ausgabe 2/2014, 17. Jahrgang
 

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Förderung von Forschungsverbünden  zu seltenen Erkrankungen

Mehr als vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer seltenen Erkrankung. Zu diesen zählen weltweit bis  zu 8 000 verschiedene Krankheitsbilder, von denen jeweils höchstens einer von 2 000 Menschen betroffen ist. Oft handelt es sich um sehr schwere Krankheiten, die eine aufwändige Behandlung und Betreuung erfordern. Zudem benötigt die Forschung zu seltenen Erkrankungen eine Bündelung von Expertise, die meist nur überregional oder international vorhanden ist. Sowohl in Deutschland als auch in der EU ist in den letzten vergangenen Jahren das Bewusstsein für diese besonderen Herausforderungen gewachsen.

Das BMBF beabsichtigt, Forschungsverbünde zu fördern, die durch eine problemlösungsorientierte und interdisziplinäre Zusammenarbeit neue Erkenntnisse zu seltenen Erkrankungen erarbeiten. Die Verbünde sollen ein kooperatives und koordiniertes Forschungskonzept verfolgen, das hinsichtlich seines Innovationspotentials überzeugt und kurz- bis mittelfristig auf einen nachhaltigen Effekt für eine bessere Versorgung der Erkrankten zielt.

In den Verbünden sollen sich die besten in dem jeweiligen Krankheitsbereich tätigen nationalen Forschungsgruppen, klinischen Zentren und diagnostischen Speziallabors für eine interdisziplinäre Kooperation zusammenschließen. Dabei sind - soweit angemessen - insbesondere bestehende Forschungsplattformen (z. B. Register, Biobanken, innovative Spezialdiagnostik einschließlich Hochdurchsatzsequenzierung), klinische Studieneinrichtungen (z. B. Koordinierungszentren für klinische Studien) und Versorgungsstrukturen einzubeziehen. Die Einbeziehung gegebenenfalls vorhandener einschlägiger Patientenorganisationen wird ausdrücklich befürwortet.

Antragsberechtigt sind als Verbundpartner staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken), Patientenorganisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE1-Kapazität in Deutschland wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_de.htm einzusehen).

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
 53227 Bonn

 Telefon: 02 28/38 21-12 10
 Telefax: 02 28/38 21-12 57
 E-Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
 Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme: www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/5200.php

Quelle: Informationen des Paritätischen vom 30.03.2014

Paritätischer fordert verlässliche Finanzierung für Frauenhäuser

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Politik auf, endlich für eine verlässliche Finanzierung der rund 350 existierenden Frauenhäuser und zahlreichen Beratungsstellen zu sorgen. Darüber hinaus müsse, durch einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe, der Zugang aller Betroffenen zu den Zufluchtseinrichtungen und Beratungsangeboten sichergestellt werden. Mehr als 20.000 von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder suchten nach Angaben des Verbandes jährlich Zuflucht in Frauenhäusern. Fast jede vierte Frau werde in ihrem Erwachsenenleben mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch einen Beziehungspartner. Rund 42 Prozent aller Frauen seien psychischer Gewalt ausgesetzt. Die Broschüre „Bundesweite Standards für die notwendige Ausstattung und fachliche Arbeit von Frauenhäusern“ steht im Internet kostenlos zur Verfügung.

Weitere Informationen: www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/broschuere_rahmenbedingungen_frauenhaus_web.pdf

Quelle: Blätter der Wohlfahrtspflege, Ausgabe 2/2014 März/April, Jg. 161

Aktion Mensch initiiert „Inklusionsbarometer“

Menschen mit Behinderung profitieren von der positiven Tendenz am Arbeitsmarkt deutlich weniger als Menschen ohne Behinderung. Dies belegt das erstmals erhobene Inklusionsbarometer der Aktion Mensch zum Thema Arbeit. Ziel des vom Handelsblatt Research Institute entwickelten Barometers ist es, Auskunft über den Grad der Inklusion in der Arbeitswelt zu geben. Im Ergebnis ist die Quote der Arbeitslosen mit Behinderung mit 14 Prozent fast doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung. Zudem stellten die Arbeitgeber von Menschen mit Schwerbehinderung im vergangenen Jahr rund fünf Prozent mehr Anträge auf Kündigung bei den Integrationsämtern als im Durchschnitt des vorangegangenen Fünf-Jahreszeitraums. Für das Inklusionsbarometer Arbeit sind 402 mittelständische Unternehmen und 807 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung befragt worden. Zugleich sind die jüngsten Zahlen aus verschiedenen Quellen wie der Bundesagentur für Arbeit in die Bewertung eingeflossen. Das Barometer setzt sich aus Teilergebnissen zur Lage und zum Klima zusammen und wird von der Aktion Mensch ab 2013 jährlich erhoben.

Weitere Informationen: www.aktion-mensch.de

Quelle: Blätter der Wohlfahrtspflege, Ausgabe 2/2014 März/April, Jg. 161

„Soziale Stadt“ soll wieder ausgebaut werden

Die neue Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks (SPD), hat eine deutliche Ausweitung des Programms „Soziale Stadt“ angekündigt. Für die Städtebauförderung stünden künftig 700 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Von dem Mittelzuwachs solle insbesondere das in der vergangenen Legislaturperiode stark reduzierte Programm „Soziale Stadt“ profitieren.

Weitere Informationen: www.bmub.bund.de

Quelle: Blätter der Wohlfahrtspflege, Ausgabe 2/2014 März/April, Jg. 161
 

Neue Broschüre zu den Aufgaben des G-BA

Mit seiner neuen Informationsbroschüre „Entscheidungen zum Nutzen von Patienten und Versicherten“ gibt der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) anhand ausgewählter Beispiele Einblick in seine Arbeit. Zielgruppe sind Journalisten, interessierte Bürger, Patienten, Beratungsinstitutionen sowie Studierende und Auszubildende aus Berufen des Gesundheitswesens. Anhand exemplarischer Patientengeschichten werden Entscheidungen des G-BA vorgestellt. Zu allen Beispielen gibt es vertiefende Informationen zu den Aufgaben des Gremiums. Die kompakte Kurzvorstellung im A5-Format ergänzt das bisherige Informationsangebot, bestehend aus Website, Geschäftsbericht, Flyern und Online-Newsletter. Die Broschüre steht auf der G-BA-Website zum Download bereit und kann auch als Druckversion bestellt werden.

Weitere Informationen: info@g-ba.de, www.g-ba.de

Quelle: reportpsychologie, 4/2014 April 2014

Waltraud Deubert