Skip to main content
 

GESUNDHEITSPOLITISCHE NOTIZEN

27. Februar 2023
 

Deutschland wird älter, bunter und individueller

Die Bevölkerung in Deutschland ist seit der Wiedervereinigung stärker durch höhere Bildung, Migration und individuelle Lebensformen geprägt. Das zeigt sich in einer in Berlin vorgestellten Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zum demografischen Wandel zwischen 1991 und 2021 in Bereichen wie Familie, Bildung, Arbeit und Migration. Das BiB wertete dazu Zahlen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus. Demnach verschob sich die Phase der Familiengründung in ein höheres Alter: Eltern sind bei der Geburt ihrer Kinder heute fast drei Jahre älter als vor 25 Jahren. Zugleich verlor das traditionelle Familienmodell an Zustimmung: 1996 lebten noch rund 40 Prozent der 30-jährigen Männer in einer Partnerschaft und mit Kindern; heute sind es noch 24 Prozent. Bei Frauen sank der Anteil von 53 auf 37 Prozent. Zugleich lebte fast jeder vierte Mann von 40 bis 44 Jahren 2021 partnerlos und ohne Kind, 1996 waren es 16 Prozent. Bei Frauen gab es vor allem Veränderungen im höheren Alter: 1996 waren etwa 80 Prozent der 80-Jährigen alleinstehend, inzwischen ist es noch die Hälfte. „Die Lebens- und Familienkonstellationen sind individueller und vielseitiger geworden“, so der BiB-Mitarbeiter Harun Sulak.

In der Bildung sieht die Studie einen Schlüssel, um Alterung und Bevölkerungsrückgang zu begegnen. Demnach besitzen mehr Menschen als je zuvor höhere Schul- und berufliche Bildungsabschlüsse. Der Anteil an Männern mit Abitur stieg auf 45 und der Frauen auf 48 Prozent. Bei der beruflichen Bildung wuchs die Zahl akademischer Abschlüsse bei Männern von 18 auf 26 und bei Frauen von 10 auf 28 Prozent. Damit kann nach Angaben der Forschungsgruppenleiterin am BiB. Elke Loichinger, das Ausscheiden der geburtenstarken 1950 er und 1960er-Jahrgänge aus dem Erwerbsleben „zumindest teilweise“ ausgeglichen werden, da höhere Bildung tendenziell die Pro-Kopf-Produktivität steigere. Gleichzeitig stieg der Anteil der Frauen und Älteren am Erwerbsleben. Gingen 1991 etwa 57 Prozent aller Frauen einer bezahlten Tätigkeit nach, sind es heute 72 Prozent. Das gilt demnach besonders bei Teilzeitbeschäftigungen, denen derzeit jede zweite Frau ab Mitte 30 nachgehe. Bei den Älteren üben inzwischen gut zwei Drittel der 60- bis unter 65-jährigen Männer und 57 Prozent der Frauen eine Tätigkeit aus. Auch im Alter darüber gab es deutliche Anstiege. Die Alterung wurde laut Studie durch Migration „verlangsamt“ und das Arbeitskräftepotenzial erhöht. Inzwischen hat mehr als ein Viertel der Bevölkerung ein Migrationshintergrund, bei Unter-Zehnjährigen hat ihn jeden zweite Kind. Entscheidend sei deshalb die möglichst frühe Integration.

Weitere Info: https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Konferenzen/2022-07-11-Broschuere-Demografischen-Wandel-neu-entdecken.html

 

Quelle:Dr. Andreas Vierecke, Blätter der Wohlfahrtspflege, 5/2022. 169. Jg.

 

Verbände: Es braucht ein Suizidpräventionsgesetz

Verbände fordern mehr Aufklärung zum Thema Suizid sowie eine rechtliche Verankerung der Suizidprävention. Ein solchen Suizidpräventionsgesetz sollte einer Regelung der Suizidbeihilfe vorausgehen, heißt es in der Mitteilung des Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV).

Der Hospizversorgung und Palliativversorgung komme die Aufgabe zu, vor allem Menschen mit schweren, lebensverkürzenden Erkrankungen die sich mit Suizidgedanken tragen, über vorhandene Hilfs- und Entlastungsangebote zu informieren. Auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mahnte an, dass eine Neuregelung des rechtlichen Rahmens der Beihilfe zum Suizid parallel mit einer Verbesserung der Suizidprävention geregelt werden, sowie mit einem Ausbau der palliativen Versorgung einhergehen müsse. Dies ließen aber alle bisherigen Gesetzentwürfe außen vor, kritisierte der Sozialverband. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtest Sterben formuliert – und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Zugleich legten die Richter*innen dem Gesetzgeber nahe, Missbrauch durch Schutzkonzepte zu verhindern. Mitte Juni dabattierte der Bundestag in erster Lesung über drei Gesetzentwürfe, die nun in den Fachausschüssen weiter beraten werden.

Weitere Info: https://www.dhpv.de/presseinformation/suizidpraevention-ist-gesamtgesellschaftliche-aufgabe-2.html

 

Quelle:Dr. Andreas Vierecke, Blätter der Wohlfahrtspflege, 6/2022, 169. JG