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Urteile  • VPP 1/2006

Heilpraktiker und Psychotherapie: PKN veröffentlicht zulässige Tätigkeitsbezeichnungen

10. Februar 2007

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen hat aufgrund von gehäuften Abmahnungen von Heilpraktikern mit der Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie auf der Basis des HPG, wenn Tätigkeitsbezeichnungen verwendet wurden, die eine Verwechslung mit PP und/oder KJP zuließen, eine Liste auf ihrer Homepage veröffentlicht (www.pk-nds.de), die Klarheit schaffen soll, welche Bezeichnungen unzweifelhaft zulässig sind.

 

Die Liste ist entstanden auf der Basis einer Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft der für Gesundheit zuständigen obersten Landesbehörden sowie in Abstimmung mit der juristischen Beraterin der PKN, Frau Dr. Rüping, die in mehreren Abmahn-Verfahren mit diesem Thema beschäftigt war.
Bei der Festlegung der Bezeichnungen wurden zwei Grundsätze beachtet:

  1. Aus der Tätigkeitsbezeichnung muss unmissverständlich hervorgehen, dass es sich um das Angebot eines Heilpraktikers handelt.
  2. Der Begriff "Psychotherapeut" darf - auch in seiner adjektivischen Form - in der Tätigkeitsbezeichnung nicht verwendet werden.

Die Liste zulässiger und nicht-zulässiger Tätigkeitsbezeichnungen:
1.         Zulässig:

  • Heilpraktiker nur für Psychotherapie
  • Heilpraktiker (Psychotherapie)
  • Heilpraktiker, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie
  • Heilpraktiker für Psychotherapie

 2.         Unzulässig:

  • Therapeut für heilkundliche Psychotherapie
  • Praxis für Psychotherapie
  • psychotherapeutische Praxis
  • psychotherapeutischer Heilpraktiker
  • Fachtherapeut für Psychotherapie
  • Fachtherapeut für Psychotherapie (HPG)
  • Psychotherapeut (HPG)
  • Psychotherapeut nach dem HPG
  • Heilpraxis (Psychotherapie)
  • Heilpraxis nur für Psychotherapie
  • Heilpraxis für Psychotherapie
  • psychotherapeutische Heilpraxis

Diese Vorgaben müssen auch in Selbstdarstellungen von Heilpraktikern (z.B. Anzeigen, Flyern, Türschildern usw.) beachtet werden.

 


[1] Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen.