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Psychotherapie BV  • Rosa Beilage 3/2015

IGEL-Leistungen in der Psychotherapie

12. August 2015
 

(ja) Im Auftrag der AOK hat das Sozialwissenschaftliche Umfragezentrum Duisburg (SUZ) eine Befragung zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) durchgeführt. Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich um Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören und daher von den PatientInnen selbst bezahlt werden müssen. Die Ergebnisse der Befragung zeigen (wie bereits oft in der Presse berichtet wird), dass bei der Empfehlung von IGeL-Leistungen nicht allein die medizinische Sinnhaftigkeit eine Rolle spielt. Stattdessen scheinen die wirtschaftlichen Möglichkeiten der PatientInnen die Beratung zu beeinflussen. Es zeigte sich ein positiver Zusammenhang zwischen Schulbildung bzw. Haushaltsnettoeinkommen und der Häufigkeit der angebotenen IGeL-Leistungen. Personen mit hoher oder mittlerer Schulbildung und Personen mit hohem Haushaltsnettoeinkommen bekommen häufiger IGeL-Leistungen angeboten als Personen mit niedriger Schulbildung und niedrigem Einkommen. Das Alter der PatientInnen oder das Vorhandensein chronischer Erkrankungen haben hingegen keinen Einfluss auf die Häufigkeit der angebotenen IGeL-Leistungen. Außerdem zeigte sich, dass die PatientInnen hauptsächlich von den Leistungserbringern auf die IGeL-Leistungen angesprochen werden und in vielen Fällen nicht über die Effektivität der Untersuchung aufgeklärt werden.

Auch PsychotherapeutInnen können Leistungserbringer für IGeL-Leistungen sein. Bei der Erbringung der IGeL-Leistun-gen gelten für sie dabei dieselben Grundsätze, die auch für Ärzte gelten. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) nennt IGeL-Leistungen im psychotherapeutischen Bereich, wie beispielsweise Biofeedback, Entspannungsverfahren als Präventionsleistung, Verhaltenstherapie bei Flugangst sowie Kunst- und Körpertherapien. Auf der Homepage der unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine Auflistung verschiedener IGeL–Leistungen zu finden. Dort können sich PatientInnen informieren und dort finden sie zudem ausführliche, wissenschaftlich fundierte Antworten zur Bewertung ihrer Nützlichkeit. Unter der Rubrik Psychotherapie sind bislang jedoch nur folgende Verfahren aufgeführt: Biofeedback-Therapie bei Migräne, Kunsttherapie bei psychischen Erkrankungen, Kunsttherapie für Krebspatienten und deren Angehörige, Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung („Winterdepression“). Während der Nutzen der Biodfeedback- und Kunsttherapie aufgrund schwacher Studienlage und fehlenden Effekten als „unklar“ bewertet wird, fällt die Bewertung der Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung als „tendenziell positiv“ aus. Ergebnisse von einzelnen Studien zeigen wohl, dass die Lichttherapie die depressiven Symptome besser lindert als eine Scheinbehandlung (die methodische Qualität dieser Studien wird aber kritisch eingeschätzt). 

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_wido_monitor/wido_mon_ausg1_2015_0515.pdf

http://www.igel-monitor.de/IGeL_A_Z.php

https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/AbrechnungHonorar/KVB-Broschuere-Privatliquidation-bei-GKV-Versicherten.pdf

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 3/2015