Hartz IV-Reform: Betroffene sollen klagen
(wd). Nachdem im Dezember 2010 die Novellierung des Sozialgesetzbuches II der Schwarz-Gelben Bundesregierung im Bundesrat gescheitert war, wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe suchte seitdem in mehreren Treffen nach einem Kompromiss. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze bis zum ersten Januar 2011 verlangt.
Nach Bundesarbeitsministerin von der Leyen soll der Regelsatz im Arbeitslose- geld II (Alg II) von 359 Euro auf 364 Euro monatlich steigen. SPD und Grüne haben die Verhandlungen mit weiteren Forderungen verbunden: Dem Mindestlohn für Leiharbeiter und der Bezahlung von SchulsozialarbeiterInnen. Außerdem fordern sie elf Euro im Monat mehr statt der von der Bundesregierung berechneten fünf Euro.
Nun geht das „Polit-Drama“ um die Hartz IV-Reform in eine neue Runde, nachdem klar war, dass es am Freitag, 11. Februar, im Bundesrat wieder keine Mehrheit für die von der Bundesregierung vorgelegte Reform geben würde. Die Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (SPD), sowie von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), haben vorher interveniert und somit das Scheitern im Bundesrat verhindert. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat sich als Dritter im Bunde dazu gesellt. Bis Ende März, hört man, wollen die Ministerpräsidenten einen zustimmungsreifen Vorschlag machen.
Was heißt das nun für die Betroffenen? Der Paritätische empfiehlt den Betroffenen, ihr Recht nun einzuklagen. „Wir empfehlen allen betroffen Menschen dringend, Anträge auf höhere Regelsätze und Bildungsleistungen für ihre Kinder zu stellen und bei Ablehnung zu klagen. Es liegt dann in der Macht der Richter, den Leistungsumfang zu bestimmen“, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, Ulrich Schneider. Nach Einschätzung des Paritätischen wird in dieser Situation relativ zügig das Bundesverfassungsgericht erneut angerufen werden.
Das Bildungspaket wäre nach Ansicht des Verbandes sofort umsetzbar. Die Erhöhung des Regelsatzes von fünf Euro könnten irgendwann auch noch rückwirkend erstattet werden. Was das Bildungspaket für die Kinder angeht, können ein warmes Mittagessen oder Nachhilfestunden schlecht rückwirkend gegeben werden, d.h. die Kinder gehen leer aus und müssen möglicherweise weitere Wochen auf diese Zuwendungen verzichten.
Ob der Beschluss, der am Montag, 21. Februar, gefasst wurde, den Betroffenen wirklich hilft, ist fraglich (siehe Bericht "Einigung bei den Hartz-IV-Verhandlungen").