Im Stahlgewitter - Neue Möglichkeiten der IV[1] Integrierte Versorgung Schizophrenie in Niedersachsen
Am 1. Oktober 2011 haben die AOK Niedersachsen, die Managementgesellschaft I3G GmbH und die Care4S GmbH das Projekt „Integrierte Versorgung Schizophrenie“ (IVS) in Hemmoor (Kreis Stade) gestartet. Das Ziel dieser Versorgungsinitiative, die Schritt für Schritt auf das gesamte Land Niedersachsen ausgedehnt werden soll, besteht darin, den an Schizophrenie erkrankten Patienten ein weitgehend normales Leben in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
Das Vorhaben ist wegen der Beteiligung der I3G GmbH, einer Tochtergesellschaft des Pharmaherstellers Janssen-Cilag GmbH, massiv unter Beschuss geraten. Die Kritik entzündet sich daran, dass Janssen-Cilag (auch) Psychopharmaka zur Behandlung von Schizophrenie im Portefeuille hat. "Das ist so, als wenn ein Autohersteller auch die Straßen und das Benzin in einer Holding kontrollieren würde", urteilt Frank Schneider, Professor für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Aachen und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN): "Eine klare Form der Grenzüberschreitung."
Unter der Überschrift „Privatisierungsfalle - Irre ist, wer sich fangen lässt!“ geht Wolfgang Wodarg, bis zur Bundestagswahl 2009 einer der gesundheitspolitischen Experten der SPD-Bundestagsfraktion, mit dem Projekt noch schärfer ins Gericht. Nach der von ihm offensichtlich eher rhetorisch gemeinten Frage „müssen die armen Irrenden bei der AOK in Niedersachsen jetzt alle Risperdal und Haloperidol von Janssen-Cilag verordnen bzw. schlucken?“ nimmt er die AOK Niedersachsen aufs Korn: „Was treibt jetzt wohl die AOK-Niedersachsen als gesetzliche Solidarkasse dazu, ihre ureigene Aufgabe, sich um die Versorgungsstrukturen und um eine problemgerechte, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung zu kümmern, in die Hände eines Geldvermehrungsunternehmens für private Anleger zu legen? Offenbar traut eine große Kasse wie die AOK-Niedersachsen es sich nicht zu, selbst mit den Leistungserbringern geeignete Strukturen für die Versorgung zu planen und vertraglich zu sichern.
Die AOK schafft durch ihren Vertrag mit den Firmen der Pharmabranche eine Parallelstruktur, die nur einige, für die Investoren leicht zu liefernde Leistungen einschließt. Am leichtesten liefern sich die Psychopharmaka. Da kann man sich schon vorstellen wie eine „gute" Versorgung für psychisch kranke AOK-Patienten in Zukunft aussehen wird: Entweder sie schlucken die Pillen oder sie wechseln die Kasse – darüber freut sich die AOK dann auch, ist sie doch auf diese Weise teure Versicherte losgeworden. Wenn man dieses Exempel für die im Wettbewerb stehenden Kassen hochrechnet, wird man feststellen, dass die Kasse mit den übelsten Pillen wohl in diesem Spiel als Sieger hervorgeht.
Sollte es der AOK gelingen, mit Hilfe geneigter Psychiater/Nervenärzte die Janssen-Cilag Pillen an die Patienten zu verordnen (schlucken müssen sie diese ja nicht), so löst das für die AOK einen erheblichen Geld-Zufluss pro Fall aus dem Morbi-RSA aus. Denn dort gilt: Bei psychischen Erkrankungen werden Arzneimittel als zusätzliches Aufgreifkriterium für die Zuschlagsfähigkeit von ambulanten Diagnosen lediglich für die Diagnosen bipolare affektive Störungen, Schizophrenie und wahnhafte Störungen gefordert. Jetzt ist auch klar, weshalb der Vertrag sich auf jene psychischen Krankheiten beschränkt, für die der Auftragnehmer gleichzeitig die Pillen parat hat. Es wird also sehr auf die jeweilige Diagnose ankommen, mit der die psychisch Kranken etikettiert werden. Die einen werden mit Pillen vollgestopft, die anderen grault man besser raus.“
Folgt man dem Wodargschen Verdikt, ginge es der I3G GmbH ausschließlich darum, den Um- und Absatz der von Janssen-Cilag in den Markt gebrachten Neuroleptika und Antidepressiva zu steigern, während die AOK mit dem Projekt IVS entweder ihre Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) erhöhen oder Risikoselektion betreiben will.
So mancher gesundheitspolitische Akteur ist für medien- und politikwirksame Schwarz-Weiß-Malerei sattsam bekannt. Das Geißeln ideologisch oder wirtschaftlich missliebiger Ansätze und Vorhaben gehört in diesem unseren Land nun einmal zu den alltäglichen Pflichtübungen des gesundheitspolitischen Lobbyismus. In diesem Politikfeld, das Alt-Kanzler Gerhard Schröder als extrem vermachtet deklariert hat, kommt es stets darauf an, eigene Interessen auf Kosten anderer Interessen durchzusetzen. Besonders gerne werden dabei die Interessen der Patienten übergangen, die im Lobbykonzert bestenfalls die Triangel oder das Xylophon schlagen dürfen. Nicht von ungefähr stehen die Patienten dem gängigen Ondit zufolge im Mittelpunkt, wo sie alle anderen stören.
Die zitierten Statements setzen sich kritisch mit der Rolle der AOK Niedersachsen und der Rolle der I3G GmbH bzw. der Janssen-Cilag GmbH auseinander. Die Kernfrage aber stellen sie nicht. Und die lautet schlicht und ergreifend: Was bringt die IVS den Patienten?
Klar ist, dass es zum Projektstart keine definitive Antwort auf diese Frage geben kann. Der Nutzen der IVS, der an patientenrelevanten Endpunkten, so zum Beispiel Reduzierung der Suizide, Verringerung von Krankenhausaufenthalten, Verbesserung der Lebensqualität, gemessen wird, kann in der Frühphase des Vorhabens der Natur der Sache nach nicht beurteilt werden. Jede Bewertung muss deshalb derzeit einzig und allein auf die medizinische Konzeption dieses Modells der Integrierten Versorgung (IV) abstellen.
An Schizophrenie erkrankte AOK-Versicherte, die sich in die IVS einschreiben, sollen von sektorenübergreifenden, nachhaltigen Versorgungsangeboten profitieren. Das Projekt geht von der wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis aus, dass Krankenhausaufenthalte von Patienten mit Schizophrenie oft durch ambulante Behandlung ersetzt werden können. Als Schwachstellen der aktuellen Versorgung werden im IVS-Konzept identifiziert
im ambulanten Sektor:
· Budgetierung zahlreicher Leistungen und daraus resultierender Zeitmangel der
niedergelassenen Fachärzte (bezahlt werden laut Care4S GmbH lediglich
30 Minuten pro Quartal),
· keine oder unzulängliche Unterstützung durch medizinische Hilfsberufe, so zum Beispiel psychiatrischer Fachpfleger, Soziotherapie,
· keine regelhaften Psychotherapiemodule,
· keine Netzwerkregeln;
im stationären Sektor:
· hoher medizinisch indizierter Aufnahmedruck,
· die finanzielle Situation der Klinik hängt von ihrer Auslastung ab,
· dadurch fehlende Anreize zur Begrenzung einer stationären Behandlung und
Entlassung des Patienten in die ambulante Versorgung.
Als konkrete Versorgungsdefizite nennt das IVS-Konzept
· Zeitmangel der ambulanten Fachärzte,
· kein Ansprechpartner des Patienten in Krisensituationen vor Ort mit der Konsequenz von Krankenhauseinweisungen,
· kein verlässlicher Ansprechpartner für die Angehörigen des Patienten,
· unterschiedliche, nicht aufeinander abgestimmte Behandlungskonzepte,
· keine Behandlung im vertrauten häuslichen Umfeld bei
Krankheitsverschlechterungen,
· keine Hilfe für den Patienten bei sozialen Problemen, die im Kontext mit
Krankheitsverschlechterungen auftreten.
Das medizinische Versorgungskonzept der IVS ruht auf zwei Säulen, die die derzeit höchste Evidenz aufweisen: Die erste Säule bildet das Assertive Community Treatment (ACT), das teambasierte, multiprofessionelle und aufsuchende Hilfe für schwer psychisch Kranke vorsieht. Die zweite Säule ist die so genannte Psychoedukation, ein Standard-Psychotherapiemodul für Schizophrenie. Die Psychoedukation gehört bislang nur in der stationären Behandlung, nicht aber in der ambulanten Versorgung zum Therapieprogramm. Der Grund: Psychoedukation ist eine Leistung, die in der ambulanten Versorgung nicht vergütet wird.
Der Behandlungspfad der IVS orientiert sich mithin an den aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien. Laut Aussage der AOK Niedersachsen und der Care4S GmbH schließt die Pharmakotherapie alle in Deutschland zur Behandlung der Schizophrenie zugelassenen Arzneimittel ein. Der Arzt behalte seine Therapiehoheit und wähle die individuellen Behandlungsmodule in Abstimmung mit dem Patienten und dem interdisziplinären ambulanten Team aus. Er allein treffe auch die Entscheidung über die Pharmakotherapie.
Die IVS-Konzeption ist darauf ausgerichtet, die aufgezeigten Versorgungsdefizite in der ambulanten Versorgung durch folgende Behandlungsoptionen zu kompensieren:
· Psychoedukation,
· Fachpflege,
· Soziotherapie,
· Psychotherapie,
· aufsuchende Behandlung,
· Krisendienst rund um die Uhr und
· Angehörigenbetreuung.
Der Versorgungsprozess wird durch den niedergelassenen Facharzt für Psychiatrie über alle Versorgungssektoren hinweg gesteuert. Die Behandlungsziele werden in einem - bei Patienten mit Schizophrenie unverzichtbaren - patientenindividuellen Behandlungsplan festgelegt, der die Module „Psychoedukation“ und „Home Treatment“ enthält. Jeder Patient wird durch ein interdisziplinäres, ambulantes Behandlungsteam betreut, das gemeinsam mit dem Facharzt für Psychiatrie regelmäßig zu Behandlungskonferenzen zusammenkommt, in denen die Behandlung der einzelnen Patienten zwischen den beteiligten Berufsgruppen abgestimmt wird. Als Bezugstherapeut und Case Manager fungiert ein psychiatrischer Fachpfleger, der für die Umsetzung der einzelnen Prozessschritte verantwortlich ist. Der Case Manager betreut zwischen 40 Patienten und 50 Patienten, darunter zehn bis 15 Akutfälle. Die Prozesskontrolle, die Qualitätssicherung, die Dokumentation, das Controlling und die Abrechnung sind IT-gestützt.
Die medizinische IVS-Konzeption stellt also einen patientenzentrierten Ansatz dar, der das Ziel verfolgt, die jetzige Fraktionierung in der Versorgung aufzuheben und durch eine vernetzte Versorgung zu ersetzen, die strikt am Patientennutzen ausgerichtet werden soll.
Die Care4S GmbH hat die Aufgabe, die zur Umsetzung der IVS notwendigen Netzwerkpartnerschaften aufzubauen und zu organisieren, also die medizinische und psychosoziale Betreuung von Patienten mit Schizophrenie berufsgruppen- und institutionsübergreifend sicherstellen. Dabei soll soweit wie möglich auf bereits vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden. Ende November 2010 hatten 50 Netzwerkpartner einen IVS-Vertrag mit der AOK Niedersachsen geschlossen. Die Care4S rechnet darüber hinaus die Leistungen mit den Netzwerkpartnern ab und ist dabei, Pay-for-Performance-Systeme zu entwickeln, die eine adäquate Vergütung qualitativ hochwertiger Leistungen gewährleisten sollen. Ins „operative Geschäft“ mischt sich die Care4S nicht ein, sie unterstützt die ambulanten Behandlungsteams zwar, greift aber nicht in die Behandlungsprozesse ein.
Die I3G GmbH, aus der Sicht ihrer Kritiker gleichsam das „Schmuddelkind“ im IVS-Projekt, trägt in dem auf sieben Jahre befristeten Vertrag die Budgetverantwortung, organisiert die projektbegleitende Versorgungsforschung - AOK Bundesverband, AOK Niedersachsen und I3G GmbH haben eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation europaweit ausgeschrieben - und sichert die Qualität. Die I3G GmbH nimmt sowohl nach Aussagen der AOK Niedersachsen und der Care4S GmbH als auch nach ihren eigenen Bekundungen keinen Einfluss auf die Arzneimitteltherapie. Alle drei Projektbeteiligten haben mehrfach beteuert, es sei nach wie vor allein Sache des Arztes zu entscheiden, welches Medikament er verordne. Gleichwohl hat die AOK Niedersachsen vorsorglich ein zentrales Arzneimittel-Controlling eingerichtet, dass auffälligen Veränderungen des Verschreibungsverhaltens der Ärzte - etwa in Richtung signifikanter Verordnungssteigerungen von Janssen-Cilag-Produkten - nachgehen wird.
In der Regelversorgung nicht vorhandene finanzielle Anreize - Beispiele: Honorierung der Teilnahme an den Behandlungskonferenzen und der Psychoedukation, Vergütung in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung - sollen Fachärzte für Psychiatrie, die den Dreh- und Angelpunkt des Modells bilden, dazu motivieren, Partner der IVS zu werden. Die daraus zwangsläufig resultierenden höheren Ausgaben für die ambulante Versorgung sollen mittel- und langfristig durch die Reduzierung von Krankenhauseinweisungengegenfinanziert werden. Vorgaben an die teilnehmenden Ärzte, die die Krankenhauseinweisung betreffen, gibt es jedoch nicht. Wenn die I3G GmbH jemals auf ihre Kosten kommen – sprich Gewinn machen – soll, müssen die Einsparungen aus unterbliebenen stationären Behandlungen in der Spätphase des Projekts die Mehrausgaben für die ambulante Versorgung deutlich überkompensieren.
Bis zum Beweis des Gegenteils muss man somit davon ausgehen, dass das Geschäftsmodell der I3G GmbH den vertraglichen Abreden und Konstruktionen zufolge darauf gerichtet ist, mit dem eingesetzten Risikokapitel mittel- und langfristig selbst Geld zu verdienen und dadurch den Profit der Muttergesellschaft Janssen-Cilag GmbH zu mehren. Anders als die Kritikaster ihr unterstellen, ginge es der I3G GmbH allerdings dann gerade nicht darum, der Janssen-Cilag GmbH in Niedersachsen einen sicheren Absatzmarkt zu verschaffen.
Der Realisierung einer solchen Absicht stünden im Übrigen die Rabattverträge entgegen, die die AOK Niedersachsen über Neuroleptika und Antidepressiva abgeschlossen hat. Janssen-Cilag gehört nämlich nicht zu den Rabattvertragspartnern der AOK Niedersachen. Verordnungen von Janssen-Cilag-Produkten werden mithin in der Apotheke durch rabattbegünstigte Arzneimittel substituiert, wenn der Arzt ihre Ersetzung nicht untersagt hat und die Voraussetzungen für einen Austausch (§ 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V) gegeben sind.
Die AOK Niedersachsen hat in der Pressekonferenz am 25. November 2010, in der die IVS präsentiert worden ist, klipp und klar erklärt, sie könne das finanzielle Risiko, das mit dem Versorgungsmodell verbunden sei, wegen der bekannten Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht stemmen. Das wirtschaftliche Risiko des Erfolgs oder Misserfolgs der IVS liege allein bei der I3G GmbH, die AOK Niedersachsen gehe mit dem Projekt kein Kostenrisiko ein. Denn sie stelle der I3G GmbH ein (dynamisches) IVS-Jahresbudget zur Verfügung. Konkrete Zahlen wollte zwar keiner der drei Partner nennen, das IVS-Jahresbudget dürfte sich aber etwa in der Größenordnung von 52 Mio. Euro bewegen. Wird es überzogen, muss die I3G GmbH einspringen. Zumal in der Anfangsphase müsse damit gerechnet werden, dass die I3G GmbH „rote Zahlen“ schreibe.
Bei der Vergabe des Zuschlags, der auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung erfolgt sei, habe die AOK deshalb höchsten Wert darauf gelegt, einen kompetenten und finanzstarken Partner zu gewinnen, der einerseits sein fachliches Know-how in das Projekt einbringen könne und andererseits in der Lage sei, auch eine längere finanzielle Durststrecke zu überstehen. Weder den Patienten noch der AOK Niedersachsen sei damit gedient, wenn dem „Risikoträger“ auf der langen Laufstrecke des Projekts der finanzielle Atem ausgehe. Die I3G GmbH habe sich gegen neun Mitbewerber durchgesetzt.
Im Frühjahr 2011 soll die IVS auf angrenzende Regionen und ab Oktober 2011 Schritt für Schritt auf ganz Niedersachsen ausgedehnt werden. Insgesamt könnten etwa 13.000 AOK-Versicherte von diesem verbesserten Versorgungsangebot profitieren.
Schizophrenie ist eine teure Krankheit: Je nach Schweregrad bewegen sich die jährlichen Behandlungskosten laut AOK Niedersachsen zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro, die durchschnittlichen Aufwendungen belaufen sich auf 4.000 Euro pro Jahr. Die AOK Niedersachsen profitiert von der IVS, wenn ihre Zuweisungen aus dem Morbi-RSA ihre Ausgaben für die Schizophrenie-Behandlung übersteigen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Verringerung der Anzahl der teuren stationären Behandlungen.
AOK Niedersachsen, I3G GmbH und Care4S GmbH haben in der IV gemeinsam Neuland betreten: Denn sie haben eine Private-Public-Partnership (PPP) gegründet. Der AOK Niedersachsen vorzuwerfen, sie kümmere sich nicht um eine problemgerechte, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung, sondern sie überantworte diese Aufgabe an ein „Geldvermehrungsunternehmen für private Anleger“, erscheint bis zum Nachweis des Gegenteils als blanke, ideologiegetriebene Polemik. Die Kasse traut es sich überdies sehr wohl zu, selbst mit den Leistungserbringern geeignete Strukturen für die Versorgung zu planen und vertraglich zu sichern.
Aber: Sie und alle anderen Krankenkassen können zurzeit und wohl auch in Zukunft kein flächendeckendes IV-Vorhaben angehen, bei dem sie zumindest am Anfang viel Geld in die Hand nehmen müssen, um die Qualität der Versorgung zu verbessern und dadurch mittel- und langfristig Effizienzgewinne zu erzielen. Für größere IV-Projekte benötigen sie derzeit allem Anschein nach einen privaten Partner, der ihnen das finanzielle Risiko abnimmt.
Wer meint, eine Krankenkasse könne ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag mit der Begründung schmackhaft machen, sie wolle damit die Versorgungsqualität verbessern, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet. Mit einer solchen Beitragspolitik kann eine Krankenkasse nämlich bestenfalls die 20 Prozent ihrer Versicherten ansprechen, auf die 80 Prozent der Gesundheitsausgaben entfallen. Die 80 Prozent der Versicherten, die entweder gar keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen, werden, wie die Erfahrungen belegen, die die Krankenkassen gemacht haben, die einen Zusatzbeitrag verlangen müssen, in diesem Fall hingegen preissensibel reagieren und massenhaft den Exodus aus dieser Krankenkasse antreten. An dieser Rahmenbedingung wird sich selbst dann nichts ändern, wenn Zusatzbeiträge - wie von Schwarz-Gelb gewollt und beschlossen - alsbald an der Tagesordnung sein werden. Dann werden unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge über den Zustrom zu bzw. die Flucht aus einzelnen Krankenkassen entscheiden.
Dieses Beispiel mag man einmal mehr als Beleg dafür ansehen, dass die Gesundheitspolitik sich mittlerweile heillos im Gestrüpp einer Unzahl von nicht aufeinander abgestimmten Zielen und ebenfalls nicht koordinierten Regulierungsmaßnahmen verheddert hat. Da preist sie die IV einerseits in den höchsten Tönen zu Recht als das Feld, auf dem die Krankenkassen sinnvollen Wettbewerb um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung ausgetragen können. Andererseits legt sie unter dem Primat der Entkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten Finanzierungsbedingungen fest, die eben diesem angestrebten Wettbewerb die wirtschaftliche Grundlage entziehen.
Wer meint, dass die im Autobahn(aus)bau mittlerweile etablierte PPP in der GKV nichts zu suchen hat, darf also nicht die Krankenkassen diskreditieren, die aus ihrer betriebswirtschaftlichen Rationalität heraus eine PPP eingehen. Er muss seine Kritik vielmehr an die Politik adressieren, die Rahmenbedingungen schafft, die Krankenkassen daran hindern, IV-Projekte allein aus eigener Kraft anzugehen, die zunächst kostenträchtig sind und ihre „Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsrendite“ erst (sehr viel) später abwerfen.
Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sind Bundesregierung und Koalition trotz der Fundamentalkritik in Sachen PPP im Gesundheitswesen einen Schritt weitergegangen: § 140b Abs. 1 Nr. 7 und 8 SGB V eröffnet ab dem 1. Januar 2011 die Option, auch pharmazeutische Unternehmer und Hersteller von Medizinprodukten zu Partnern von IV-Verträgen zu machen. Pharmazeutische Unternehmer und Medizinproduktehersteller, die bislang lediglich über separate Verträge mit Krankenkassen mittelbar in IV-Verträge eingebunden werden können, können dann selbst und unmittelbar Vertragspartner von IV-Kooperationen werden.
Diese Erweiterung hat die ohnehin schon sehr großen Vorbehalte gegen die Beteiligung von pharmazeutischen Unternehmern und Medizinprodukteherstellern an der Versorgung massiv verstärkt. So wird unterstellt, dass Hersteller von Hörgeräten oder Hüftgelenken künftig die Gesundheitsversorgung von Patienten mit Hör- oder Hüftschäden verantworteten und damit für ihre Produkte innerhalb einer bestimmten Patientengruppe eine Art Monopol durchsetzen könnten: "Ihre Hörgeräte und Prothesen bringen sie mit, die ärztlichen Leistungen kaufen sie dazu", hat Prof. Volker Amelung, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Managed Care, die Neuregelung kommentiert.
Unstrittig ist, dass Pharmaindustrie und Medizinproduktehersteller versuchen werden, das angesprochene neue Geschäftsfeld für sich zu erschließen. Zumindest sehr fraglich ist aber, ob die Mutmaßung von Industriekritikern zutrifft, dass ein pharmazeutischer Unternehmer oder ein Medizinproduktehersteller das Kostenrisiko für ein definiertes Versorgungssegment im Rahmen eines IV-Vertrages ausschließlich deshalb übernehme, um sich zum einen Zugang zu einer sehr großen Gruppe Versicherter und damit zu deren Daten zu verschaffen und sich zum anderen einen vertraglich abgesicherten Absatzmarkt für seine Produkte zu sichern.
Arzneimittel- oder Medizinproduktehersteller, die sich an IV-Verträgen beteiligen, werden aller Voraussicht nach eher früher als später ein neues Selbstverständnis und eine neue Geschäftsphilosophie entwickeln. Aus einem Unternehmen, das zuvor einzig und allein Arzneimittel- oder Medizinprodukte entwickelt, hergestellt und vertrieben hat, wird ein diversifizierter Gesundheitskonzern. Die Grundstruktur eines solchen Konzerns wird - siehe das Beispiel Janssen-Cilag GmbH und I3G GmbH - vermutlich zwei rechtlich und faktisch voneinander unabhängige Standbeine vorsehen: Das erste Standbein wird die „klassische“ Pharma- bzw. Medizinproduktesparte darstellen. Das zweite Standbein wird die Sparte „Gesundheitsdienstleistungen“ bilden.
Der Konzernteil „Gesundheitsdienstleistungen“ könnte jedoch schwerlich, jedenfalls nicht auf Dauer, im Markt reüssieren, wenn dieses Unternehmen seine Versorgungskompetenz lediglich dazu nutzte, den Vertrieb der „hauseigenen“ Produkte zu forcieren. Gesundheitskonzerne, die sich evolutionär aus pharmazeutischen Unternehmen oder Medizinprodukteherstellern entwickeln, indem sie ihre Geschäftsfelder ausweiten, werden ihren Erfolg im Markt auf längere Sicht vielmehr nur dadurch sichern, dass sie Krankenkassen vollkommen produktunabhängig dabei unterstützen, die Versorgung unter Einsatz von Risikokapital zu optimieren sowie Effizienzreserven zu identifizieren und zu mobilisieren. Das Beispiel der MedcoHealth Solutions, die im Jahr 2007 allein durch PharmaBenefit Management einen Umsatz von 42,5 Mrd. US-Dollar erzielte, macht deutlich, welches Potenzial im Geschäftsfeld „Gesundheitsdienstleistungen“ steckt.
Eine Reihe von Medien und Insidern des Gesundheitswesens stellt sowohl PPP im Gesundheitswesen als auch die Einbindung von pharmazeutischen Unternehmern und Medizinprodukteherstellern in IV-Verträge unter den Generalverdacht unlauterer Machenschaften. Den Unternehmen gehe es bloß darum, ihren Profit zu steigern, die Gesetze des Marktes triumphierten über das Sozialgesetzbuch. Die Kassenfürsten hätten nicht erkannt, dass dieser Weg in einer sozialen Wüste ende.
Dieser Kritik ist entgegenzuhalten, dass sie die Chancen nicht sehen will oder verkennt, die die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bieten. Es ist bekanntlich allemal einfacher, etwas Neues in Bausch und Bogen abzulehnen, als sich mit ihm im Detail auseinanderzusetzen, Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.
Maschinenstürmerei hilft uns aber nicht weiter. Stattdessen brauchen wir einen nüchternen und pragmatischen Blick. Entscheidender Parameter der Bewertung sollten nicht gepflegte Vorurteile, sondern sollte – um mit Alt-Kanzler Helmut Kohl zu sprechen – das sein, was hinten dabei rauskommt. Und das ist nichts anderes als der Patientennutzen, der gesundheitliche Outcome.
Deshalb sollte man dem IVS eine faire Chance einräumen. Die projektbegleitende Evaluation wird zeigen, ob der IV-Vertrag im Ergebnis das hält, was er auf dem Papier verspricht. Die I3G GmbH wird in einigen Jahren erfahren, ob es sich für sie gelohnt hat, das Wagnis einzugehen, das Kostenrisiko in einem IV-Vertrag übernommen zu haben. Der AOK Niedersachsen, der I3G GmbH und der Care4S GmbH kann man nur die dringende Empfehlung ans Herz legen, zum Abbau von Vorbehalten und Misstrauen regelmäßig die Verordnungsdaten der Neuroleptika und ggf. der Antidepressiva zu kommunizieren, die den AOK-Versicherten vor und nach dem Start der IVS verschrieben worden sind.
[1]Quelle: Gesundheitspolitischer Informationsdienst (gid) vom 14.12.2010, 15. Jg. Nr. 36; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.