Inklusion als politische Herausforderung
Nach Klaus Dörner, einem der profiliertesten Vertreter der deutschen Sozialpsychiatrie, einen Vortrag zu halten, ist eine besondere Herausforderung – besonders wenn es um das Thema „Inklusion“ geht. Denn Dörner hat in seiner historischen Studie „Bürger und Irre“ schon 1969 erste Antworten auf die Frage gegeben, warum Menschen mit einer psychischen Erkrankung aus der bürgerlichen Gesellschaft ausgegrenzt wurden und werden.
Ausgrenzung ist nichts anderes als Exklusion. Wer also von der Inklusion als politische Herausforderung spricht, muss sich die Frage nach der Ausgrenzung von Menschen aus der Gesellschaft stellen. Was sind die Gründe für die Ausgrenzung und Marginalisierung von Menschen? Ich kann und will hier nicht die Diskurse der 60er und 70er Jahre nachzeichnen, doch so viel zu der damaligen Diskussion will ich nun doch sagen: Die Ausgrenzungsprozesse von Menschen war Teil der Etablierung einer bürgerlichen Gesellschaft mit einem kapitalistischen Wirtschaftssystem. Für die Menschen, die im Sinne der bürgerlichen Gesellschaft nicht so funktionierten oder leistungsfähig waren, wie die Gesellschaft sie brauchte, wurden ausgegrenzt. Teilweise stand diese Ausgrenzung unter humanen Vorzeichen, es wurden eigene, künstliche Lebenswelten für sie geschaffen. Das ist ein historischer Grund für die psychiatrischen Anstalten, die Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts „am Rande der Gesellschaft“ zum Beispiel in Klingenmünster, Alzey oder Andernach entstanden. Dass es auch andere Formen der Ausgrenzung gab und gibt, muss ich nicht besonders betonen und ausführen. Klaus Dörner hat die Dynamik der Ausgrenzungsprozesse, die bis zur Vernichtung des sogenannten „unwerten Lebens“ führte, nachgezeichnet und dabei deutlich gemacht, dass die T4-Aktion im Nationalsozialismus kein „Betriebsunfall“ war, sondern in einer unheiligen Tradition stand.
Klaus Dörner hatte in seinem Vortrag nachdrücklich die Konsequenzen des Wechsels weg von der Industriegesellschaft (die durch eine klare Abgrenzung von Öffentlichkeit, Wirtschaft und Privatem sowie durch Arbeitsteilung und gekennzeichnet ist) hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft (in der Privates, Öffentliches und die Wirtschaft vermischt werden und bei der an die Stelle der Arbeitsteilung die Projekt- und Netzwerkarbeit tritt) skizziert. Dieser Wechsel von der Moderne zur Postmoderne, so Dörner, wird Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts deutlich – so wie die industrielle, bürgerliche Gesellschaft in Deutschland um 1830 absehbar wurde.
1980 – ist nicht zufälligerweise das Jahr, in dem die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) die Auflösung der Anstalten forderte. „Freiheit heilt“ war der Slogan der demokratischen Psychiatriebewegung. Und diese Aussage, die auch ein Versprechen ist, nimmt die heutige Diskussion um die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen vorweg.
Freiheit heilt: Die Psychiatrie-Erfahrenen in Deutschland übersetzen diese Aussage und dieses Versprechen in die praktische Handlungsanleitung: „Verhandeln statt behandeln“. In der Behindertenbewegung insgesamt wurde daraus die Erwartung: „Nicht über uns ohne uns“.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention werden diese Forderungen Rechtsgrundlage für unser professionelles Handeln. Professionelles Handeln kann sich demnach immer nur als Assistenz, Begleitung und Unterstützung verstehen – es ist nicht der Professionelle, der Ziele und Maßnahmen bestimmt, sondern es ist der Mensch (der durch eine Behinderung an der gesellschaftlichen Teilhabe beeinträchtigt wird), der seine Ziele vorgibt, Ziele, die er dann mit der Unterstützung eines Professionellen erreichen will.
Wer von Inklusion redet, muss wissen, was gesellschaftliche Ausgrenzung bedeutet; denn nur mit aus der Perspektive der Ausgrenzung erhält Inklusion eine inhaltliche Bedeutung.
Im Folgenden möchte ich zu folgenden vier Themen Stellung beziehen:
- Inklusion – die Karriere eines Begriffs
- Beeinträchtigung und Behinderung – Bedeutung für die psychiatrische Diskussion
- Konsequenzen für einen inkludierenden Prozess zur Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft
- Herausforderungen an die Politik
Inklusion – die Karriere eines Begriffs
Als die Veranstalter dieser Tagung im Ministerium nachfragten, ob eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hauses das Thema „Inklusion als politische Herausforderung“ auf der Tagung vertreten könne, war ich bei der internen Terminabstimmung bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Damals ahnte ich noch nicht, dass ich Leiter der Abteilung Soziales und Demografie werde,.
Bis vor kurzem habe ich die Abteilung „Familie und Generationen“ geleitet – und damit war ich auch zuständig für die Hilfen zur Erziehung nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Seit dem 13. Kinder- und Jugendbericht gibt es in Deutschland eine neue Debatte:, Wer soll zukünftig für Kinder mit Behinderungen zuständig sein? Bis heute gibt es hier eine klare Aufgabenteilung – die zu erheblichen Schnittstellenproblemen führt:
Die Jugendhilfe – also das SGB VIII – ist für die Eingliederungshilfe von Kindern, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, zuständig; die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII erbringt die Leistungen für Kinder mit einer wesentlichen geistigen, Körper- oder Mehrfachbehinderung. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbänden – bei der Rheinland-Pfalz sowohl von Seiten der Jugend- als auch von Seiten der Eingliederungshilfe die Federführung hat – soll die Antworten auf folgende Frage gefunden werden: Wie könnte eine „Große Lösung“ aussehen? Große Lösung bedeutet: Die Jugendhilfe soll für alle Kinder mit und ohne Behinderung zuständig sein.
Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich die „Inklusion der Kinder mit Behinderung“ zum Ziel gesetzt und führt auch diesen Begriff in ihrem Namen. Als wir uns auf dieses Ziel „Inklusion“ verständigten, war der Begriff für mich eigentlich klar und verständlich: Es war die Übersetzung des Begriffs „Inclusion“ aus der UN-Behindertenrechtskonvention – so wie er von der Behindertenselbsthilfe übersetzt wurde. Während die amtliche Übersetzung den Begriff „Inclusion“ mit dem Begriff „Integration“ übersetzte, übernahm die sogenannte Schattenübersetzung den englischen Begriff „Inclusion“ ins Deutsche. „Inklusion“ wurde als Begriff geboren und wurde überraschend schnell populär.
Die schnelle Verbreitung des Begriffs ist umso erstaunlicher, kann er doch als Kritik an der bisherigen Behindertenpolitik verstanden werden; denn es geht nicht mehr nur darum, Ausgesonderte zu integrieren, sondern allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen. Dabei soll ihre Autonomie und Unabhängigkeit gewahrt bleiben: Die Betroffenen haben nicht die Aufgabe, ihre Bedürfnisse an gesellschaftliche Notwendigkeiten anzupassen, sondern die Gesellschaft hat die Aufgabe, sich auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzustellen. So eine Erläuterung der UNESCO zur Frage, was denn „inklusive Bildung“ bedeutet im Gegensatz zu „integrativer“ Bildung.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang aber jetzt Behinderung? Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert in der Präambel diesen Begriff. Dort heißt es: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in der Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
Dies bedeutet, nicht die Beeinträchtigung macht die Behinderung aus, sondern es sind die verschiedenen Barrieren, die dem einzelnen beeinträchtigten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren.
Eine „inkludierende“ Gesellschaft muss somit dafür sorgen, dass diese Barrieren aufgelöst, umgangen oder überwunden werden können, damit gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. Eine Veränderung, Behandlung oder Beseitigung der Beeinträchtigung wird in der UN-Konvention nicht angesprochen. Der Mensch kann so sein wie er ist, der behinderte Mensch leistet einen wertvollen Beitrag zur Vielfalt der Gesellschaft. Damit löst die UN-Behindertenrechtskon-vention das lang formulierte Heilsversprechen der Moderne auf: Es mag Möglichkeiten geben, die Beeinträchtigungen zu verändern, aber Ziel ist nicht die „Wiederherstellung des Normalen“, sondern die Beeinträchtigung fördert die Vielfalt der Gesellschaft. Besonders ein Teil der Gruppe der gehörlosen Menschen sieht in der Gehörlosigkeit keine Beeinträchtigung, sondern versteht Gehörlosigkeit als eine eigenständige Kultur mit einer eigenständigen Sprache, der Gebärdensprache.
Inklusion, Vielfalt und Selbstbestimmung gehören somit unmittelbar zusammen. Mit ihnen wird eine Gesellschaft beschrieben, die Beeinträchtigungen als Vielfalt und damit als Bereicherung der Gesellschaft versteht. In der inklusiven Gesellschaft werden diese Potentiale gesehen und nicht die Defizite. Jeder Mensch erhält das, was er braucht, um sein Leben selbstbestimmt gestalten und leben zu können.
Dies ist auf den ersten Blick ein faszinierendes Ziel; doch gestatten Sie mir einen Augenblick des kritischen Innehaltens, denn mich macht die schnelle Karriere dieses Begriffs „Inklusion“ und die mit diesem Begriff formulierten Ziele nachdenklich.
Anfang April diesen Jahres hatte die Abteilung Familie und Generationen des Mainzer Sozialministeriums gemeinsam mit der Gesellschaft für gemeindepsychologische Forschung und Praxis (GGFP) zu einer zweitägigen Tagung zum Thema „Um Verwirklichungschancen streiten - Gerechtigkeit für ein gutes Leben“ eingeladen. Mit Fachleuten aus den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe, der Psychiatrie, der Seniorenarbeit, der Frauenbewegung und der Migrationsarbeit sollten die Empfehlungen der rheinland-pfälzischen Bioethikkommission zu „Gesundheit und Gerechtigkeit – ethische, soziale und rechtliche Herausforderungen“ diskutiert werden. Eingeladen war auch Michael Winkler, Professor für Sozialpädagogik an der Universität Jena, der zum Thema „Inklusion und Bildung – eine kritische Nachfrage“ sprach.
Winklers Überlegungen helfen, ein politisches Verständnis für den Begriff der Inklusion und der dadurch ausgelösten Prozesse zu schaffen.
Winkler stellt fest, dass der Begriff der nklusion aus dem angelsächsischen Raum stammt und dass ihm keine grundlagentheoretischen Überlegungen zugrunde liegen, die wissenschaftlichen Bezug zu anderen Theorien nehmen. „Faktisch“, so Winkler, „darf man sich nichts vormachen: Eine tiefer gehende Begründung fehlt ebenso wie inhaltliche Analysen der impliziten Voraussetzungen und Annahmen des Konzepts.“
Weiter schreibt er dann: „Das Konzept ist einerseits in seiner Oberflächengestalt hochgradig plausibel, weil es insbesondere den sozialwissenschaftlich Interessierten und Engagierten in der Sozialpädagogik hilft, die (…) in sich widersprüchlich erscheinenden Problemstellungen der modernen Gesellschaften miteinander und sogar einigermaßen konsistent zu verbinden. ( …) Dabei interpretiert die Inklusionsdebatte zumindest die Individualisierungsprozesse wohl eher als Chance. ( …) Mit Inklusion wird also das anspruchsvolle Programm vorgetragen, Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit, in ihrer je besonderen Verfassung, die sie aufgrund ihrer Naturausstattung, ihrer Lebensgeschichte, aufgrund von Krankheit oder besonderer biographischer Entwicklung haben oder erleiden mussten, zuerst Würde zukommen zu lassen. (…) Und endlich geht es darum, die Chance zugänglich zu machen und zu eröffnen, am gesellschaftlichen, materiellen wie kulturellen Reichtum teilhaben zu können. Anders als klassische Programme der sozialen Absicherung wird den Menschen kein Normalitätsentwurf auferlegt, sie sollen sich keiner Normalität beugen müssen, vielmehr werden sie in ihrer Individualität als Mitglieder einer Gesellschaft nicht nur prinzipiell anerkannt, vielmehr soll ihnen das Recht zukommen, ihr Leben selbst zu gestalten, indem sie gewissermaßen den gesellschaftlichen Reichtum in einer Weise für sich aneignen, die sie für eine selbstbestimmte Lebensführung benötigen. (…)“
Winkler skizziert also in dieser Passage, wie das Konzept der Inklusion wohlmeinend verstanden werden kann. Er schreibt weiter: „Unbestritten: Dieser Ansatz ist faszinierend, und deshalb hat er zunächst meine ganze Sympathie. (…) Nur: Das Dilemma besteht darin, dass ich eben die Grundzüge des Konzepts, seine Annahmen und Implikationen eher rekonstruiert, eigentlich aber interpretierend unterstellt habe. Ich habe das Konzept aus der gut meinenden Sicht seiner Anhänger gelesen, muss aber gestehen, dass das von mir Gesagte so und vor allem explizit in der Regel nicht vertreten wird. Im Gegenteil: das Konzept ist begrifflich, analytisch und theoretisch ziemlich dünn. (…)“
Im Weiteren belegt dann Winkler, wie wenig der Begriff wissenschaftstheoretisch abgesichert ist, um sich dann den politischen Implikationen zuzuwenden. Dann schreibt er weiter: „Vor allem muss auf zweierlei hingewiesen werden: Zum einen wird das Konzept der Inklusion in einem Moment geltend gemacht, in welchem insbesondere im Blick auf Entwicklungs- und Bildungsprozessen gerade hoch normierende Muster geltend gemacht werden. Gesellschaftlich wird nicht einmal im Ansatz die Idee der Inklusion realisiert, welche ja gerade nicht normativ sein will, sondern Individualität, Besonderheit, Eigenwilligkeit anerkannt und gefördert sehen möchte. Statt dessen haben wir es zu tun mit weit verbreiteten Vorstellungen, dass eigenwillige Lebensmodelle als riskant gelten, dass die Träger solcher Risiken möglichst frühzeitig identifiziert und als Belastung von Gesellschaft entweder bearbeitet oder ausgesondert werden sollen. (…) Wenn man hier noch von Inklusion sprechen will, dann doch nur noch in einer hoch abstrakten Vorstellung, die eben nicht mehr auf individuelle Eigenart, sondern auf flexible Anpassung an gesellschaftliche, vor allem an ökonomische Imperative gerichtet ist.
Zum anderen haben wir zu tun mit Formen der sozialen Behinderung, bei welchen Menschen Opfer von sozialen Prozessen werden, durch die sie schlicht idiotisiert werden. (…) Wir können Praktiken im Feld der Sozialen Arbeit beobachten, bei welchen unter dem Stichwort der Sozialraumorientierung Menschen schlicht auf sich verwiesen werden; Inklusion heißt dann, man soll selbst bewältigen, dass Infrastrukturen verschwinden, Ressourcen ausgedünnt werden. Ähnliches lässt sich zuweilen – oft politisch erzwungen – dort beobachten, wo großspurig von Case-Management gesprochen wird. Menschen erhalten dann zwar noch Transfermittel, sollen aber ihre Autonomie gewinnen, indem sie mit diesen Mitteln ihre Lebenssituation selbst bewältigen. Die begleitende Unterstützung wird dann mit dem Hinweis verweigert, dass sie zur Unselbständigkeit und so am Ende zu einer Ausgrenzung führt. (…)
Was aber bedeutet dies für das Konzept der Inklusion? Es bedeutet einmal, dass man fragen muss, wo die individuellen Subjekte überhaupt angeschlossen werden, wo sie andocken können, wenn ihnen doch alles entgleitet. Es bedeutet zum anderen, dass sie keine Schutzzonen finden, keine – wie Hartmut Rosa das sagt, Entschleunigungsinseln, die sie für das Aufwachsen benötigen, am Ende auch nicht die Institutionen, die sie benötigen, um sich zu behaupten und die eigene Freiheit erproben zu können (…). Die modernen Gesellschaften bergen schlicht die Gefahr in sich, dass jene Entwicklungsvorgänge gar nicht mehr möglich werden, welche generell für das Aufwachsen, für Sozialisation, für Personenwerdung erforderlich sind, welche erst recht Menschen benötigen, die in die Krisendynamik geraten sind, wie sie durch Belastungen ausgelöst wird, welche sich nicht bewältigen lassen. Das Dilemma dieser modernen Gesellschaften besteht also darin, dass sie letztlich in ihrer Pluralität und Vielfalt von Situationen nur von Menschen bewältigt werden, die in einem hohem Maße entwickelt haben, was man heute als Kompetenz bezeichnet – nämlich eine Mischung aus abstrakten Fähigkeiten, allzumal solchen zum Networking, von Disengagement und Flexibilität, die wir weder bei der Klientel der Heilpädagogik noch bei der der Sozialpädagogik voraussetzen können. Und zwar deshalb nicht, weil sie ihnen lebensgeschichtlich vorenthalten worden ist. (…)
Vielmehr spricht einiges dafür, dass die Subjekte nicht nur normativ, sondern faktisch auf sich selbst verwiesen werden; der Gewinn der Inklusionsstrategie verkehrt sich also gegen sie, weil sie unter individuellen und sozialen Bedingungen die eigene Individualität geltend machen sollen und müssen, unter denen sie eben dies nicht können. ( …) Die für autonom erklärten Subjekte dürfen, können
und müssen sich in einer diffusen Welt orientieren, für die sie eigentlich nicht befähigt wurden. Man nimmt ihre Eigenarten hin, erklärt die als Ausdruck von Autonomie und überlässt sie sich selbst, die begleitende und unterstützende Hilfe wird faktisch verweigert, weil sie im Konzept nicht vorgesehen ist.“
Ich hoffe, damit die wesentlichsten Argumente von Winkler dargestellt zu haben. Ich will die drei in meinen Augen wichtigsten Argumente nochmals in meinen Worten zusammenfassen. Er kritisiert an dem Konzept der Inklusion, dass es
- wissenschaftstheoretisch und empirisch nicht abgesichert sei und ihm somit eine gewisse Beliebigkeit innewohnt, dass es
- wichtige und richtige Ziele – wie die Autonomie und die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen – formuliert, dass aber
- vor dem Hintergrund der augenblicklichen gesellschaftlichen Entwicklungen der Begriff der Selbstbestimmung, der Autonomie und der Freiheit umgedeutet werden kann in ein neoliberales Verständnis der „Selbstverantwortung“ des Individuums und die Frage der Befähigung – oder des Empowerments – zu einem Problem der einzelnen behinderten Person wird.
Das Konzept der Inklusion kann, so verstehe ich Winklers Kritik, genutzt werden, um weniger statt mehr Sozialstaat zu fordern und auch umzusetzen; denn in der neoliberalen Variante der Sozialstaatsdiskussion soll der Staat Voraussetzungen schaffen, damit sich die einzelne Person selber helfen kann. Der Staat hat in dieser Philosophie die Chancengleichheit - im Sinne von gleichen Chancen für alle – abzusichern. Doch er sollte sich nicht mehr um die Frage kümmern, ob es auch eine Infrastruktur gibt, die es denn der einzelnen Personen auch ermöglicht, ihre Chancen zur verwirklichen.
Genau hier liegt nach meiner Einschätzung das Problem: Wie kann es gelingen, dass Menschen, die durch körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigungen im Zusammenwirken mit gesellschaftlichen Barrieren an der gesellschaftlichen Teilhabe behindert werden, die vorhandenen Chancen auch verwirklichen können?
Damit Inklusion in einem umfassenden Sinn auch möglich wird, sind demnach mindestens drei Voraussetzungen notwendig:
- Es muss die versprochenen Chancen für jeden Menschen auch wirklich geben,
- die Gesellschaft muss ernsthaft die vorhandenen Barrieren beiseite räumen oder überwindbar machen, damit sie nicht behindernd wirken und
- es muss eine Infrastruktur an Assistenz und Begleitung vorhanden sein, damit Menschen mit Lernschwierigkeiten, körperlichen Besonderheiten, seelischen Verwundungen oder Sinnesbeeinträchtigungen auch ihre Chancen verwirklichen können.
Ziel einer guten Sozialpolitik muss es sein, diese Voraussetzungen zu schaffen und Verantwortung für den Umgestaltungsprozess hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu übernehmen. Und wir sollten darauf achten, dass Begriffe wie „Inklusion“, „Selbstbestimmung“ oder „Befähigung“ durch einen inflationären und beliebigen Gebrauch nicht enteignet werden, mit dem Ergebnis, dass mit ihnen Maßnahmen begründet werden, die das Gegenteil erreichen sollen.
Barrierefreiheit für die Seele
Bevor ich mich jetzt der Frage zuwende,
- was diese Überlegungen konkret für die rheinland-pfälzische Sozialpolitik bedeuten,
- vor welchen Herausforderungen die rot-grünen Landesregierung in den kommenden fünf Jahren steht und
- welche Lösungsansätze sie sich vorstellt,
will ich eine erste Antwort auf die Frage versuchen, was denn Barrierefreiheit und Inklusion für Menschen mit seelischen Behinderungen bedeutet.
Damit dies gelingen kann, müssen wir in einem ersten Schritt klären, was denn eine psychische oder seelische Behinderung ausmacht und kennzeichnet. Erinnern Sie sich noch an das Verständnis von Behinderung der UN-Behindertenrechtskonvention? Demnach entsteht Behinderung in einer Wechselwirkung von Beeinträchtigungen des einzelnen Menschen und physikalischen sowie gesellschaftlichen Barrieren. Damit bezieht sich die UN-Behindertenrechts-konvention nicht ganz überraschend auf die Definition der Weltgesundheitsorganisation von Behinderung. Diese unterscheidet zwischen
- Impairment – die Schädigung einer psychischen, physischen oder anatomischen Struktur und den daraus entstehenden
- Disabilities – also die Beeinträchtigung einer Fähigkeit und den daraus in der Wechselwirkung mit den Barrieren entstehenden
- Handicaps – die Behinderung.
Um nun ein Verständnis für eine seelische Behinderung zu erhalten, muss geklärt werden, was denn die Schädigung der psychischen Struktur eines Menschen ausmacht. Ich beziehe mich hier auf Überlegungen der Aktion Psychisch Kranke e.V., die Petra Gromann für den Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) entwickelt hat und die in einer ähnlichen Form sicherlich bei der Teilhabeplanung genutzt wird.
- Geschädigt in diesem Sinne könnten bei einer langdauernden und chronifizierten psychischen Erkrankung psychische Strukturen sein wie
- die (Selbst)Wahrnehmung, die Aufmerksamkeit, die Konzentration, Merkfähigkeit oder das Gedächtnis
- die Selbststeuerung und die Steuerung von (sozialen) Beziehungen
- die innere Bindung und die äußere Beziehung sowie die
- emotionale Kommunikation nach innen und außen.
Dadurch können verschiedene psychische Fähigkeiten beeinträchtigt sein. Die Schädigung der psychischen Struktur kann Einfluss haben auf
- den eigenen Antrieb – von viel zu viel bis viel zu wenig
- die Kontaktaufnahme und die Aufrechterhaltung von Kontakten
- das Verständnis für die eigene Situation und für
- das Erleben anderer oder
- die Gestaltung des täglichen Lebens.
Dabei können gesellschaftliche Barrieren wie
- Unverständnis auf beiden Seiten
- Ungeduld auf beiden Seiten
- Unsicherheit im Umgang mit anderen
- zu den bekannten Behinderungen führen, deren Ergebnis dann die Ausgrenzung des psychisch behinderten Menschen aus der Gesellschaft sein kann.
Wer jemals mit einem Menschen zusammengelebt hat, der an einer manisch-depressiven Erkrankung oder an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose litt, weiß welche Barrieren bei einer akuten Erkrankung entstehen können – und weiß auch, wie schwierig es ist, diese Barrieren in den Köpfen wieder zu beseitigen. Einen Menschen zu beherbergen, der einen verdächtigt, mit einer bösen Macht in Verbindung zu stehen, ist keinesfalls einfach - hier fällt zweifellos gelebte Inklusion schwer. Besonders problematisch sind diese Barrieren für einen Menschen, der langfristig mit den beschriebenen Beschränkungen und Beeinträchtigungen leben muss.
Sicherlich ist es wichtig in der Nachbarschaft, in der Kindertagesstätte oder Schule der Kinder und vor allem in der Familie um Verständnis zu werben. Ich fürchte, dass dies in der akuten Krise schwierig sein wird, doch außerhalb der akuten Krise bleibt Zeit, diese Krise vorzubereiten. Nach meiner – sicherlich nicht mehr ganz aktuellen Kenntnis – gab und gibt es beispielsweise Krisenpässe für den „Ernstfall“. Dieser wurde nach meiner Erinnerung Ende des 20. Jahrhunderts vom Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen entwickelt und auch in die Praxis eingeführt.
Der Krisenpass oder die Behandlungsvereinbarungen können Instrumente sein, um die aktuelle Krise zu bewältigen, außerhalb der aktuellen Situation brauchen wir Menschen, die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen helfen, die gesellschaftlichen Barrieren zu umgehen. Als Beispiel fallen mir hier die Integrationsfachdienste für das Arbeitsleben oder die Sozialpsychiatrischen Dienste für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein. Entscheidend – und dies macht trotz aller Vielfalt die Besonderheit der psychischen Beeinträchtigung aus – sind die Barrieren, die psychisch kranke Menschen an der gesellschaftlichen Teilhabe behindern, Barrieren, die in den Köpfen der Menschen entstehen, weil manches Verhalten eines chronisch psychisch kranken Menschen im ersten Augenblick unverständlich, ja mehr noch, störend und verstörend wirkt. Dieses störende Verhalten als Ergebnis einer Krankheit zu verstehen, macht es den Angehörigen und Professionellen im ersten Augenblick leichterdamit umzugehen. Das Gegenüber ist krank, sein Verhalten ist krankheitsbedingt, er oder sie „kann nichts dafür“.
Doch mit dieser Krankheitserklärung entstehen neue Probleme: Krankheiten sind behandelbar, sie sind vorübergehend und die Krankheit muss bewältigt zumindest aber kontrolliert und behandelt werden. Damit geraten wir in einen Widerspruch der Inklusionsbewegung, die Beeinträchtigungen als Teil des im positiven Besonderen des Menschen sieht. Sie macht die Vielfalt aus, diese sollte aber gestärkt und nicht minimiert werden.
Wenn Klaus Dörner uns empfiehlt, die Demenz nicht mehr als einen krankhaften Zustand zu diagnostizieren, sondern als eine spezifische Wesenheit von und für Menschen, dann schafft Demenz Vielfalt in der Gesellschaft. Inwieweit gilt dies dann auch für eine psychische Beeinträchtigung – mit all‘ ihren verstörenden Anteilen?
Inklusion – das wird an diesem Beispiel sehr deutlich – ist nicht ganz so einfach und idyllisch wie es vielleicht oberflächlich klingt. Inklusion bedeutet somit einen Perspektivenwechsel für alle – der sich nicht einfach verordnen lässt wie ein Medikament.
Inklusion braucht die Menschen in der Nachbarschaft, denn ohne den Männergesangsverein, den Sportverein, die freiwillige Feuerwehr, die Nachbarschaft bleibt sie ein leeres Versprechen. Inklusion ernst nehmen, bedeutet sie auch aus der Perspektive der Menschen zu denken, die die Gesellschaft bilden, in der ein Mensch mit Beeinträchtigungen leben will.
Hinzukommen professionelle Unterstützungsangebote aus anderen Systemen wie der Jugendhilfe für Kinder psychisch kranker Eltern. Dabei wird sehr intensiv die Frage diskutiert, ob die psychische Erkrankung eines Elternteils möglicherweise ein Risiko für das Wohl des Kindes sein kann. Das gilt sicherlich nicht nur für die sogenannte Wochenbettdepression, in der Mütter die Versorgung ihres Säuglings nicht mehr sicherstellen können, sondern dies gilt in besonderer Weise auch für akut psychotische Situationen.
Dies ist im Übrigen noch ein kleines Beispiel für die Unterschiedlichkeit von Perspektiven und Sichtweisen: diskutiert die Psychiatrie und die Eingliederungshilfe die Fragen nach dem Recht auf Elternschaft, diskutiert die Jugendhilfe die Frage nach einer Gefährdung oder Bedrohung des Kindeswohls. Zu diesen komplexen und konfliktträchtigen Fragen gibt es sicherlich keine schnellen Antworten.
3. Inklusion als politische Herausforderung
In diesen Tagen lohnt sich der Blick in die Koalitionsvereinbarung der neuen rheinland-pfälzischen Regierung. Sie gibt die Ziele und die wichtigsten Maßnahmen vor. In dem Kapitel „Schritt für Schritt mehr Inklusion“ werden sehr konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert. Lassen Sie mich diese kurz zusammenfassen:
- Ziel ist ein Gemeinwesen, zu dem alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Stärken, Schwächen und Bedürfnissen gleichberechtigt dazugehören.
- Leitlinie der Sozialpolitik ist „Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“.
- Angestrebt werden ein gemeinsames Lernen von Anfang an, der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und das Wohnen in der Gemeinde.
- Als Maßnahmen werden genannt: Weiterentwicklung der Barrierefreiheit, Ausbau der „persönlichen Assistenz“, ein breites Spektrum unterschiedlicher inklusiver Wohnformen, die Weiterentwicklung des „persönlichen Budgets“ und des „Budgets für Arbeit“.
- Selbsthilfeinitiativen und eine Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen sollen gestärkt werden.
- Auf Bundesebene sind die gesetzlichen Regelungen für die Eingliederungshilfe so weiterzuentwickeln, damit die beschriebenen Maßnahmen auch finanziert und umgesetzt werden können.
Klaus Dörner hat in seinem Vortrag den Beitrag der Bürgergesellschaft an der Entwicklung einer inklusiven Gemeinde beschrieben. Sein Vortrag ist ermutigend, denn er sieht nicht weniger, sondern mehr Bereitschaft bei den Menschen, sich für andere einzusetzen und zu engagieren. In dem ich für andere da bin, mich für den sterbenden Menschen engagiere, seine Angehörigen entlaste, erhalte ich Bedeutung und Wert. Ohne bürgerschaftliches Engagement wird diese Gesellschaft die Herausforderungen des sogenannten demografischen Wandels nicht meistern – und, so Dörner weiter, die Menschen sind auch bereit, diese Verantwortung zu übernehmen.
Wie aber kann es Politik gelingen, dieses Engagement zu fördern und zu stärken ohne zivilgesellschaftliches Engagement zu instrumentalisieren und damit Menschen abzuschrecken, die keinen Beitrag zur sozialen Einsparung, sondern die einen Beitrag zur gesellschaftlichen Vielfalt bringen wollen? Es gibt vielfältige Möglichkeiten, bürgerschaftliches Engagement zu stärken ohne es auszunutzen. Hier hat Rheinland-Pfalz von der Versicherung für bürgerschaftlich Engagierte über den Brückenpreis des Ministerpräsidenten zahlreiche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten entwickelt.
Neben den vielfältigen Maßnahmen zur Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit beschreibt die Koalitionsvereinbarung am Beispiel der Inklusion von Kindern mit und ohne Behinderung noch einmal genauer, wie dieser Prozess zu gestalten ist. Hier werden besonders die drei folgenden Schritte genannt:
- Stärkung der Zusammenarbeit aller Berufsgruppen, die an der Betreuung, Förderung und Behandlung von Kindern mit Behinderungen beteiligt sind
- Intensivierung des gesellschaftlichen Diskurses über das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in unserer Gesellschaft
- Mehr Hilfe für Eltern – und ich denke, ich kann damit auch allgemeiner sagen – mehr Hilfe für Angehörige
Mit diesen drei Punkten, so meine Interpretation, greifen die Koalitionspartner die in der letzten Zeit geführte Diskussion über die Frage auf, wie viel spezielle Förderung Kinder mit Behinderungen brauchen und wie beispielsweise ein gemeinsamen Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen in der Nachbarschaft, den Kindertagesstätten und den Schulen gelingen kann .
Lehrerinnen und Lehrer der Förderschulen verweisen in dieser Diskussion mit Recht auf ihr vorhandenes spezifisches Wissen zur Förderung, Begleitung und Unterstützung beeinträchtigter Kinder. Wissen und Kompetenzen, die Grundschullehrer/innen oder Erzieher/innenin in einer Kindertagesstätte normalerweise nicht haben und sich deshalb mit der Unterrichtung eines – wie auch immer – beeinträchtigten Kindes überfordert fühlen.
Nimmt man die Prozesse der Inklusion ernst, dann gilt zukünftig noch stärker als bisher, alle am Prozess Beteiligteneinzubeziehen. Die Partizipation ist ein konstitutives Merkmal der Inklusion, sie kann somit auch noch durch Partizipation gelingen. Oder – um im Beispiel zu bleiben – es reicht nicht aus, danach zu fragen, welche Unterstützung das beeinträchtigte Kind braucht, um vom Unterricht zu profitieren, sondern wir müssen uns fragen, welche Unterstützung und Begleitung brauchen alle Kinder, damit Inklusion gelingt und sie alle von ihr profitieren können.
Und diese Debatte wird auch in anderen Arbeitsfeldern geführt; zum Beispiel stellt sich die Frage, wie das fachliche Wissen und die Kompetenz der Sozialpädiatrischen Zentren genutzt werden kann, damit Kinder mit Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – und nicht - im doppelten Wortsinn – in exklusiven Einrichtungen gefördert werden, die dann aber gleichzeitig auch eigene Lebenswelten schaffen.
Dieses Diskussion gibt es auch – soweit ich sie von außerhalb verfolgen konnte – in der gemeindepsychiatrischen Szene. Fördern Tagesstätten mit Kontaktstellenfunktion die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder wurden mit ihnen „ambulante Ghettos“ geschaffen? Dabei stelle ich mir allerdings auch die Frage: Was was wollen denn die Menschen? Oder: Wie können innerhalb einer sich beschleunigenden Gesellschaft „Entschleunigungsinseln“ (Winkler) geschaffen werden? Was bedeutet dann Inklusion?
Hier – und auch dies sagt die Koalitionsvereinbarung – brauchen wir einen intensiven gesellschaftlichen Diskurs über die Auswirkungen der Forderung nach einer Inklusion, die keinesfalls zu einer Normierung der Menschen führen kann, denn damit würde das Prinzip der Vielfalt der Gesellschaft und die Einmaligkeit des einzelnen Menschen in Frage gestellt. Es gilt, Inklusion von „beiden Seiten“ aus zu denken – von der Seite des beeinträchtigten Menschen und von der Seite der Menschen, die auch Teil der Gemeinde sind und sie gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen bilden. Inklusion gilt für Menschen mit und ohne Behinderung – erst so wird Vielfalt möglich.
Wir stehen am Anfang einer Legislaturperiode. Rückblickend auf die letzten fünf Jahre kann ich festhalten, dass die alte Landesregierung gemeinsam mit dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen viel erreicht hat. Der Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt die notwendigen Maßnahmen zur Entwicklung eines inklusiven und barrierefreien Rheinland-Pfalz.
Ottmar Miles-Paul hat den Aktionsplan als Maßnahmekatalog der Landesregierung zur Schaffung eines barrierefreien Rheinland-Pfalz vorgestellt. Rheinland-Pfalz ist sicherlich schon in den letzten fünf Jahren große Schritte gegangen, um dieses Ziel einer inklusiven Gesellschaft zu erreichen Drei Kernziele der Inklusion – Teilhabe verwirklichen, Gleichstellung durchsetzen und Selbstbestimmung ermöglichen – gelten für diesen Prozess.
„Teilhabe verwirklichen“ – dieses Ziel gilt natürlich für die Menschen, die in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind. In diesem Prozess bedeutet Teilhabe aber auch, alle Beteiligten müssen diesen Prozess mitgestalten: Die beeinträchtigten Menschen, ihre Angehörigen und auch die Professionellen, die mit ihrem Wissen und ihrem Können den Prozess ausgestalten und den beeinträchtigen Menschen assistieren. Der Prozess zur Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft braucht die Beteiligung – oder neudeutschdie „Partizipation“ aller – damit er gelingt.
„Gleichstellung durchsetzen“: Die Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen mit den Menschen ohne Beeinträchtigung ist der Kern der Inklusion. Sie haben die gleichen Rechte, diese gilt es auszugestalten. Gleichstellung bedeutet nicht Gleichbehandlung, denn wie ich es von erfahrenen Juristinnen und Juristen gelernt habe, bedeutet Gerechtigkeit: Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Auch dieses Prinzip gilt es in diesem Prozess hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu berücksichtigen; denn erst wenn die einzelne Person auch ihre Rechte nutzen, also verwirklichen, kann, kann eine Gleichstellung erreicht werden.
Und dann schließlich drittens: Selbstbestimmung ermöglichen. Das ist das schwierigste Ziel, denn der Begriff Selbstbestimmung wird schnell auf eine individuelle Kategorie reduziert. Selbstbestimmung beinhaltet die Freiheit, meine Lebenspläne zu verfolgen. Dabei hat – und hier greife ich die Überlegungen des Nobelpreisträgers Amartya Sen auf – Freiheit einen instrumentellen und einen intrinsischen Wert. Amartya Sen versteht unter dem intrinsischen Wert der Freiheit: Das Vorhandensein von Möglichkeiten, dass ich mein Leben so leben kann, wie ich es möchte. Diese Freiheit umfasst neben der Abwesenheit von Hindernissen (passive Freiheit) vor allem auch die Möglichkeit, nach eigenen Wünschen zu handeln (aktive Freiheit). Doch damit ich diese aktive Freiheit auch habe, brauche ich Verwirklichungschancen.
Sens Konzept der Verwirklichungschancen fragt danach, wie Personen materielle Ressourcen wie Güter, Dienstleistungen, sozialstaatliche Leistungsansprüche in Funktionen der persönlichen Lebensführung übersetzen. Ein Beispiel: Wenn ich Bildung für meine Entwicklung brauche, ist nicht entscheidend, wie viele Bildungsangebote es in meiner Stadt oder meiner Region gibt, sondern entscheidend ist, dass ich diese Bildungsangebote auch erreichen und nutzen kann. Menschen brauchen Orte und Räume – Entschleunigunginseln – wo sie ein selbstbestimmtes Leben lernen können und wo sie sich befähigen, ihre Freiheiten und ihre Verwirklichungschancen zu nutzen. Es gilt also, in diesem Sinne Strukturen zu schaffen bzw. die vorhandenen Strukturen umzugestalten, damit Menschen überhaupt in die Lage versetzt werden, ihre Chancen auch zu nutzen. Entschleunigungsinseln sind keine Begründung für ein Verharren in alten Institutionen, sondern sie sollten Teil der Gesellschaft werden, denn wir alle brauchen Raum, um zu entschleunigen.
Nun mag die eine oder der andere fragen: Wo bleiben die politischen Strategien, um diese Herausforderungen zu bewältigen? Wie kann dieser Umsteuerungsprozess – weg von den großen Einrichtungen auf der grünen Wiese hin zu einem inklusiven Wohnen von Menschen mit und ohne Behinderungen in der Gemeinde – gelingen?
Es ist richtig, durch sanftes Zureden alleine, wird der Prozess nicht zu fördern sein. Es gilt auch hier zu klären, welche Barrieren gibt es, die Träger von Einrichtungen behindern, vor Ort in der Gemeinde und mit der Gemeinde entsprechende inkludierende Angebote zu entwickeln.
Es gilt in den nächsten Wochen nochmals sorgfältig die impliziten Steuerungsmechanismen der derzeitigen Finanzierung von Leistungen zu überprüfen. Auch ist zu klären, ob gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen stärker den Ausbau von ausgrenzenden als inkludierenden Angeboten belohnen. Anbieter von Leistungen, die Strukturen schaffen und fördern, mit denen Inklusion leichter möglich wird, dürfen finanziell keinesfalls schlechter gestellt werden als Anbieter traditioneller Leistungen. Die politische Herausforderung besteht nicht zuletzt auch darin, die Finanzierung von Leistungen so auszugestalten, dass Inklusion möglich und Ausgrenzung erschwert wird – ohne die Schuldenbremse aus den Augen zu verlieren.
4. Ausblick und Schluss
Der Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung beschreibt als Ziel die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Dabei – und das ist eine besondere Herausforderung – kann und darf Inklusion nicht mit „Einschluss“ und damit mit „Normierung“ und „Anpassung“ übersetzt werden, sondern Inklusion setzt Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Menschen voraus.
Ziel der Inklusion ist es, Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen an der gesellschaftlichen Teilhabe behindert werden, durch das Beseitigen oder durch die Umgehung von Barrieren, diese Teilhabe zu ermöglichen und ihre Verwirklichungschancen zu verbessern.
Die rot-grüne Landesregierung will diesen Prozess der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft mit einem offenen und intensiven gesellschaftlichen Diskurs begleiten und fördern, denn für diesen Prozess brauchen wir das Wissen und die Kompetenzen aller Beteiligten: der beeinträchtigten Menschen, der Angehörigen, der Nachbarschaft und der Fachleute für Assistenz und Unterstützung.
Selbstbestimmung und Teilhabe setzt gute sozialstaatliche Strukturen voraus; Inklusion kann gelingen, wenn Menschen diesen Prozess gemeinsam entwickeln und gestalten, sie von und miteinander lernen und jeder und jede die Kompetenzen, Fähigkeiten und Talente des jeweils anderen respektiert und für diese Entwicklung nutzt.
Inklusion braucht Partizipation und einen kontinuierlichen demokratischen Diskurs. Inklusion zielt auf eine gerechte Gesellschaft.
Gerechtigkeit im Sinne der Inklusion bedeutet
- der Zugang zu Chancen und Leistungen ist offen und barrierefrei,
- Chancen und Leistungen sind gerecht und damit nicht unbedingt gleich verteilt
- Menschen werden an den Prozessen beteiligt und
- sie sind befähigt, die Prozesse zu gestalten und die Chancen auch für sich zu nutzen.
Gerechtigkeit in diesem Sinn beinhaltet also die Zugangs-, Verteilungs-, Beteiligungs- und Befähigungsgerechtigkeit. Mehr dazu findet sich in den schon zitierten Empfehlungen der Bioethikkommission zum Thema „Gesundheit und Gerechtigkeit“.
Fazit: Eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft ist eine sozial gerechte Gesellschaft – und das ist sicherlich eine politische Herausforderung – nicht nur für die nächsten fünf Jahre.