Hohen Standard nicht aufs Spiel setzen [1]
News-DetailsIn ihrer Koalitionsvereinbarung hatten sich CDU/CSU und FDP unter anderem vorgenommen, „die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend (zu) modernisieren und zusammen(zu)führen“. Im Moment sieht es aber nicht danach aus, als würde die Ausbildungsreform noch in dieser Legislaturperiode gelingen – auch weil noch viele Fragen offen sind.
Im Frühjahr 2011 hätte das Eckpunktepapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Ausbildungsreform in der Pflege vorliegen sollen. Es lässt aber immer noch auf sich warten und soll nun gegen Jahresende fertig sein. Bis dahin ist noch unklar, was die von der Bundesregierung geplante „Zusammenführung der Pflegeberufe in der Ausbildung“ konkret bedeutet.
Modellversuche einer generalistischen Pflegeausbildung
Mit Einführung der bundeseinheitlichen Altenpflegeausbildung im Jahre 2001 waren die Berufsgesetze der Pflegeberufe mit einer Regelung versehen worden, die die modellhafte Erprobung gemeinsamer Ausbildungsgänge ermöglichte. Seither wurden in über 40 Modellversuchen unterschiedliche Varianten gemeinsamer und einheitlicher Ausbildung in Altenpflege, Kinderkrankenpflege und allgemeiner Krankenpflege erprobt.
Im Kern lassen sich zwei Modelle unterscheiden: Die integrierte Ausbildung, bei der große Teile der Ausbildung einheitlich gestaltet sind und auch gemeinsam absolviert werden können, die aber zu unterschiedlichen Abschlüssen als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in führt; und die generalistische Ausbildung, die in allen Ausbildungsteilen einheitlich organisiert ist und zu einem einheitlichen Berufsabschluss führen soll.
Die Modellversuche haben gezeigt, dass beide Ausbildungsmodelle realisierbar sind, und sie machen eine Reihe von Vorzügen durch die gemeinsame Ausbildung deutlich. Eine valide Aussage, dass integrierte und/oder generalistische Ausbildungsgänge den Anforderungen der verschiedenen Arbeitsfelder besser als die bisher spezialisierten Ausbildungen entsprechen, konnte aber nicht getroffen werden.
Unterschiedliche Anforderungen
In der politischen Diskussion gibt es viel Unterstützung für das generalistische Modell, aber auch ernsthafte Bedenken, naturgemäß vor allem bei den Verbänden der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege. Seit Beginn der Diskussion in den 1980iger Jahren besteht weitgehend Einigkeit, dass sich die pflegerischen Kernkompetenzen schwerlich nach dem Lebensalter der zu Pflegenden differenzieren lassen. Orientierung an den individuellen Pflegebedürfnissen, Empathie, Beherrschung der Pflegetechniken und ihrer theoretischen Grundlagen, kurzum die im Krankenpflegegesetz formulierten Ausbildungsziele, sind unabhängig vom Lebensalter der Zielgruppe zu entwickeln. Gleichwohl gibt es erhebliche Unterschiede in den Anforderungen der verschiedenen Tätigkeitsfelder, die ein jeweils spezifisches, über die gemeinsamen Kernkompetenzen hinausgehendes Handlungswissen erfordern.
Die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt
Berufsqualifikationen und die Entwicklung neuer Berufsbilder können auch nicht losgelöst vom Arbeitsmarkt erfolgen. So richtig es aus gewerkschaftlicher Sicht ist, Berufsqualifikationen breit anzulegen, um möglichst vielfältige Einsatzmöglichkeiten und Berufsperspektiven zu erhalten, so problematisch wird es, wenn die Arbeitsmarktfähigkeit der Berufsabschlüsse dadurch infrage gestellt wird.
In der stationären Krankenhausversorgung findet im Unterschied zur ambulanten pflegerischen Versorgung derzeit eine Entwicklung statt, die der Diskussion um eine generalistische Strukturierung gänzlich entgegensteht. Kurze,möglichst hochspezialisierte Ausbildungen sind gefragt. Indem sie diese Entwicklung betreiben und forcieren, reagieren die Krankenhäuser nicht nur auf den Kostendruck; indem sie spezialisierte Fachkräfte möglichst schnell und billig (auch nach der Ausbildung) produzieren, decken sie auch den unbestreitbar notwendigen zusätzlichen Bedarf an Spezialisten.
Die Gewerkschaft ÖTV hatte schon 1996 eine generalistische Pflegeausbildung mit anschließender Spezialisierung in geriatrischer und pädiatrischer Pflege im Rahmen der Weiterbildung gefordert. Diese im Grundsatz immer noch richtige Forderung scheiterte in der Vergangenheit – und an den gegenwärtigen Rahmenbedingungen. Ließe sie sich durchsetzen, würden alten-, kranken- und kinderkrankenpflegerische Kurzausbildungen mit hohem Spezialisierungsgrad wieder fröhliche Urständ feiern und die breit ausgebildeten Generalisten hätten auf dem Arbeitsmarkt das Nachsehen. Bei den HelferInnenausbildungen mit derzeit 66 landesrechtlichen Regelungen kann man das ganz gut beobachten.
Berufsfähigkeit mit Ende der Ausbildung
Bereits heute beklagen die Auszubildenden in den Pflegeberufen die seit der Reform der Ausbildung 2003 eingetretene Diversifizierung der praktischen Einsätze, die oft eher einem Schnupperkurs gleichen, als gut fundierte Berufsqualifikationen zu vermitteln. Auch die Stationen wissen ein Lied davon zu singen, dass Auszubildende im zweiten und dritten Ausbildungsjahr und selbst fertig Ausgebildete längerer Einarbeitungsphasen bedürfen, als dies früher der Fall war. Der Versuch, die Breite von drei Ausbildungsberufen bei gleichbleibender Ausbildungsdauer in einem Beruf abzubilden, würde das Problem noch dramatisch verschärfen. Die Ausbildung in der Kinderkrankenpflege wird vielerorts schon jetzt als unzureichend erlebt.
Man kann sich über diese Kritik hinwegsetzen und auf ebenfalls eher generalistische Stu-diengänge verweisen, man riskiert damit aber ein hohes Gut, das die deutsche Pflegeausbildung bisher gegenüber anderen schulisch oder hochschulisch geprägten Ausbildungen im europäischen Ausland auszeichnete: ihre Berufsfähigkeit mit Ablegen des Schlussexamens.
Die seit der EU-Richtlinie von 1977 bestehende Anforderung, KrankenpflegerInnen für die allgemeine Pflege auch in pädiatrischer Pflege zu qualifizieren, wurde in Deutschland schon immer nur unzureichend erfüllt. Besondere Anforderungen ergeben sich am Beispiel der Kinderkrankenpflege unter anderem aus den unterschiedlichen Krankheitsbildern, den entwicklungsbedingt spezifischen Umgangsformen mit den jungen PatientInnen und den besonderen Erfordernissen der Elternarbeit, die sich vom Umgang mit anderen Angehörigen nicht nur durch das Sorgerecht unterscheidet.
Spezialisierungen erhalten
Es spricht also vieles dafür, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten und die Spezialisierungen in Alten- und Kinderkrankenpflege zu erhalten, ohne auf einheitliche Ausbildungsstrukturen in einem Berufsgesetz zu verzichten. Dem entspricht das Modell einer integrierten Ausbildung auf einheitlicher gesetzlicher Grundlage mit Schwerpunktsetzung in der geriatrischen und pädiatrischen Pflege. Sinnvollerweise wird einem solchen Modell durch unterschiedliche Abschlussbezeichnungen Rechnung getragen. Die Gewerkschaft ver.di, die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken befürworten dieses Modell. Der Pflegerat, die Kirchen und Wohlfahrtsverbände wollen die generalistische Ausbildung. Wir können gespannt sein, wie sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe entscheidet.
Gerd Dielmann, geboren. 1951, ist Krankenpfleger und Diplompädagoge. Er arbeitet als Bereichsleiter Berufspolitik im Fachbereich Gesundheit, ver.di-Bundesverwaltung.
E-Mail: gerd.dielmann@verdi.de
[1]Quelle: Dr. med. Mabuse, Ausgabe 193 – September/Oktober 2011, 36. Jg.; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion und des Autors.